Welche Perücken werden von der Krankenkasse bezahlt?
Gesetzliche Krankenkassen zahlen bei krankheitsbedingtem Haarverlust einen Zuschuss zwischen rund 400 und 1.158,51 Euro für eine Perücke (Stand: Februar 2026, alle Angaben ohne Gewähr). Welche Perücken die Krankenkasse bezahlt, hängt von Ihrer Diagnose, Ihrer Kasse und der Art der Versorgung ab – grundsätzlich werden sowohl Kunsthaar als auch Echthaar bezuschusst. Mit dem neuen vdek-Vertrag vom 1. Februar 2026 zahlt die Techniker Krankenkasse (TK) bei einer Chemotherapie 440,37 Euro, bei dauerhaftem Haarverlust durch Alopezie sind für Echthaar bis zu 1.158,51 Euro möglich.
In über 30 Jahren in der Perückenberatung und mehr als 8.000 persönlichen Gesprächen habe ich erlebt, wie verunsichert viele Menschen bei diesem Thema sind. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was Sie über die Kostenübernahme wissen sollten – verständlich, ehrlich und ohne falsche Versprechen.
Auf einen Blick – Zuschuss für Perücken 2026
- Rechtsanspruch: Gesetzlich Versicherte haben bei medizinisch bedingtem Haarverlust Anspruch auf Haarersatz nach § 33 SGB V
- Kurzzeitversorgung (Chemo, 6 Monate): Ersatzkassen 440,37 Euro (vdek, seit 01.02.2026), AOK Rheinland/Hamburg 426,90 Euro
- Langzeitversorgung Kunsthaar (12 Monate): Ersatzkassen 836,75 Euro
- Langzeitversorgung Echthaar (15 Monate): Ersatzkassen bis 1.158,51 Euro
- Rezept nötig: Verordnung Muster 16 mit Diagnose und ICD-Code, in der Regel 28 Tage gültig
- Direktabrechnung: Anbieter mit Präqualifizierung (Versorgungsbereich 34A) rechnen direkt mit der Kasse ab – Versicherte zahlen dann meist nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro
- Mehrkostenerklärung: bei Hilfsmitteln mit Eigenanteil schriftlich vorgeschrieben
Stand: Februar 2026. Alle Beträge ohne Gewähr – maßgeblich ist der Festbetrag Ihrer Kasse.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Perücke?
Die Kasse zahlt eine Perücke, wenn ein krankheitsbedingter Haarverlust vorliegt und ein ärztliches Rezept vorhanden ist. Typische Gründe sind Chemotherapie, Bestrahlung, Alopezie oder hormonell bedingter Haarverlust. Bei diesen Diagnosen besteht ein Anspruch auf einen Zuschuss.
„Muss ich das wirklich alles selbst zahlen?“ – diese Sorge habe ich in meinen Beratungsjahren unzählige Male gehört. Die gute Nachricht: In den allermeisten Fällen übernimmt die Kasse einen erheblichen Teil der Kosten. Wer das weiß, geht deutlich entspannter in das Thema.
Kurze und lange Versorgung – der Unterschied
Die Kassen unterscheiden zwei Arten der Versorgung. Bei einer Chemotherapie liegt meist Kurzzeitversorgung vor, weil die Haare nach der Therapie in der Regel wieder nachwachsen. Der Zuschuss fällt dabei etwas niedriger aus, dafür ist eine neue Perücke bereits nach 6 Monaten möglich.
Bei dauerhaften Erkrankungen wie Alopezie liegt dagegen Langzeitversorgung vor. Seit dem neuen vdek-Vertrag vom 1. Februar 2026 unterscheiden die Ersatzkassen erstmals auch nach Material: Kunsthaar-Langzeitversorgung mit 12 Monaten Laufzeit für 836,75 Euro, Echthaar-Langzeitversorgung mit 15 Monaten Laufzeit für 1.158,51 Euro.
Medizinische Gründe für die Kostenübernahme
Folgende Diagnosen begründen einen Anspruch: Chemotherapie (ICD-Code Z51.1), kreisrunder Haarverlust durch Alopecia areata (L63.9), totaler Haarverlust (L63.0), hormoneller Haarverlust (L64.9) und Bestrahlung. Mit dem Rezept gehen Sie zu einem Fachanbieter, der Sie zu den passenden Arten von Perücken berät.
