Eine Perücke auf Rezept ist keine einmalige Sache: Solange der medizinische Haarverlust anhält, zahlt die Krankenkasse immer wieder eine neue – aber erst, wenn der sogenannte Versorgungszeitraum abgelaufen ist. Wie oft die Kasse eine Perücke zahlt, hängt also nicht vom Kalenderjahr ab, sondern von Ihrer Diagnose und seit Februar 2026 auch vom Material.
Auf einen Blick
- Bei kurzer Versorgung (z. B. Chemotherapie) ist frühestens nach 6 Monaten eine neue Perücke auf Rezept möglich.
- Bei dauerhaftem Verlust gilt: 12 Monate für Kunsthaar, 15 Monate für Echthaar (vdek-Ersatzkassen, Stand 02/2026).
- Mit Ablauf des Versorgungszeitraums beginnt ein neuer Anspruch – jedes Mal mit frischem Rezept (Muster 16).
- Vorzeitiger Ersatz bei nachgewiesenem Defekt/Verschleiß ist auf Antrag mit ärztlicher Begründung möglich.
- Eigene Beobachtung aus der Beratung: Die häufigste Fehlannahme betraf nie den Betrag, sondern die Häufigkeit – viele glaubten, die Kasse zahle nur ein einziges Mal.
⏱ Lesezeit: ca. 8 Minuten. Stand: Februar 2026, alle Beträge und Zeiträume ohne Gewähr – maßgeblich ist der Vertrag Ihrer Kasse.
Wie oft zahlt die Krankenkasse eine neue Perücke?
So oft, wie der Versorgungszeitraum es zulässt – und solange der krankheitsbedingte Haarverlust besteht. Die gesetzlichen Kassen legen für jede Versorgung eine Mindesttragezeit fest. Erst nach deren Ablauf entsteht erneut ein Anspruch auf eine Kassenleistung. Bei kurzer Versorgung sind das in der Regel 6 Monate, bei dauerhaftem Verlust 12 Monate (Kunsthaar) bzw. 15 Monate (Echthaar) bei den vdek-Ersatzkassen.
Wichtig: Der Zeitraum läuft ab dem Tag der letzten Versorgung, nicht ab Jahresbeginn. Wer im März eine Perücke erhalten hat und unter Kurzzeitversorgung fällt, kann also frühestens im September die nächste beantragen – vorausgesetzt, der medizinische Grund besteht weiter.
Versorgungszeitraum nach Diagnose – die Übersicht
| Art des Haarverlusts | Versorgungsart | Versorgungszeitraum (vdek) | Neuer Anspruch frühestens nach |
|---|---|---|---|
| Vorübergehend (z. B. Chemo, Bestrahlung) | Kurze Versorgung | 6 Monate | 6 Monaten |
| Dauerhaft, Kunsthaarperücke | Lange Versorgung | 12 Monate | 12 Monaten |
| Dauerhaft, Echthaarperücke | Lange Versorgung | 15 Monate | 15 Monaten |
Stand 01.02.2026, ohne Gewähr. Die vdek-Zeiträume gelten bundeseinheitlich für die Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH, HEK, hkk).
Was ist der Versorgungszeitraum – und was passiert danach?
Der Versorgungszeitraum ist die Mindestzeit, die zwischen zwei Kassenleistungen liegen muss. Er soll abbilden, wie lange eine Perücke bei üblicher Nutzung hält. Mit seinem Ablauf endet keine Leistung „von selbst“ – im Gegenteil: Es beginnt ein neuer Anspruch. Sie können dann eine weitere Perücke beantragen, sofern die medizinische Ursache fortbesteht.
Warum ist der Echthaar-Zeitraum mit 15 Monaten länger? Weil der höhere Festbetrag für Echthaar (1.158,51 € statt 836,75 € bei Kunsthaar) die längere erwartete Nutzungsdauer ausgleicht. Mehr zum höheren Echthaar-Zuschuss lesen Sie im Ratgeber zum Anspruch auf eine Echthaarperücke.
Kann ich früher eine neue Perücke bekommen?
Ja, in begründeten Fällen. Ist die Perücke vor Ablauf des Zeitraums nachweislich defekt, unbrauchbar oder durch normale Nutzung verschlissen, können Sie einen vorzeitigen Ersatz beantragen. Hilfreich ist eine kurze ärztliche Begründung oder eine Stellungnahme des Versorgers zum Zustand. Auch eine deutliche Veränderung des Kopfumfangs – etwa nach Gewichtsveränderung während einer Therapie – kann eine frühere Neuanpassung rechtfertigen.
Lehnt die Kasse den vorzeitigen Ersatz ab, ist das nicht das letzte Wort: Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Wie das funktioniert und welche Fristen gelten, steht im Ratgeber zur Abrechnung mit der Krankenversicherung.
Brauche ich für jede neue Perücke ein neues Rezept?
