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Perücken Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse 5 / 5 ( 64 Rate )

Perücke auf Rezept: So unterstützt Sie Ihre Krankenkasse beim Zweithaar

Bei medizinischem Haarausfall übernehmen gesetzliche Krankenkassen bis zu 1.103,34 Euro für eine Perücke auf Rezept – bei Kurzzeitversorgung während einer Chemotherapie etwa 400 bis 500 Euro, bei dauerhaftem Haarverlust durch Alopecia den vollen Festbetrag. In meinem Zweithaarstudio Wellkamm in Düsseldorf rechne ich seit 1993 direkt mit allen Krankenkassen ab, sodass Sie nur 10 Euro Zuzahlung zahlen und nicht in Vorleistung gehen müssen.

„Zahlt meine Krankenkasse überhaupt für Echthaar?“ Diese Frage höre ich fast täglich in meinem Beratungsraum. Und ich verstehe die Unsicherheit dahinter vollkommen. Gerade in einer ohnehin belastenden Situation möchte niemand sich auch noch mit Formularen, Anträgen und Kostenvoranschlägen herumschlagen müssen. Deshalb möchte ich Ihnen heute aus meiner langjährigen Erfahrung berichten, wie die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse tatsächlich funktioniert.

Kostenfreier Beratungstermin

Persönlich • Unverbindlich • Vor Ort in Düsseldorf

In den letzten Jahren habe ich mehr als 8.000 Frauen durch diesen Prozess begleitet. Dabei habe ich eines gelernt: Die Abrechnung mit der Krankenkasse ist deutlich unkomplizierter, als die meisten befürchten. Wenn Sie eine ärztliche Verordnung haben, übernehme ich den gesamten Papierkram für Sie. Sie konzentrieren sich auf das Wesentliche – nämlich darauf, wieder Sie selbst zu sein.

Fakten im Überblick: Perücke auf Rezept 2025

  • Zuschuss bei Kurzzeitversorgung (Chemotherapie): 400–500 Euro (TK: 419,60 Euro)
  • Zuschuss bei Langzeitversorgung (Alopecia): bis zu 1.103,34 Euro
  • Gesetzliche Zuzahlung: maximal 10 Euro
  • Kunsthaarperücken: 150–600 Euro (oft vollständig übernommen)
  • Echthaarperücken: 800–3.500 Euro (Eigenanteil meist 300–1.500 Euro)
  • Neuversorgung bei Chemotherapie: alle 6 Monate möglich
  • Neuversorgung bei Alopecia: alle 12–24 Monate
  • Bearbeitungszeit Krankenkasse: 5–14 Tage
  • Rezeptgültigkeit: 28 Tage
  • Mehrkostenerklärung: seit Mai 2025 gesetzlich vorgeschrieben

Was zahlt die Krankenkasse wirklich für eine Perücke?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei medizinischer Indikation zwischen 200 und 1.103,34 Euro für eine Perücke. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Diagnose, der Versorgungsart und Ihrer Krankenkasse ab. Viele meiner Kundinnen sind überrascht, dass sie deutlich mehr Unterstützung erhalten, als sie zunächst dachten.

Lassen Sie mich gleich mit einem weit verbreiteten Missverständnis aufräumen: Viele meiner Kundinnen denken, die Krankenkasse zahle nur für günstige Kunsthaarperücken. Das stimmt so nicht. Tatsächlich erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen Festzuschuss, den Sie nach Ihren Wünschen einsetzen können. Ob Sie sich für eine Kunsthaarperücke oder eine Echthaarperücke entscheiden, bleibt ganz Ihnen überlassen.

Unterschied zwischen Kurzzeitversorgung und Langzeitversorgung

Die Krankenkassen unterscheiden grundsätzlich zwischen zwei Versorgungsarten, die sich direkt auf den Zuschuss auswirken:

Kriterium Kurzzeitversorgung Langzeitversorgung
Typische Diagnose Chemotherapie, Strahlentherapie Alopecia areata, hormoneller Haarausfall
Kassenzuschuss 400–500 Euro bis zu 1.103,34 Euro
TK-Zuschuss aktuell 419,60 Euro 1.103,34 Euro
Neuversorgung möglich alle 6 Monate alle 12–24 Monate

In meiner täglichen Praxis sehe ich, dass etwa 70 Prozent meiner Kundinnen bei Kunsthaarperücken gar keinen Eigenanteil zahlen müssen. Der Kassenzuschuss deckt bei hochwertigen Kunsthaar-Modellen oft die kompletten Kosten ab. Bei Echthaarperücken entsteht meist ein Eigenanteil zwischen 300 und 1.500 Euro – je nach Haarlänge und Verarbeitung.