Aktuelle Kassenzuschüsse 2026 – alle Kassen alphabetisch
Stand Februar 2026. In mehr als 8.000 Beratungen habe ich mit nahezu allen großen Kassen zu tun gehabt und die Abläufe genau kennengelernt. Weil mir immer wieder die Frage begegnet ist, was genau die jeweilige Kasse zahlt, habe ich diese Übersicht zusammengestellt – alphabetisch sortiert, damit Sie Ihre Kasse schnell finden.
| Krankenkasse | Kurzzeit (Chemo, 6 Mon.) |
Langzeit Kunsthaar (12 Mon.) |
Langzeit Echthaar (15 Mon.) |
|---|---|---|---|
| AOK Baden-Württemberg | ca. 360,00 € | bis 720,00 € | auf Antrag |
| AOK Bayern | ca. 300,00 € | bis 720,00 € | auf Antrag |
| AOK Bremen/Bremerhaven | ca. 424,90 € | bis 1.103,34 € | auf Antrag |
| AOK Hessen | ca. 424,90 € | bis 1.103,34 € | auf Antrag |
| AOK Niedersachsen | ca. 424,90 € | bis 1.103,34 € | auf Antrag |
| AOK Nordost | ca. 420,00 € | bis 1.000,00 € | auf Antrag |
| AOK Nordwest | ca. 424,90 € | bis 1.103,34 € | auf Antrag |
| AOK Rheinland/Hamburg ⭐ (für NRW besonders relevant) | 426,90 € | bis 1.103,34 € | auf Antrag |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | ca. 424,90 € | bis 1.103,34 € | auf Antrag |
| AOK Sachsen-Anhalt | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Antrag |
| BAHN-BKK | ca. 360,00 € | bis 720,00 € | auf Antrag |
| BARMER ✓ Ersatzkasse – vdek-Sätze 02/2026 | 440,37 € | 836,75 € | 1.158,51 € |
| Bergische Krankenkasse | ca. 500,00 € | bis 1.000,00 € | auf Antrag |
| BIG direkt gesund | ca. 380,00 € | bis 915,00 € | auf Antrag |
| BKK Diakonie | ca. 472,43 € | bis 944,86 € | auf Antrag |
| BKK firmus | ca. 472,43 € | bis 944,86 € | auf Antrag |
| BKK Linde | ca. 472,43 € | bis 944,86 € | auf Antrag |
| BKK ProVita | ca. 472,43 € | bis 944,86 € | auf Antrag |
| BKK Werra-Meißner | ca. 500,00 € | bis 1.000,00 € | auf Antrag |
| BKK Würth | ca. 472,43 € | bis 944,86 € | auf Antrag |
| DAK-Gesundheit ✓ Ersatzkasse – vdek-Sätze 02/2026 | 440,37 € | 836,75 € | 1.158,51 € |
| HEK – Hanseatische Krankenkasse ✓ Ersatzkasse | 440,37 € | 836,75 € | 1.158,51 € |
| hkk – Handelskrankenkasse ✓ Ersatzkasse | 440,37 € | 836,75 € | 1.158,51 € |
| IKK – Die Innovationskasse | ca. 501,19 € | bis 999,60 € | auf Antrag |
| IKK Brandenburg und Berlin | ca. 396,27 € | bis 915,00 € | auf Antrag |
| IKK classic | 380–420 € | bis 1.000,00 € | auf Antrag |
| IKK Südwest | ca. 472,43 € | bis 944,86 € | auf Antrag |
| KKH – Kaufmännische Krankenkasse ✓ Ersatzkasse | 440,37 € | 836,75 € | 1.158,51 € |
| Knappschaft | ca. 406,50 € | bis 900,00 € | auf Antrag |
| Mercedes-Benz BKK | ca. 472,43 € | bis 944,86 € | auf Antrag |
| mhplus BKK | ca. 472,43 € | bis 944,86 € | auf Antrag |
| mkk – meine krankenkasse | ca. 420,00 € | bis 900,00 € | auf Antrag |
| Mobil Krankenkasse | ca. 476,00 € | bis 1.104,32 € | auf Antrag |
| Novitas BKK | ca. 472,43 € | bis 944,86 € | auf Antrag |
| PKV – Private Krankenversicherung | 500 – 2.500 € je nach Tarif · Erstattung individuell beim Versicherer klären | ||
| pronova BKK | ca. 500,00 € | bis 1.000,00 € | auf Antrag |
| R + V BKK | ca. 451,00 € | bis 969,00 € | auf Antrag |
| SBK – Siemens-Betriebskrankenkasse | ca. 472,43 € | bis 944,86 € | auf Antrag |
| SECURVITA Krankenkasse | ca. 472,43 € | bis 944,86 € | auf Antrag |
| TK – Techniker Krankenkasse ⭐ ✓ Ersatzkasse | 440,37 € | 836,75 € | 1.158,51 € |
| TUI BKK | ca. 472,43 € | bis 944,86 € | auf Antrag |
| VIACTIV Krankenkasse | ca. 472,43 € | bis 944,86 € | auf Antrag |
| vivida bkk | ca. 472,43 € | bis 944,86 € | auf Antrag |
Stand Februar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. ⭐ = lokal besonders relevant für Versicherte in Düsseldorf und NRW. ✓ Ersatzkasse = einheitliche Bundesbeträge nach vdek-Vertrag 01.02.2026. Bei einzelnen Regionalkassen können die Beträge abweichen – den verbindlichen Festbetrag nennt Ihre Kasse.
