Wer privat versichert ist und sich eine Perücke wünscht, fragt sich oft als Erstes: Darf mich ein Perückenfachgeschäft oder ein Friseur überhaupt versorgen – und bekomme ich eine Rechnung, die meine private Krankenversicherung anschließend erstattet? Die kurze Antwort lautet: ja, ganz problemlos. Im Wellkamm Informationsportal erkläre ich Ihnen ruhig Schritt für Schritt, wie dieses System funktioniert und worauf es bei der Erstattung wirklich ankommt.

Das Wichtigste vorab

  • Privatpatientinnen und Beihilfeberechtigte können sich von jedem Perückenfachgeschäft oder Friseur versorgen lassen; ein Vertrag mit der Versicherung ist nicht nötig, weil die private Krankenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip arbeitet.
  • Anders als die gesetzliche Krankenkasse kennt die private Krankenversicherung keinen gesetzlichen Festbetrag – was erstattet wird, steht ausschließlich in Ihrem individuellen Tarif.
  • In Nordrhein-Westfalen sind ärztlich verordnete Perücken bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro beihilfefähig (Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 800 Euro); Stand Beihilfenverordnung NRW, gültig ab 1. Januar 2026, ohne Gewähr.
  • Die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, liegt 2026 bei 77.400 Euro Jahresbruttoeinkommen.
  • Aus meiner Erfahrung mit über 8.000 Beratungen: Die wenigsten Privatversicherten kannten ihren eigenen Tarif im Detail – der häufigste Stolperstein war nicht der Eigenanteil, sondern unter welchem Stichwort der Tarif den Haarersatz überhaupt führt.

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Kann ein Perückenfachgeschäft oder Friseur eine Privatpatientin versorgen?

Ja – jedes Fachgeschäft und auch ein Friseur mit Zweithaar-Erfahrung darf eine privat versicherte Kundin versorgen und ihr eine Rechnung ausstellen, die sie anschließend bei ihrer privaten Krankenversicherung einreicht. Eine besondere Zulassung oder ein Versorgungsvertrag ist dafür nicht erforderlich. Der Grund ist einfach: Die private Krankenversicherung erstattet die Kosten direkt der versicherten Person, nicht dem Geschäft. Bei gesetzlich Versicherten ist das anders – dort rechnet ein präqualifizierter Vertragspartner direkt mit der Krankenkasse ab. In der privaten Welt entfällt diese Vertragsbindung, und genau deshalb steht Ihnen jeder seriöse Anbieter offen.

Warum müssen Privatversicherte die Perücke zuerst selbst bezahlen?

Weil die private Krankenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip arbeitet: Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie danach zur Erstattung ein. Direktverträge zwischen privaten Versicherern und Zweithaarstudios gibt es nicht – das ist kein Nachteil eines einzelnen Anbieters, sondern für die gesamte Branche so. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) beschreibt dieses Prinzip als Grundlage der gesamten privaten Absicherung: erst die Leistung, dann der Beleg, dann die Erstattung. Die Bearbeitung dauert je nach Versicherer in der Regel einige Wochen, bei vielen Tarifen wenige Wochen bis maximal etwa anderthalb Monate.

Was muss auf der Rechnung stehen, damit die Versicherung sie akzeptiert?

Eine erstattungsfähige Rechnung muss das Hilfsmittel eindeutig benennen und nachvollziehbar belegen – fehlt eine Angabe, kommt es erfahrungsgemäß zu Rückfragen. Wichtig sind vor allem diese Punkte:

  • eindeutige Bezeichnung des Hilfsmittels, also „Perücke“ beziehungsweise „Haarersatz“ (manche Tarife führen es auch unter „Epithese“);
  • eine kurze Materialbeschreibung (Kunsthaar oder Echthaar) sowie der Preis;
  • die vollständigen Angaben des Anbieters;
  • als Beleg die ärztliche Verordnung mit der dokumentierten Diagnose.