Wie bekomme ich eine Perücke auf Rezept?

Für eine Perücke auf Rezept benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Hilfsmittelverordnung Muster 16) von Ihrem Hausarzt, Onkologen, Hautarzt oder Gynäkologen. Mit diesem Rezept kommen Sie zu mir, und ich übernehme die komplette Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse – Sie müssen nichts vorstrecken.

Der Prozess ist einfacher, als viele denken. In den letzten Wochen habe ich festgestellt, dass die Bearbeitungszeiten der Krankenkassen sich deutlich verkürzt haben. Früher warteten meine Kundinnen oft zwei bis drei Wochen auf eine Rückmeldung. Heute erhalte ich bei vielen Kassen bereits nach 5 bis 14 Tagen eine Genehmigung.

Der Ablauf in 4 einfachen Schritten

  1. Rezept vom Arzt holen: Ihr Hausarzt, Onkologe, Hautarzt oder Gynäkologe stellt die Hilfsmittelverordnung (Muster 16) aus. Auf dem Rezept sollte die Diagnose mit ICD-Code vermerkt sein, etwa „Haarverlust nach Chemotherapie Z51.1″ oder „Alopecia areata L63.9″. Das Rezept ist 28 Tage gültig.
  2. Beratungstermin bei Wellkamm: Rufen Sie mich unter 0211-487278 an oder schreiben Sie mir per WhatsApp an 0176-10090640. Bringen Sie Ihr Rezept und Ihre Versichertenkarte mit. Die Beratung dauert 60 bis 90 Minuten.
  3. Perücke auswählen und anpassen: Gemeinsam finden wir Ihre perfekte Perücke. Sie probieren verschiedene Modelle an, wir besprechen Farben und Schnitte, und ich passe die Perücke individuell an Ihre Kopfform an.
  4. Direkte Kassenabrechnung: Ich erstelle den Kostenvoranschlag und reiche alle Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro plus eventuell vereinbarte Mehrkosten.

Hilfsmittelverordnung (Muster 16): Das ärztliche Rezept, das Sie für die Kostenübernahme einer Perücke durch die Krankenkasse benötigen. Es dokumentiert die medizinische Notwendigkeit und ist 28 Tage gültig. Jeder niedergelassene Arzt kann dieses Rezept ausstellen.

Was ist die Mehrkostenerklärung?

Seit Mai 2025 ist die Mehrkostenerklärung bei Hilfsmitteln wie Perücken gesetzlich vorgeschrieben. Mit dieser Erklärung bestätigen Sie schriftlich, dass Sie über eventuelle Eigenanteile informiert wurden und diese selbst tragen möchten. Diese Regelung dient Ihrem Schutz und stellt vollständige Transparenz bei den Kosten sicher.

In meinem Studio bespreche ich die Mehrkosten immer ausführlich mit Ihnen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Sie erfahren von mir vorher genau, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne versteckte Überraschungen. Viele meiner Kundinnen entscheiden sich bewusst für eine Variante mit Mehrkosten, weil ihnen der zusätzliche Komfort und die natürliche Optik wichtig sind. Andere sind mit einer mehrkostenfreien Versorgung vollkommen zufrieden. Es gibt hier kein Richtig oder Falsch – nur das, was für Sie persönlich passt.