Wie hoch ist der Zuschuss der Kasse für Perücken?
Der Zuschuss liegt zwischen rund 300 und 1.158,51 Euro. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Kasse und der Art Ihres Haarverlusts ab. „Zahlt meine Kasse genauso viel wie die meiner Freundin?“ – diese Frage kam in meinen Beratungen oft. Die Antwort: Jede Kasse hat eigene Festbeträge, deshalb lohnt es sich, den konkreten Betrag bei der eigenen Kasse zu erfragen. Einen ausführlichen Überblick zur Kostenübernahme finden Sie unter Perücke über die gesetzliche Krankenkasse.
Wann deckt der Zuschuss die gesamten Kosten?
Nach meiner Erfahrung deckte der Zuschuss bei rund 70 Prozent der von mir beratenen Menschen eine gute Kunsthaar-Perücke vollständig ab. Übrig blieb dann nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro. Kunsthaarperücken kosten meist zwischen 150 und 600 Euro. Bei Echthaarperücken zwischen 800 und 3.500 Euro entsteht dagegen häufig ein Eigenanteil.
Welche Arten von Perücken zahlt die Kasse?
Die Kasse zahlt sowohl Kunsthaar als auch Echthaar. Sie haben dabei freie Wahl beim Modell. Der Unterschied liegt nur im möglichen Eigenanteil. Kunsthaar ist die beste Wahl für Menschen während einer Chemotherapie, deren Haar voraussichtlich wieder nachwächst und die eine pflegeleichte Lösung für einige Monate suchen. Echthaar ist die beste Wahl für Menschen mit dauerhaftem Haarverlust (etwa durch Alopecia areata), die täglich tragen und frei stylen möchten.
Kunsthaar – oft vollständig vom Zuschuss gedeckt
Perücken aus Kunsthaar sind pflegeleicht und halten ihre Form. Moderne Kunstfasern sind so hochwertig, dass sie von Echthaar kaum noch zu unterscheiden sind. HIGH-HEAT-Modelle lassen sich sogar bei bis zu 180 Grad föhnen und stylen. Mehr dazu erfahren Sie unter Kunsthaarperücken bei Haarausfall.
„Ich hätte nie gedacht, dass Kunsthaar so echt aussehen kann.“ Diesen Satz habe ich in meinen Jahren in der Beratung immer wieder gehört – und er zeigt, wie stark sich die Qualität in den letzten Jahren verbessert hat.
Echthaar – natürlich, stylebar, höherer Zuschuss
Echthaarperücken wirken besonders natürlich und lassen sich stylen, föhnen und sogar färben. Bei Remy-Echthaar liegen alle Schuppen in eine Richtung, was Verfilzungen vorbeugt. Seit Februar 2026 gibt es für die Echthaar-Langzeitversorgung den eigenen Festbetrag von 1.158,51 Euro – deutlich mehr als zuvor.
Was ist die Mehrkostenerklärung?
Die Mehrkostenerklärung ist bei Hilfsmitteln vorgeschrieben, sobald ein Eigenanteil entsteht. Sie bestätigen damit schriftlich, dass Sie über mögliche Mehrkosten Bescheid wissen. Wählen Sie eine Kunsthaar-Perücke für 380 Euro und Ihre Ersatzkasse zahlt 440,37 Euro, brauchen Sie die Erklärung gar nicht – sie wird erst nötig, wenn der Preis den Zuschuss übersteigt. Ein seriöser Anbieter bespricht alle Kosten offen, bevor Sie etwas unterschreiben.
Wie läuft die Abrechnung mit der Kasse ab?
