„Zahlt meine Krankenkasse wirklich für eine hochwertige Perücke?“ Diese Frage höre ich fast täglich in meinem Beratungsraum. Und ich verstehe die Unsicherheit dahinter vollkommen. Gerade wenn Sie nach einem Gespräch mit Ihrem Onkologen am Universitätsklinikum Düsseldorf oder im Marien Hospital zu mir kommen, möchte niemand sich auch noch mit Formularen und Anträgen herumschlagen müssen. Deshalb erkläre ich Ihnen heute aus über 30 Jahren Erfahrung, wie die Kostenübernahme Ihrer Perücke durch die Krankenkasse tatsächlich funktioniert – Schritt für Schritt und ohne Fachchinesisch.
Persönlich • Unverbindlich • Vor Ort in Düsseldorf
In mehr als 8.000 Beratungen habe ich eines gelernt: Die Abrechnung der Perücke mit der Krankenkasse ist deutlich einfacher, als die meisten Frauen befürchten. Mit einer ärztlichen Verordnung übernehme ich den gesamten Papierkram für Sie. Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – nämlich darauf, wieder Sie selbst zu sein.
Fakten im Überblick: Perücke Krankenkasse 2026
- TK-Zuschuss bei Chemo (seit 02/2026): 440,37 Euro
- TK-Zuschuss Langzeit Kunsthaar (12 Monate): 836,75 Euro
- TK-Zuschuss Langzeit Echthaar (15 Monate): bis zu 1.158,51 Euro
- Gesetzliche Zuzahlung: maximal 10 Euro
- Kunsthaarperücken: 150–600 Euro (oft vollständig übernommen)
- Echthaarperücken: 800–3.500 Euro (Eigenanteil meist 300–1.500 Euro)
- Neuversorgung bei Chemotherapie: alle 6 Monate möglich
- Neuversorgung bei Alopecia: alle 12–15 Monate (je nach Material)
- Bearbeitungszeit Krankenkasse: 5–14 Tage
- Rezeptgültigkeit: 28 Tage
- Mehrkostenerklärung: seit Mai 2025 gesetzlich vorgeschrieben
Was zahlt die Krankenkasse wirklich für eine Perücke?
Gesetzliche Krankenkassen zahlen bei ärztlich bestätigtem Haarausfall zwischen 440 und 1.158 Euro für eine Perücke. Seit dem 1. Februar 2026 gelten bei den Ersatzkassen neue Zuschüsse, die erstmals zwischen Kunsthaar und Echthaar trennen. Viele meiner Kundinnen sind überrascht, dass der Zuschuss ihrer Krankenkasse deutlich großzügiger ausfällt, als sie zunächst dachten.
Lassen Sie mich gleich mit einem verbreiteten Irrtum aufräumen: Viele Frauen denken, die Krankenkasse zahle nur für günstige Kunsthaarperücken. Das stimmt nicht. Tatsächlich erhalten Sie einen Festzuschuss, den Sie nach Ihren Wünschen einsetzen können. Ob Sie sich für eine Kunsthaarperücke oder eine Echthaarperücke entscheiden, bleibt ganz Ihnen überlassen.
Kurzzeitversorgung und Langzeitversorgung im Vergleich
Die Krankenkassen unterscheiden grundsätzlich zwischen zwei Versorgungsarten, die sich direkt auf den Zuschuss für Ihre Perücke auswirken:
| Kriterium | Kurzzeitversorgung | Langzeitversorgung |
|---|---|---|
| Typische Diagnose | Chemotherapie, Strahlentherapie | Alopecia areata, hormoneller Haarausfall |
| TK-Zuschuss seit 02/2026 | 440,37 Euro | 836,75 € (Kunsthaar) / 1.158,51 € (Echthaar) |
| Versorgungszeitraum | 6 Monate | 12 Monate (Kunsthaar) / 15 Monate (Echthaar) |
In meiner täglichen Praxis sehe ich, dass etwa 70 Prozent meiner Kundinnen bei Kunsthaarperücken gar keinen Eigenanteil zahlen müssen. Der Kassenzuschuss deckt bei hochwertigen Kunsthaar-Modellen oft die kompletten Kosten ab. Bei Echthaarperücken entsteht meist ein Eigenanteil zwischen 300 und 1.500 Euro – je nach Haarlänge und Verarbeitung.