Häufige Irrtümer über Perücken auf Rezept

❌ Mythos: „Ich muss die Perücke erst selbst bezahlen und bekomme das Geld zurück.“
✅ Fakt: Bei Wellkamm in Düsseldorf rechne ich direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken und gehen nicht in Vorleistung. In über 30 Jahren Beratung habe ich mehr als 8.000 Kundinnen ohne Vorkasse versorgt.
❌ Mythos: „Nur der Hautarzt darf ein Rezept für eine Perücke ausstellen.“
✅ Fakt: Auch Ihr Hausarzt, Onkologe, Gynäkologe oder Internist kann eine Hilfsmittelverordnung (Muster 16) ausstellen, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Jeder niedergelassene Arzt ist dazu berechtigt.
❌ Mythos: „Mit einem Rezept bekomme ich nur eine billige Standardperücke.“
✅ Fakt: Sie haben freie Modellwahl. Der Kassenzuschuss gilt für jede Perücke – bei hochwertigeren Modellen zahlen Sie lediglich den Differenzbetrag selbst. Die Qualität Ihrer Perücke bestimmen Sie.
❌ Mythos: „Man erkennt sofort, dass jemand eine Perücke trägt.“
✅ Fakt: Moderne Perücken mit Monofilament-Verarbeitung und Lace-Front sind selbst aus nächster Nähe nicht als Zweithaar erkennbar. Die Kopfhaut scheint natürlich durch und der Haaransatz wirkt täuschend echt.
❌ Mythos: „Kunsthaarperücken kann man nicht stylen.“
✅ Fakt: Moderne HIGH-HEAT Kunsthaarperücken lassen sich bei bis zu 180°C föhnen, glätten und locken – fast wie Echthaar, aber pflegeleichter. Dieser Trend hat sich 2025 deutlich verstärkt.

Welche Perücke zahlt die Krankenkasse – Echthaar oder Kunsthaar?

Die Krankenkasse zahlt den gleichen Festbetrag für Echthaar wie für Kunsthaar. Sie haben vollständige Modellfreiheit. Der Unterschied liegt nur im Eigenanteil: Kunsthaarperücken werden häufig vollständig übernommen, während bei Echthaarperücken meist ein Eigenanteil entsteht.

Merkmal Echthaarperücke Kunsthaarperücke
Preisspanne 800–3.500 Euro 150–600 Euro
Eigenanteil typisch 300–1.500 Euro oft 0 Euro
Haltbarkeit 12–24 Monate 6–12 Monate
Styling-Möglichkeiten Föhnen, Glätten, Locken, Färben Formstabil, bei HIGH-HEAT bis 180°C
Pflegeaufwand Höher (wie eigenes Haar) Gering (behält Form nach Wäsche)

Bei nachgewiesener Allergie gegen Kunsthaar übernehmen viele Krankenkassen einen höheren Zuschuss oder sogar die vollen Kosten für Echthaar. Dafür benötigen Sie ein ärztliches Attest, das die Allergie bestätigt. Mehr über die Unterschiede erfahren Sie auf meiner Seite Echthaarperücken Düsseldorf.

Was zahlen die verschiedenen Krankenkassen konkret?

Die Techniker Krankenkasse zahlt bei Kurzzeitversorgung 419,60 Euro und bei Langzeitversorgung bis zu 1.103,34 Euro. AOK und Barmer haben ähnliche Regelungen, wobei die genauen Beträge regional leicht variieren können. In meiner Beratungspraxis arbeite ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen.

Kürzlich fragte mich eine Kundin: „Zahlt meine Krankenkasse genauso viel wie die meiner Freundin?“ Die Antwort ist leider nein. Jede Kasse hat eigene Festbeträge. Deshalb prüfe ich bei jedem Beratungsgespräch genau, welchen Zuschuss Ihre spezielle Krankenkasse gewährt. Mehr Details finden Sie in meinem Beitrag Wie viel zahlt meine Krankenkasse zur Perücke?

Was jedoch alle Kassen gemeinsam haben: Sie benötigen eine klare medizinische Begründung. Deshalb achte ich bei der Formulierung des Kostenvoranschlags immer darauf, dass die medizinische Notwendigkeit deutlich wird. Auch bei diffusem Haarausfall oder kreisrundem Haarausfall haben Sie Anspruch auf Unterstützung – vorausgesetzt, Ihr Arzt bestätigt dies entsprechend.

Wie oft zahlt die Krankenkasse eine neue Perücke?

Bei Kurzzeitversorgung während einer Chemotherapie ist eine Neuversorgung bereits nach 6 Monaten möglich. Bei dauerhaftem Haarausfall durch Alopecia liegt der Versorgungszeitraum bei 12 bis 24 Monaten. Für jede neue Perücke benötigen Sie ein aktuelles ärztliches Rezept.