Die ärztliche Verordnung ist auch für Privatversicherte der Schlüssel: Ohne dokumentierte medizinische Notwendigkeit wird eine Perücke als modisches Accessoire eingestuft – und das erstattet keine Versicherung.

Wie viel zahlt die private Krankenversicherung für eine Perücke?

Das hängt ausschließlich von Ihrem Tarif ab – einen einheitlichen Betrag wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht. Manche Tarife arbeiten mit einem offenen Hilfsmittelkatalog: Dann werden alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel erstattet, auch wenn die Perücke nicht ausdrücklich genannt ist. Andere Tarife haben einen geschlossenen Katalog, in dem nur ausdrücklich aufgeführte Leistungen abgedeckt sind. Damit eine Erstattung greift, müssen in der Regel drei Bedingungen zusammenkommen: Das Hilfsmittel ist medizinisch notwendig, die Leistung ist in Ihrem Tarif vorgesehen, und kein anderer Träger ist vorrangig zuständig. Verlässliche Pauschalbeträge lassen sich für die private Krankenversicherung nicht seriös nennen; die Bandbreite reicht je nach Tarif von wenigen Hundert bis weit über tausend Euro. Deshalb führt kein Weg an einem Blick in die eigenen Unterlagen vorbei. Mein Tipp: Reichen Sie Ihre Rechnung des Haarersatz bei Ihrer Krankenkasse zur Abrechnung ein.

Was zahlt die Beihilfe – am Beispiel Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen sind ärztlich verordnete Perücken bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro beihilfefähig (Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 800 Euro), wenn ein krankhafter entstellender Haarausfall, eine erhebliche Verunstaltung oder ein totaler beziehungsweise weitgehender Haarausfall vorliegt – so steht es in der Beihilfenverordnung NRW (Anlage 3 zu § 4), gültig ab 1. Januar 2026. Beamtinnen und Beamte erhalten von der Beihilfestelle ihren Bemessungssatz auf die beihilfefähigen Kosten, häufig 50 Prozent; den verbleibenden Anteil deckt die ergänzende private Krankenversicherung ab. Eine Ersatzbeschaffung ist frühestens nach 24 Monaten möglich; eine Zweitperücke ist beihilfefähig, wenn die Tragedauer laut ärztlichem Attest zwölf Monate überschreitet.

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Wichtig ist die Abgrenzung: Eine normale, altersbedingte Glatze gilt nicht als krankhaft entstellend und wird daher nicht erstattet – entscheidend ist immer ein ärztlich bescheinigter krankhafter Befund. Und eine Einschränkung gilt bundesweit: Es gibt 17 verschiedene Beihilfeverordnungen, und die Beträge weichen teils erheblich voneinander ab. Der NRW-Wert lässt sich deshalb nicht auf andere Länder übertragen; fragen Sie im Zweifel kurz bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle nach.

Wie es bei gesetzlich Versicherten läuft – mit einem fest geregelten Zuschuss und der direkten Abrechnung über die Krankenkasse – ist ein ganz eigenes Kapitel und funktioniert nach völlig anderen Regeln. Den kompletten Ablauf für die gesetzliche Krankenkasse habe ich hier zusammengestellt: Perücke auf Rezept.

Gesetzlich, privat, Beihilfe: der Unterschied auf einen Blick

Gesetzliche Kasse Private Versicherung Beihilfe (Beispiel NRW)
Abrechnung Direkt über Vertragspartner Kostenerstattung (Sie zahlen vor) Erstattung nach Einreichung
Betrag Gesetzlicher Festbetrag Tarifabhängig, kein Festbetrag Bis 1.200 € (Kinder bis 14: 800 €)
Voraussetzung Ärztliche Verordnung Ärztliche Verordnung + Tarif Krankhafter entstellender Haarausfall
Eigenanteil Gesetzliche Zuzahlung Je nach Tarif Anteil über Bemessungssatz/PKV

Tarif-Selbstcheck: In drei Minuten wissen Sie, wo Sie stehen

Eine allgemeine Antwort ersetzt nicht den Blick in Ihren eigenen Vertrag – und genau den können Sie selbst werfen. Arbeiten Sie diesen kurzen Selbstcheck einmal durch, dann gehen Sie informiert in jedes Gespräch:

Schritt 1 – diese vier Begriffe in Ihren Tarifunterlagen suchen:

  • „Hilfsmittel“ – meist der Oberbegriff, unter dem Perücken geregelt sind;
  • „Haarersatz“ – häufige alternative Bezeichnung;
  • „Perücke“ – manchmal ausdrücklich genannt;
  • „Epithese“ – fachlicher Begriff, unter dem es ebenfalls stehen kann.