Neue Regelungen seit Februar 2026
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat zum 1. Februar 2026 einen neuen Vertrag für Haarersatz gestartet. Die größte Neuerung: Erstmals wird bei der Langzeit-Versorgung zwischen Kunsthaar und Echthaar getrennt. Wer sich für eine Echthaarperücke entscheidet, erhält mit 1.158,51 Euro einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse, muss aber 15 Monate bis zur nächsten Perücke warten. Beim Kunsthaar sank der Zuschuss auf 836,75 Euro bei weiterhin 12 Monaten Laufzeit. Für die Kurzzeit-Versorgung bei Chemotherapie stieg der Betrag leicht auf 440,37 Euro.
Wie bekomme ich eine Perücke über die Krankenkasse?
Für eine Perücke über die Krankenkasse benötigen Sie ein ärztliches Rezept (Muster 16) von Ihrem Hausarzt, Onkologen, Hautarzt oder Frauenarzt. Mit diesem Rezept kommen Sie zu mir ins Studio, und ich übernehme die komplette Abwicklung. Sie müssen weder Formulare ausfüllen noch in Vorleistung gehen.
Der Ablauf in vier einfachen Schritten
- Rezept vom Arzt holen: Ihr behandelnder Arzt stellt die Hilfsmittelverordnung (Muster 16) aus. Auf dem Rezept sollte die Diagnose mit ICD-Code vermerkt sein, etwa „Haarverlust nach Chemotherapie Z51.1″ oder „Alopecia areata L63.9″. Das Rezept ist 28 Tage gültig.
- Beratungstermin vereinbaren: Rufen Sie mich unter 0211-487278 an oder schreiben Sie mir per WhatsApp an 0176-10090640. Bringen Sie Ihr Rezept und Ihre Versichertenkarte mit. Die Erstberatung dauert 60 bis 90 Minuten.
- Perücke auswählen und anpassen: Gemeinsam finden wir Ihre perfekte Perücke. Sie probieren verschiedene Modelle renommierter Hersteller wie Gisela Mayer, Belle Madame und Bergmann an. Ich passe die Perücke individuell an Ihre Kopfform an.
- Direkte Kassenabrechnung: Ich erstelle den Kostenvoranschlag und reiche alle Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro plus eventuell vereinbarte Mehrkosten.
Die Wartezeiten bei den Kassen sind in den letzten Monaten deutlich kürzer geworden. Bei vielen Kassen erhalte ich bereits nach 5 bis 14 Tagen eine Genehmigung. In dringenden Fällen – etwa bei baldiger Chemotherapie – beantrage ich eine schnelle Prüfung, die oft schon nach 2 bis 3 Tagen durch ist.
Echthaar oder Kunsthaar – was zahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse zahlt seit Februar 2026 getrennte Zuschüsse für Echthaar und Kunsthaar. Sie haben freie Wahl beim Modell Ihrer Perücke. Bei Kunsthaarperücken wird der Kassenzuschuss häufig vollständig übernommen, während bei Echthaarperücken meist ein Eigenanteil entsteht.
| Merkmal | Echthaarperücke | Kunsthaarperücke |
|---|---|---|
| Preisspanne | 800–3.500 Euro | 150–600 Euro |
| Eigenanteil typisch | 300–1.500 Euro | oft 0 Euro |
| Styling-Möglichkeiten | Föhnen, Glätten, Locken, Färben | Formstabil, bei HIGH-HEAT bis 180 °C |
| Pflegeaufwand | Höher (wie eigenes Haar) | Gering (behält Form nach Wäsche) |
Bei nachgewiesener Allergie gegen Kunsthaar übernehmen viele Krankenkassen einen höheren Zuschuss oder sogar die vollen Kosten für eine Echthaarperücke. Dafür benötigen Sie ein ärztliches Attest, das die Allergie bestätigt. Das Sozialgericht Mannheim hat in einem Urteil klargestellt, dass Patientinnen in solchen Fällen Anspruch auf eine Echthaarperücke haben.