Das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 30. November 2016 hat die Rechte von Betroffenen deutlich gestärkt: Frauen mit totalem Haarausfall haben danach jährlich Anspruch auf eine neue Echthaarperücke. Ich unterstütze Sie gerne bei der Beantragung und kläre mit Ihrer Krankenkasse, welche Regelungen in Ihrem Fall gelten.

Manchmal kommt es vor, dass eine Perücke vor Ablauf des regulären Versorgungszeitraums verschlissen ist. Das kann verschiedene Gründe haben: intensive berufliche Nutzung, Sport, Pflege oder einfach Materialverschleiß. In solchen Fällen ist eine vorzeitige Neuversorgung möglich – allerdings benötigen Sie dafür ein ärztliches Attest, das den vorzeitigen Verschleiß bestätigt. Mehr dazu erfahren Sie in meinem Beitrag Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Perücke?

Besondere Situationen: Chemotherapie und Alopecia

Bei Haarausfall durch Chemotherapie erlebe ich oft, dass die Zeit drängt. Viele Frauen möchten ihre Perücke bereits vor Beginn der Behandlung haben, um vorbereitet zu sein. Das verstehe ich absolut. Deshalb versuche ich, den Genehmigungsprozess so zu beschleunigen, wie es die Krankenkassen zulassen.

Etwa 65 Prozent aller Patientinnen, die eine klassische Chemotherapie erhalten, erleben Haarausfall. Dieser setzt meist 10 bis 14 Tage nach dem ersten Behandlungszyklus ein. Nach Abschluss der Therapie dauert es etwa 4 bis 6 Wochen, bis die ersten neuen Haare sichtbar werden. Mein Rat aus über drei Jahrzehnten Erfahrung: Je früher Sie sich vorbereiten, desto entspannter können Sie mit der Situation umgehen.

Bei dauerhaftem Haarausfall wie Alopecia areata sieht die Situation etwas anders aus. Hier haben Sie in der Regel alle 12 bis 24 Monate Anspruch auf eine neue Perücke, da auch hochwertige Perücken mit der Zeit an Qualität verlieren. Ich dokumentiere alles sorgfältig, sodass auch Folgeanträge problemlos funktionieren. Mehr über Perücken für Krebspatienten erfahren Sie auf meiner speziellen Informationsseite.

Warum ich die Abrechnung für Sie übernehme

Ich weiß aus vielen Gesprächen, wie belastend eine Chemotherapie oder eine Autoimmunerkrankung sein kann. Da ist jede Sorge, die ich Ihnen abnehmen kann, ein Gewinn. Deshalb habe ich mich darauf spezialisiert, die Abrechnung mit den Krankenkassen so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Sie müssen keine Formulare ausfüllen, keine Fristen im Blick behalten und sich nicht mit Sachbearbeitern herumschlagen. Stattdessen können Sie sich bei mir in Ruhe umsehen, verschiedene Perückenmodelle renommierter Hersteller anprobieren und herausfinden, welcher Stil am besten zu Ihnen passt.

Manche Frauen nutzen die Gelegenheit sogar, um eine völlig neue Frisur auszuprobieren – eine Farbe, die sie sich schon immer gewünscht haben, oder eine Länge, die im Alltag vielleicht zu pflegeintensiv wäre. In über 30 Jahren Beratung habe ich gelernt: Eine neue Perücke kann auch ein Neuanfang sein.

Qualität trotz Kassenleistung

Ein Vorurteil, das mir immer wieder begegnet: „Kassenperücken sind minderwertig.“ Das möchte ich mit aller Deutlichkeit widerlegen. In meinem Studio finden Sie hochwertige Perücken renommierter Hersteller wie Gisela Mayer, Belle Madame und Bergmann, die sich auch mit Kassenzuschuss finanzieren lassen.

Remy-Echthaar: Hochwertiges Echthaar, bei dem alle Schuppenschichten zu 100 Prozent in die gleiche Wuchsrichtung liegen – von der Haarwurzel zur Haarspitze. Dadurch glänzt das Haar natürlich und verfilzt nicht, selbst nach Jahren täglichen Tragens.

Monofilament-Verarbeitung: Bei hochwertigen Perücken wird jedes einzelne Haar von Hand in einen hauchdünnen, hautfarbenen Stoff eingeknüpft. Dadurch wirkt die Perücke wie echter Haarwuchs, und die Kopfhaut scheint natürlich durch.