Die Abrechnung über einen Fachanbieter läuft meist in fünf einfachen Schritten. Viele Menschen erwarten komplizierte Bürokratie – tatsächlich ist der Weg unkomplizierter, als die meisten denken. Benötigt werden in der Regel nur drei Dinge: Rezept, Versichertenkarte und Ausweis.
Der Ablauf Schritt für Schritt
Erster Schritt: Sie holen sich beim Arzt das Rezept Muster 16. Darauf muss die Diagnose mit ICD-Code stehen. Das Rezept gilt 28 Tage.
Zweiter Schritt: Sie gehen mit Rezept und Karte zu einem präqualifizierten Fachanbieter. Ein guter Anbieter nimmt sich 60 bis 90 Minuten Zeit – ohne Zeitdruck.
Dritter Schritt: Der Anbieter reicht die Unterlagen bei Ihrer Kasse ein. Die Bearbeitung dauert meist 5 bis 14 Tage.
Vierter Schritt: Nach der Kassenzusage wird die Perücke individuell angepasst.
Fünfter Schritt: Sie zahlen erst jetzt die 10 Euro Zuzahlung plus eventuelle Mehrkosten – nie vorher.
Mehr Informationen zum Ablauf finden Sie unter Perücke auf Rezept sowie unter Perücke auf Rezept beantragen. Den rechtlichen Rahmen für Hilfsmittel regelt übrigens § 33 SGB V.
Wo kann ich eine Perücke auf Rezept kaufen?
Eine Perücke auf Rezept bekommen Sie nicht überall. Für die Abrechnung über die gesetzliche Kasse brauchen Sie einen Anbieter mit Präqualifizierung für den Versorgungsbereich Perücken (Kennung 34A). Ohne diese Zulassung erstattet die Kasse nichts – das ist der wichtigste Punkt bei der Auswahl. Folgende Wege gibt es:
- Spezialisierte Perückenstudios und Zweithaar-Friseure: persönliche Beratung, Anprobe und individuelle Anpassung vor Ort. Ideal, wenn Passform und Farbe genau stimmen sollen. In Düsseldorf und Umgebung gibt es mehrere auf medizinischen Haarersatz spezialisierte Studios.
- Sanitätshäuser: oft mit Kassenzulassung und Erfahrung in der Abrechnung; Auswahl je nach Haus unterschiedlich.
- Online-Shops: große Auswahl und häufig günstigere Preise – aber Vorsicht: Viele Online-Anbieter haben keine Präqualifizierung und können daher nicht mit der Kasse abrechnen. Für eine reine Selbstzahler-Perücke oder ein Haarteil sind sie eine Option.
Ich erinnere mich an eine Kundin, die für 250 Euro online bestellt hatte: Die Perücke kratzte auf der Kopfhaut und ließ sich nicht mit der Kasse abrechnen. Am Ende trug sie sie kein einziges Mal. Worauf Sie deshalb achten sollten: unverbindliche Erstberatung, im Preis enthaltene Anpassung und Schnitt, vorhandene Präqualifizierung sowie ein gutes Gefühl im Gespräch. Welche Lösung optisch besonders überzeugt, lesen Sie unter Perücken, die man nicht erkennt.
Kann die Kasse auch eine zweite Perücke zahlen?
Ja, in bestimmten Fällen zahlt die Kasse eine weitere Perücke – etwa wenn die erste unbrauchbar wird oder Sie eine zweite für die Arbeit benötigen. Dafür ist ein neues Rezept mit klarer Begründung nötig.
Versorgungszeiträume je nach Diagnose
Bei einer Chemotherapie ist eine neue Perücke nach 6 Monaten möglich. Bei Kunsthaar-Langzeitversorgung durch Alopezie liegt der Zeitraum bei 12 Monaten, bei Echthaar bei 15 Monaten. Der höhere Echthaar-Zuschuss gleicht die längere Wartezeit aus.
In meinen Beratungsjahren habe ich viele Situationen erlebt, in denen jemand während der Chemotherapie die erste Perücke erhielt und bereits nach sechs Monaten Anspruch auf eine neue hatte – ohne komplizierte Anträge. Mehr dazu finden Sie unter Wie oft zahlt die Kasse eine Perücke?
Warum lohnt sich eine persönliche Beratung?
Eine persönliche Beratung macht oft den entscheidenden Unterschied. Die richtige Perücke muss zur Gesichtsform, zum Hautton und zum eigenen Stil passen – und das zeigt sich erst bei der Anprobe.