Was ist die Mehrkostenerklärung bei einer Perücke?
Seit Mai 2025 ist die Mehrkostenerklärung bei Hilfsmitteln wie Perücken gesetzlich vorgeschrieben. Mit dieser Erklärung bestätigen Sie schriftlich, dass Sie über eventuelle Eigenanteile informiert wurden, falls der Preis Ihrer Perücke den Kassenzuschuss übersteigt. Diese Regelung nach § 33 SGB V schützt Sie und sorgt für volle Klarheit bei den Kosten.
In meinem Studio bespreche ich die Kosten immer ausführlich, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Bei einer Kunsthaarperücke für 380 Euro und einem TK-Zuschuss von 440,37 Euro ist gar keine Mehrkostenerklärung nötig – die Krankenkasse deckt alles ab. Wählen Sie hingegen eine Echthaarperücke für 1.800 Euro, dokumentiert die Erklärung Ihren Eigenanteil transparent. Mehr zur Abrechnung mit der Krankenversicherung erfahren Sie auf meiner separaten Informationsseite.
Wie oft zahlt die Krankenkasse eine neue Perücke?
Während einer Chemotherapie ist eine Neuversorgung bereits nach 6 Monaten möglich. Dauerhafter Haarausfall berechtigt Sie seit Februar 2026 alle 12 Monate (Kunsthaar) oder 15 Monate (Echthaar) zu einer neuen Perücke. Für jede neue Perücke Ihrer Krankenkasse benötigen Sie ein aktuelles ärztliches Rezept.
Das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 30. November 2016 hat die Rechte von Betroffenen deutlich gestärkt: Frauen mit totalem Haarausfall haben danach jährlich Anspruch auf eine neue Perücke. Manchmal kommt es vor, dass eine Perücke vor Ablauf des regulären Zeitraums verschlissen ist. In solchen Fällen ist eine vorzeitige Neuversorgung möglich – dafür stelle ich gemeinsam mit Ihnen einen Sonderantrag bei Ihrer Kasse. Ausführliche Informationen finden Sie in meinem Beitrag Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Perücke?
Häufige Irrtümer über die Perücke von der Krankenkasse
Besondere Situationen: Chemotherapie und Alopecia
Bei Haarausfall durch Chemotherapie erlebe ich oft, dass die Zeit drängt. Viele Frauen möchten ihre Perücke von der Krankenkasse bereits vor Beginn der Behandlung haben, um vorbereitet zu sein. Deshalb versuche ich, die Genehmigung so schnell wie möglich zu bekommen. Etwa 65 Prozent aller Patientinnen, die eine klassische Chemotherapie erhalten, erleben Haarverlust, der meist 10 bis 14 Tage nach der ersten Behandlung einsetzt.
Kürzlich kam eine Kundin direkt nach ihrem Termin in der onkologischen Praxis in der Grafenberger Allee zu mir. Die Fahrt dauerte keine fünf Minuten. Genau für solche Situationen liegt mein Studio bewusst im Ärztehaus – diskret und schnell erreichbar, ohne Schaufenster und ohne Laufpublikum.
Bei dauerhaftem Haarausfall wie Alopecia areata oder Alopecia totalis haben Sie in der Regel alle 12 bis 15 Monate Anspruch auf eine neue Perücke, da auch hochwertige Modelle mit der Zeit an Qualität verlieren. Ihre Krankenkasse zahlt bei Langzeitversorgung deutlich mehr – bis zu 1.158,51 Euro. Ich dokumentiere alles sorgfältig, sodass auch Folgeanträge problemlos funktionieren. Mehr über Perücken für Krebspatienten erfahren Sie auf meiner speziellen Informationsseite.