Lace-Front: Ein unsichtbarer Spitzenrand am Stirnansatz, der einen natürlichen Übergang zwischen Perücke und Haut ermöglicht. Der Haaransatz wirkt täuschend echt.

Was mir besonders am Herzen liegt: Jede Perücke – ob mit oder ohne Kassenunterstützung – wird bei mir individuell angepasst. Ich schneide sie auf Ihre Gesichtsform, passe die Haarlinie an und sorge dafür, dass sie perfekt sitzt. Diese individuelle Anpassung ist entscheidend dafür, dass Ihre Perücke natürlich wirkt und Sie sich damit wohlfühlen.

Erfahrungen aus meinem Beratungsalltag

Neulich kam eine Kundin zu mir, die bereits bei einem anderen Anbieter war. Dort hatte man ihr gesagt, mit ihrem Kassenzuschuss könne sie sich nur eine sehr einfache Kunsthaarperücke leisten. Sie war frustriert und hatte fast aufgegeben. Als ich ihr dann zeigte, welche Möglichkeiten sie tatsächlich hat, sah ich, wie sich ihre Haltung veränderte.

Am Ende entschied sie sich für eine hochwertige Teilperücke aus Echthaar, zahlte nur einen moderaten Aufpreis und verließ mein Studio mit einem Lächeln. Solche Momente zeigen mir, wie wichtig ehrliche Beratung ist. Ich möchte nicht, dass Sie sich mit einer Lösung zufriedengeben, die Sie nicht glücklich macht.

Gleichzeitig respektiere ich natürlich auch finanzielle Grenzen und suche gemeinsam mit Ihnen nach der besten Lösung innerhalb Ihrer Möglichkeiten. In etwa 1,5 Millionen Deutschen leiden unter verschiedenen Formen der Alopezie, und jährlich erhalten rund 500.000 Menschen eine Chemotherapie. Bei Wellkamm Düsseldorf begleite ich Sie auf diesem Weg mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen.

Regional verfügbar: Perücken in Düsseldorf und Umgebung

Mein Studio liegt verkehrsgünstig in Düsseldorf an der Grafenberger Allee 277-285, Eingang C. Mit der U-Bahn erreichen Sie mich über die Linien U72, U73 oder U83 bis Staufenplatz. Viele meiner Kundinnen kommen aus Mettmann, Neuss, Ratingen, Erkrath und Mönchengladbach.

Die persönliche Beratung vor Ort macht einen enormen Unterschied. Online mögen Perücken toll aussehen, aber wie sie tatsächlich zu Ihrem Hautton, Ihrer Gesichtsform und Ihrem Stil passen, zeigt sich erst beim Anprobieren. Deshalb lade ich Sie herzlich ein, mich in meinem Perückenstudio zu besuchen.

Häufige Fragen zur Kostenübernahme (FAQ)

Frage 1: Übernimmt meine Krankenkasse die kompletten Kosten für eine Perücke?

Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss zwischen 200 und 1.103,34 Euro. Bei Kunsthaarperücken deckt dieser Zuschuss oft die gesamten Kosten ab – Sie zahlen dann nur 10 Euro Zuzahlung. Bei Echthaarperücken entsteht meist ein Eigenanteil zwischen 300 und 1.500 Euro. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Diagnose und Ihrer Krankenkasse ab.

Frage 2: Welche Unterlagen benötige ich für die Kostenübernahme?

Sie benötigen ein ärztliches Rezept (Hilfsmittelverordnung Muster 16), Ihre Versichertenkarte und einen gültigen Ausweis. Bei Wellkamm erstelle ich dann den Kostenvoranschlag und reiche alle Unterlagen direkt bei Ihrer Krankenkasse ein. Das Rezept darf bei Ihrem Beratungstermin nicht älter als 28 Tage sein.

Frage 3: Wie lange dauert die Genehmigung durch die Krankenkasse?

Die Bearbeitungszeit liegt bei den meisten Krankenkassen zwischen 5 und 14 Tagen. In dringenden Fällen – etwa bei baldiger Chemotherapie – kann ich eine Eilbearbeitung beantragen. Früher dauerte es oft zwei bis drei Wochen, die Zeiten haben sich deutlich verkürzt.