Ja. Jede Kassenleistung setzt eine eigene, aktuelle Hilfsmittelverordnung (Muster 16) mit der passenden Diagnose und ICD-Code voraus. Ein altes Rezept aus dem Vorjahr genügt nicht. Das Rezept ist in der Regel 28 Tage gültig – planen Sie den Arztbesuch also zeitnah zur geplanten Neuversorgung. Welche Perücken die Kasse grundsätzlich übernimmt und wo die Materialgrenzen liegen, lesen Sie unter Zahlt die Krankenkasse zur Perücke dazu?
Wie der gesamte Weg von der Verordnung bis zur fertigen Perücke abläuft – inklusive Antrag, Kostenvoranschlag und Zuzahlung – habe ich Ihnen gesondert Schritt für Schritt zusammengestellt: Perücke auf Rezept – so läuft es ab.
Zahlt die Kasse auch eine zweite Perücke zum Wechseln?
Das ist die Ausnahme, nicht die Regel. Der Festbetrag deckt eine Versorgung pro Zeitraum ab. Manche Kassen bewilligen auf gesonderten Antrag eine Zweitperücke – etwa aus hygienischen Gründen bei dauerhaftem, täglichem Tragen, damit ein Modell gewaschen und getrocknet werden kann, während das andere getragen wird. Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht; es ist eine Einzelfallentscheidung Ihrer Kasse. Fragen Sie konkret nach und lassen Sie sich die Begründung ärztlich stützen.
Wann endet der Anspruch auf eine neue Perücke ganz?
Der Anspruch besteht nur, solange eine Krankheit die Ursache des Haarverlusts ist. Wächst das Haar nach Abschluss einer Chemotherapie wieder nach, endet die Grundlage für weitere Kassenleistungen. Und nicht jeder Haarverlust gilt überhaupt als Krankheit.
Bei dauerhaften Erkrankungen wie Alopecia areata ist das anders: Wachsen die Haare nicht zuverlässig nach, bleibt der Anspruch über die Versorgungszeiträume hinweg bestehen, jeweils mit neuem Rezept.
So beantragen Sie die nächste Perücke – in 3 Schritten
- Ablauf des Versorgungszeitraums abwarten (oder Ausnahme prüfen): Rechnen Sie ab dem Datum Ihrer letzten Versorgung 6, 12 oder 15 Monate. Bei Defekt oder Verschleiß vorher den vorzeitigen Ersatz mit Begründung anfragen.
- Neues Rezept holen: Lassen Sie sich von Haus-, Haut-, Frauenarzt, Onkologen oder Internisten eine aktuelle Verordnung (Muster 16) mit ICD-Code ausstellen.
- Beim präqualifizierten Versorger einreichen: Antrag und Kostenvoranschlag vor dem Kauf bei der Kasse einreichen. Liegt der Preis über dem Festbetrag, erhalten Sie eine Mehrkostenerklärung.
Häufige Fragen
Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Perücke?
So oft der Versorgungszeitraum abgelaufen ist und der krankheitsbedingte Haarverlust fortbesteht. Bei kurzer Versorgung sind das frühestens 6 Monate, bei dauerhaftem Verlust 12 Monate (Kunsthaar) bzw. 15 Monate (Echthaar) bei den vdek-Ersatzkassen.
Was bedeutet Versorgungszeitraum?
Es ist die Mindestzeit zwischen zwei Kassenleistungen. Sie soll abbilden, wie lange eine Perücke üblicherweise hält. Erst nach Ablauf entsteht erneut ein Anspruch auf eine neue Perücke auf Rezept.
Kann ich vor Ablauf des Zeitraums eine neue Perücke bekommen?
In begründeten Fällen ja – etwa bei nachgewiesenem Defekt, Verschleiß oder einer deutlichen Veränderung des Kopfumfangs. Dafür ist ein gesonderter Antrag mit ärztlicher oder fachlicher Begründung nötig; die Kasse entscheidet im Einzelfall.
Brauche ich für jede neue Perücke ein neues Rezept?
Ja. Jede Versorgung setzt eine eigene, aktuelle Hilfsmittelverordnung (Muster 16) mit Diagnose und ICD-Code voraus. Das Rezept ist in der Regel 28 Tage gültig.
Zahlt die Kasse eine zweite Perücke zum Wechseln?
Nur ausnahmsweise. Manche Kassen bewilligen auf Antrag aus hygienischen Gründen eine Zweitperücke bei täglichem Tragen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht – es ist eine Einzelfallentscheidung Ihrer Kasse.
Haben Männer Anspruch auf eine Perücke auf Rezept?
Nicht bei typischem, altersbedingtem Haarverlust – dieser gilt laut Bundessozialgericht nicht als Krankheit. Anspruch besteht aber, wenn eine anerkannte Erkrankung (z. B. Alopecia areata, Folgen einer Chemotherapie) die Ursache ist und ärztlich verordnet wird.
Aktualisiert am 10. Juni 2026. Beträge und Zeiträume mit Stand Februar 2026, alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag ist redaktionell und ersetzt weder die individuelle Auskunft Ihrer Krankenkasse noch eine ärztliche oder rechtliche Beratung.
Ihr Jörg Wegner-Köhler
Wellkamm Informationsportal