Warum ich die Abrechnung mit der Krankenkasse für Sie übernehme
Ich weiß aus vielen Gesprächen, wie belastend eine Chemotherapie oder eine chronische Krankheit sein kann. Jede Sorge, die ich Ihnen abnehmen kann, ist ein Gewinn. Deshalb habe ich mich darauf spezialisiert, die Abrechnung mit der Krankenkasse so reibungslos wie möglich zu gestalten. Sie müssen keine Formulare ausfüllen, keine Fristen beachten und sich nicht mit Sachbearbeitern plagen.
Was viele nicht wissen: Wellkamm ist seit 1993 geprüfter Partner aller gesetzlichen Kassen. Das bedeutet, dass wir von einer Prüfstelle zugelassen sind und alle Vorgaben für die Abrechnung erfüllen. Für Sie heißt das: keine Vorkasse, keine Wartezeit auf Erstattung und die Sicherheit einer geprüften Versorgung.
Qualität trotz Kassenleistung
Ein Vorurteil begegnet mir immer wieder: „Kassenperücken sind minderwertig.“ Das möchte ich mit aller Deutlichkeit widerlegen. Jede Perücke – ob mit oder ohne Zuschuss der Kasse – wird bei mir einzeln angepasst. Ich schneide sie auf Ihre Gesichtsform, passe die Haarlinie an und sorge dafür, dass sie perfekt sitzt. Diese individuelle Anpassung ist entscheidend dafür, dass Ihre Perücke natürlich wirkt.
Perücke Krankenkasse: Ihr Studio in Düsseldorf und Umgebung
Mein Studio liegt im Ärztehaus an der Grafenberger Allee 277–285, Eingang C in Düsseldorf-Flingern Nord. Ich habe diesen Standort bewusst gewählt: kein Schaufenster, kein Laufpublikum, dafür ein diskreter Eingang in einem medizinischen Gebäude. Mit der U-Bahn erreichen Sie mich über die Haltestelle Engerstraße mit den Linien U72, U73 oder U83 – nur drei Gehminuten entfernt.
Kundinnen aus Neuss erreichen mein Studio in 15 bis 20 Minuten, aus Ratingen in 15 bis 20 Minuten und aus Mettmann in 20 bis 25 Minuten. Auch aus Krefeld, Wuppertal, Duisburg und Essen kommen regelmäßig Kundinnen zu mir – die persönliche Beratung und die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse sind die Anfahrt wert. Wenn Sie eine Perücke in Düsseldorf suchen, sind Sie bei mir richtig.
Häufige Fragen zur Perücke und Krankenkasse
Fragen zu Kosten und Zuschuss
Wie viel zahlt meine Krankenkasse für eine Perücke?
Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt je nach Diagnose und Material zwischen 440 und 1.158 Euro. Bei Kurzzeitversorgung während einer Chemotherapie liegt der TK-Zuschuss seit Februar 2026 bei 440,37 Euro. Bei dauerhaftem Haarverlust erhalten Sie bis zu 836,75 Euro für Kunsthaar oder bis zu 1.158,51 Euro für Echthaar. Genauere Informationen finden Sie in meinem Beitrag Wie viel zahlt meine Krankenkasse zur Perücke?
Muss ich beim Kauf einer Perücke über die Krankenkasse in Vorleistung gehen?
Nein, bei Wellkamm nicht. Ich rechne als Vertragspartner direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro sowie eventuell vereinbarte Mehrkosten. Eine Vorstrecken der Kosten ist nicht nötig.
Zahlt die Krankenkasse auch für eine Echthaarperücke?
Ja. Seit Februar 2026 erhalten Sie bei Langzeitversorgung sogar einen höheren Zuschuss für Echthaar (1.158,51 Euro) als für Kunsthaar (836,75 Euro). Da Echthaarperücken zwischen 800 und 3.500 Euro kosten, entsteht je nach Modell ein Eigenanteil.