Schritt 2 – diese drei Fragen mit Ihrer Versicherung klären:

  • Ist der Hilfsmittelkatalog offen oder geschlossen – und ist Haarersatz erfasst?
  • Gibt es einen Höchstbetrag oder einen prozentualen Anteil?
  • Wird vor dem Kauf ein Kostenvoranschlag verlangt?

Wer mit den Antworten auf diese sieben Punkte in die Versorgung geht, erlebt am Ende keine bösen Überraschungen – das ist der häufigste Unterschied zwischen einer reibungslosen und einer zähen Erstattung.

So wird es gemacht

Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, läuft der Weg zur erstatteten Perücke in drei ruhigen Schritten:

  1. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Verordnung mit der Diagnose ausstellen.
  2. Lassen Sie sich bei einem Fachgeschäft oder Friseur versorgen und bitten Sie um eine vollständige Rechnung mit allen oben genannten Angaben; bei höherwertigen Modellen vorab einen Kostenvoranschlag einholen, falls Ihr Tarif das verlangt.
  3. Reichen Sie Rechnung und Verordnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung und – als Beamtin oder Beamter – zusätzlich bei der Beihilfestelle ein.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich als Privatpatientin in Vorkasse gehen?

Ja, das ist bei allen privaten Krankenversicherungen systembedingt so. Private Versicherer erstatten Kosten erst nach Vorlage der Rechnung – eine Direktabrechnung wie bei gesetzlichen Kassen gibt es für Zweithaarversorgung nicht. Eine vollständige, erstattungsfähige Rechnung sorgt dafür, dass Sie Ihr Geld zügig zurückerhalten.

Zahlt meine private Versicherung eine Perücke bei Chemotherapie sicher?

Nicht automatisch. Es hängt von Ihrem Tarif ab, ob und in welcher Höhe Haarersatz erfasst ist. Mit einer ärztlichen Verordnung und einer eindeutigen Diagnose sind die Chancen auf Erstattung gut – eine Garantie gibt es ohne Kenntnis des Tarifs jedoch nicht.

Wie hoch ist der Beihilfe-Höchstbetrag für Perücken in NRW?

Die Beihilfenverordnung NRW legt einen Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Perücke fest (Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 800 Euro), sofern ein krankhafter entstellender Haarausfall vorliegt. Stand: BVO NRW, gültig ab 1. Januar 2026, ohne Gewähr.

Wie oft zahlt die Beihilfe in NRW eine neue Perücke?

Eine Ersatzbeschaffung ist nach der Beihilfenverordnung NRW frühestens nach 24 Monaten möglich. Eine Zweitperücke ist beihilfefähig, wenn die Tragedauer laut ärztlichem Attest zwölf Monate überschreitet. Bei Kindern mit veränderter Kopfform gelten Ausnahmen.

Brauche ich als Privatpatientin auch ein ärztliches Rezept?

Ja. Auch in der privaten Krankenversicherung ist die ärztliche Verordnung mit dokumentierter Diagnose die Grundlage der Erstattung. Ohne nachgewiesene medizinische Notwendigkeit gilt eine Perücke als modisches Accessoire und wird nicht erstattet.

Kann ich nicht erstattete Kosten steuerlich absetzen?

Das ist möglich. Nicht erstattete Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden; als Belege dienen Verordnung und Rechnung. Da steuerliche Fragen individuell sind und ich kein Steuerberater bin, klären Sie das bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Aktualisiert am 15.06.2026