Außerdem haben viele Online-Shops keine Zulassung für die Hilfsmittelversorgung. Für eine Perücke auf Kassenrezept brauchen Sie einen Anbieter mit Präqualifizierung. Welche Diagnosen und Voraussetzungen dahinterstehen, können Sie zusätzlich im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands nachlesen.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme durch die Kasse
Welche Perücken zahlt die Kasse bei Chemotherapie?
Bei Chemotherapie zahlt die Kasse sowohl Kunsthaar als auch Echthaar. Der Zuschuss liegt je nach Kasse bei rund 300 bis 500 Euro; die Ersatzkassen zahlen seit Februar 2026 einheitlich 440,37 Euro. Eine neue Perücke ist nach 6 Monaten möglich.
Wie bekomme ich ein Rezept für eine Perücke?
Ein Rezept stellt Ihr Hausarzt, Onkologe, Hautarzt oder Frauenarzt aus. Auf dem Rezept muss die Diagnose mit ICD-Code stehen (z. B. Z51.1 bei Chemotherapie). Das Rezept gilt 28 Tage. Bei Unsicherheit fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse.
Muss ich die Perücke erst selbst zahlen?
Bei einem präqualifizierten Fachanbieter müssen Sie nicht in Vorkasse gehen – er rechnet direkt mit der Kasse ab. Sie zahlen dann nur die 10 Euro Zuzahlung plus eventuelle Mehrkosten, und das erst nach der Kassenzusage.
Zahlt die Kasse auch für Echthaar?
Ja. Seit Februar 2026 zahlen die Ersatzkassen für Echthaar einen eigenen, höheren Festbetrag: 1.158,51 Euro bei Langzeitversorgung. Bei nachgewiesener Kunsthaar-Allergie übernehmen manche Kassen sogar die vollen Kosten – Details klärt Ihre Kasse.
Wie oft kann ich eine neue Perücke beantragen?
Bei Chemotherapie alle 6 Monate, bei Kunsthaar-Langzeitversorgung alle 12 Monate, bei Echthaar-Langzeitversorgung alle 15 Monate. Bei vorzeitigem Verschleiß ist mit ärztlichem Attest auch eine frühere Versorgung möglich.
Was kostet eine Perücke mit Kassenzuschuss?
Kunsthaarperücken zwischen 150 und 600 Euro werden oft vollständig übernommen – Sie zahlen nur 10 Euro. Bei Echthaarperücken zwischen 800 und 3.500 Euro entsteht meist ein Eigenanteil.
Was ist die Mehrkostenerklärung?
Sie wird nötig, sobald Ihre Perücke teurer ist als der Kassenzuschuss. Mit ihr bestätigen Sie schriftlich, dass Sie über den möglichen Eigenanteil informiert wurden.
Wie lange dauert es von der Verordnung bis zur fertigen Perücke?
Ist eine Kassenzusage nötig, dauert die Bearbeitung in der Regel 5 bis 14 Tage. Danach wird die Perücke angepasst. In dringenden Fällen – etwa bei akuter Chemotherapie – kann der Anbieter eine Eilbearbeitung beantragen.
Mein persönlicher Rat an Sie
Eine Perücke gibt vielen Menschen in einer schweren Zeit ein Stück Alltag zurück. In über 30 Jahren in diesem Bereich habe ich erlebt, wie sehr der richtige Haarersatz das Selbstbewusstsein stärken kann.
Drei Jahrzehnte in der Beratung haben mich eines gelehrt: Jeder Mensch bringt andere Wünsche mit, und jeder verdient eine Begleitung, bei der er sich wirklich verstanden fühlt. Der Moment, in dem sich jemand zum ersten Mal mit der neuen Perücke im Spiegel sieht und lächelt – der bleibt im Gedächtnis.
Mein Rat: Lassen Sie sich Zeit, holen Sie das Rezept frühzeitig ein und wählen Sie einen Anbieter mit Präqualifizierung und einer unverbindlichen Erstberatung. Klären Sie den genauen Zuschuss mit Ihrer Kasse und die Diagnose mit Ihrem Arzt – so vermeiden Sie unnötigen Stress. Beratung und spezialisierte Studios finden sich bundesweit – etwa in Mönchengladbach, Neuss, Ratingen, Krefeld und Duisburg.
Ihr Jörg Wegner-Köhler
Wellkamm – Informationsportal rund um Haarersatz
Aktualisiert am: 1. Juni 2026. Beträge mit Stand Februar 2026, alle Angaben ohne Gewähr.