Fragen zu Rezept und Ablauf
Welcher Arzt kann ein Rezept für eine Perücke ausstellen?
Jeder Arzt mit eigener Praxis kann ein Rezept (Muster 16) ausstellen, wenn der Haarausfall ärztlich bestätigt ist. Das kann Ihr Hausarzt, Onkologe, Hautarzt, Frauenarzt oder Internist sein. Auf dem Rezept sollte die Diagnose mit ICD-Code stehen.
Wie lange dauert die Genehmigung durch die Krankenkasse?
Die Bearbeitungszeit liegt bei den meisten Krankenkassen zwischen 5 und 14 Tagen. In dringenden Fällen – etwa bei baldiger Chemotherapie – kann ich eine schnelle Prüfung beantragen, die oft schon nach 2 bis 3 Tagen durch ist.
Wie oft kann ich eine neue Perücke über die Krankenkasse bekommen?
Während einer Chemotherapie ist eine Neuversorgung nach 6 Monaten möglich. Dauerhafter Haarausfall berechtigt Sie alle 12 Monate (Kunsthaar) oder 15 Monate (Echthaar) zu einer neuen Perücke. Falls Ihre Perücke vorzeitig verschlissen ist, stelle ich einen Sonderantrag für Sie.
Fragen zu Wellkamm in Düsseldorf
Wo finde ich einen Perückenspezialisten in Düsseldorf, der mit der Krankenkasse abrechnet?
Wellkamm liegt an der Grafenberger Allee 277–285 in Düsseldorf-Flingern Nord, Eingang C. Ich bin seit 1993 Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen und rechne direkt ab. Rufen Sie mich unter 0211-487278 an oder vereinbaren Sie einen Termin über meine Seite Ihr Weg zu Wellkamm.
Kommen auch Kundinnen aus Köln, Essen oder Wuppertal zu Wellkamm?
Ja, regelmäßig. Kundinnen aus Essen erreichen mein Studio in 30 bis 35 Minuten, aus Wuppertal in 25 bis 30 Minuten und aus Köln in 35 bis 40 Minuten. Die persönliche Beratung, die große Auswahl und die direkte Kassenabrechnung sind vielen Frauen die Anfahrt wert.
Was ist die Mehrkostenerklärung?
Die Mehrkostenerklärung ist seit Mai 2025 gesetzlich vorgeschrieben und bestätigt, dass Sie über einen möglichen Eigenanteil informiert wurden. Sie ist nur nötig, wenn der Preis Ihrer Perücke den Zuschuss der Krankenkasse übersteigt. Ich bespreche alle Kosten transparent mit Ihnen, bevor Sie unterschreiben.
Mein Fazit nach über 30 Jahren Beratung
Die Kostenübernahme einer Perücke durch die Krankenkasse ist eine wertvolle Unterstützung, die Ihnen zusteht. Lassen Sie sich nicht von vermeintlich komplizierter Bürokratie abschrecken. Mit der richtigen Unterstützung – und die biete ich Ihnen gern – ist der Prozess unkompliziert und schnell erledigt. Eine Perücke ist mehr als ein Hilfsmittel: Sie ist ein Stück Selbstbewusstsein in einer Zeit voller Veränderungen.
Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme Ihrer Perücke durch die Krankenkasse haben oder einen Beratungstermin vereinbaren möchten, rufen Sie mich gern unter 0211-487278 an. Falls ich gerade in einer Beratung bin, sprechen Sie einfach auf den Anrufbeantworter – ich rufe garantiert zurück. Alternativ erreichen Sie mich per WhatsApp unter 0176-10090640.
Ihr Jörg Wegner-Köhler
Wellkamm Perücken Düsseldorf – Ihr Zweithaarstudio mit Herz und Erfahrung seit 1993
Aktualisiert am: 17. Februar 2026