Frage 4: Zahlt die Krankenkasse auch für Echthaarperücken?

Ja, die Krankenkasse zahlt den gleichen Festbetrag für Echthaar wie für Kunsthaar. Sie haben freie Modellwahl. Da Echthaarperücken zwischen 800 und 3.500 Euro kosten, entsteht meist ein Eigenanteil. Bei nachgewiesener Kunsthaarallergie übernehmen viele Kassen einen höheren Zuschuss oder sogar die vollen Kosten für Echthaar.

Frage 5: Wie oft kann ich eine neue Perücke auf Rezept bekommen?

Bei Kurzzeitversorgung während einer Chemotherapie ist eine Neuversorgung bereits nach 6 Monaten möglich. Bei dauerhaftem Haarausfall durch Alopecia liegt der Versorgungszeitraum bei 12 bis 24 Monaten. In Ausnahmefällen, etwa bei vorzeitigem Verschleiß, kann auch eine frühere Neuversorgung beantragt werden.

Frage 6: Muss ich beim Perückenkauf in Vorleistung gehen?

Nein, bei Wellkamm nicht. Ich rechne direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro sowie eventuell vereinbarte Mehrkosten – aber erst nach Genehmigung durch die Krankenkasse. Sie müssen nicht auf Ihr Geld warten.

Frage 7: Was ist die Mehrkostenerklärung?

Die Mehrkostenerklärung ist seit Mai 2025 gesetzlich vorgeschrieben. Sie bestätigt, dass Sie über den Eigenanteil informiert wurden, falls Ihre Perücke teurer ist als der Kassenzuschuss. In meinem Studio bespreche ich die Mehrkosten immer ausführlich mit Ihnen, bevor Sie unterschreiben.

Frage 8: Welcher Arzt kann mir ein Rezept ausstellen?

Jeder niedergelassene Arzt kann eine Hilfsmittelverordnung (Muster 16) ausstellen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Das kann Ihr Hausarzt, Onkologe, Hautarzt, Gynäkologe oder Internist sein. Auf dem Rezept sollte die Diagnose mit ICD-Code vermerkt sein.

Frage 9: Kann ich eine Zweitperücke bekommen?

In bestimmten Fällen ist die Versorgung mit einer Zweitperücke möglich. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Perücke im Alltag stark beanspruchen – etwa durch Sport, berufliche Tätigkeiten oder häufiges Tragen. Dafür benötigen Sie ein zweites ärztliches Rezept mit passender Begründung.

Frage 10: Was passiert, wenn mein Rezept abgelaufen ist?

Sollte Ihr Rezept bereits abgelaufen sein, ist das kein Problem. Sie gehen einfach nochmals zu Ihrem Arzt und lassen sich ein neues Rezept ausstellen. Das kostet Sie nichts und dauert nur wenige Minuten. Ich empfehle, bald nach Erhalt des Rezepts einen Termin zu vereinbaren.

Mein Fazit nach über 30 Jahren Beratung

Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist eine wertvolle Unterstützung, die Ihnen zusteht. Lassen Sie sich nicht von vermeintlich komplizierter Bürokratie abschrecken. Mit der richtigen Unterstützung – und die biete ich Ihnen gern – ist der Prozess unkompliziert und schnell erledigt.

Was mir in all den Jahren am wichtigsten geworden ist: Eine Perücke ist mehr als nur ein Hilfsmittel. Sie ist ein Stück Selbstbewusstsein, ein Stück Normalität in einer Zeit voller Veränderungen. Deshalb lege ich Wert darauf, dass Sie nicht irgendeine Perücke bekommen, sondern die richtige für Sie. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrem Leben, Ihrem Stil und Ihrem Budget passt.

Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme haben oder einen Beratungstermin vereinbaren möchten, rufen Sie mich gern unter 0211-487278 an. Falls ich gerade in einem Beratungsgespräch bin, sprechen Sie einfach auf den Anrufbeantworter – ich rufe garantiert zurück. Alternativ erreichen Sie mich per WhatsApp unter 0176-10090640.

Ihr Jörg Wegner-Köhler
Wellkamm Perücken Düsseldorf – Ihr Zweithaarstudio mit Herz und Erfahrung seit 1993










Aktualisiert am: 07. Dezember 2025

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