Wer zum ersten Mal eine Perücke auf Rezept beantragt, hat fast immer dieselbe Sorge: „Muss ich erst alles selbst bezahlen?“ Die gute Nachricht: Bei einem zugelassenen Versorger läuft die Abrechnung in der Regel direkt mit der Kasse – ganz ohne Vorkasse.

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In meinen über 30 Jahren in der Perückenberatung – mit mehr als 8.000 Gesprächen – habe ich erlebt, dass die Angst vor Bürokratie und Vorkasse viele Betroffene unnötig lange zögern lässt. Dabei ist der Ablauf klarer geregelt, als die meisten denken. Dieser Ratgeber des Wellkamm Informationsportals erklärt ihn Schritt für Schritt.

Muss ich die Perücke erst selbst bezahlen?

Nein – bei einem zugelassenen Versorger mit Kassenzulassung nach § 126 SGB V gehen Sie nicht in Vorleistung. Der Versorger reicht den Kostenvoranschlag bei Ihrer Kasse ein und rechnet nach Genehmigung direkt ab; Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro plus einen eventuellen Eigenanteil.

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Wichtig ist deshalb die Wahl eines präqualifizierten Anbieters mit Kassenvertrag. Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt das GKV-Hilfsmittelverzeichnis oder eine Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse. Bei nicht zugelassenen Anbietern (etwa manchen reinen Online-Shops) kann hingegen Vorkasse mit anschließender Erstattung nötig werden.

Doch wie kommt das Rezept überhaupt zustande – und was muss draufstehen, damit die Kasse nicht nachfragt? Den Gesamtablauf beschreibt der Beitrag Perücke auf Rezept.

Wie läuft die Abrechnung Schritt für Schritt ab?

Die Abrechnung läuft in fünf Schritten, von denen Sie nur den ersten selbst erledigen: das Rezept holen. Kostenvoranschlag, Einreichung und Kommunikation mit der Kasse übernimmt der Versorger.

Im Einzelnen: 1. Rezept (Muster 16) beim Arzt mit ICD-Code holen. 2. Beim zugelassenen Versorger die Perücke auswählen und anpassen lassen, Kosten vorab klären. 3. Der Versorger erstellt den Kostenvoranschlag. 4. Er reicht die Unterlagen bei der Kasse ein und wartet die Genehmigung ab. 5. Nach Freigabe erhalten Sie die Perücke; abgerechnet wird direkt. In der Praxis ist der gesamte Weg meist in zwei bis drei Wochen abgeschlossen.

Was muss auf dem Rezept stehen?

Auf das Rezept (Hilfsmittelverordnung Muster 16) gehören die Diagnose und der passende ICD-Code – ohne diese Angabe fragt die Kasse nach, was Zeit kostet. Jeder Arzt mit Kassensitz darf es ausstellen: Hausarzt, Onkologe, Hautarzt, Gynäkologin oder Internist.

Typische Codes sind Z51.1 (Haarausfall durch Chemotherapie), L63.9 (Alopecia areata), L63.0 (Alopecia totalis), L64.9 (androgenetische, hormonell/erblich bedingte Alopezie) und L65 (sonstiger Haarausfall ohne Narbenbildung, z. B. diffuses Telogeneffluvium). Das Rezept ist 28 Tage ab Ausstellung gültig – lösen Sie es zeitnah ein.

Was zahlt die Kasse – aktuelle Beträge?

Gesetzliche Kassen zahlen seit dem 01.02.2026 je nach Diagnose und Versorgungsart zwischen 440,37 Euro und 1.158,51 Euro (vdek-Kassen). Bei kurzer Versorgung (typisch bei Chemotherapie) sind es 440,37 Euro, bei dauerhaftem Haarausfall 836,75 Euro für Kunsthaar bzw. 1.158,51 Euro für Echthaar.

Versorgungsart vdek / TK AOK Rheinland/Hamburg
Kurze Versorgung (z. B. Chemo) 440,37 € 426,90 € (9 Monate)
Lange Versorgung – Kunsthaar 836,75 € regional – bei Kasse erfragen
Lange Versorgung – Echthaar 1.158,51 € regional – bei Kasse erfragen

Die AOK Rheinland/Hamburg hat eigene Beträge und bei kurzer Versorgung einen Zeitraum von 9 Monaten – diese regionalen Werte lassen sich nicht auf die vdek-Sätze oder andere AOK-Regionen übertragen. Wählen Sie ein Modell über dem Zuschuss, entsteht ein Eigenanteil, der vorab in der Mehrkostenerklärung festgehalten wird. Welche Perücken die Kasse grundsätzlich übernimmt, lesen Sie im Beitrag Zahlt die Krankenkasse zur Perücke dazu? Alle Beträge ohne Gewähr.

Wann brauche ich eine Mehrkostenerklärung?

Eine Mehrkostenerklärung brauchen Sie nur, wenn Ihr Modell über dem Festbetrag liegt – seit Mai 2025 ist sie dann gesetzlich Pflicht und bestätigt schriftlich, dass Sie über den Eigenanteil informiert wurden. Bei Kunsthaar-Modellen im Rahmen des Zuschusses entfällt sie. Was genau darin steht, erklärt der Beitrag Was ist eine Mehrkostenerklärung?

Sie haben dabei freie Modellwahl: Der Zuschuss gilt für jede Perücke, Sie zahlen lediglich die Differenz. Ein seriöser Anbieter bespricht den Eigenanteil offen, bevor etwas unterschrieben wird.

Wie schnell muss die Kasse entscheiden?

Die Krankenkasse muss über den Antrag in der Regel innerhalb von 3 Wochen entscheiden – wird ein Gutachten des Medizinischen Dienstes nötig, verlängert sich die Frist auf 5 Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). In der Praxis liegen viele Genehmigungen schon nach 5 bis 14 Tagen vor.

Hält die Kasse die Frist nicht ein und informiert Sie auch nicht über eine Verzögerung, kann die sogenannte Genehmigungsfiktion greifen – der Antrag gilt dann als genehmigt. Das ist allerdings eine rechtlich anspruchsvolle Konstellation; im Zweifel sollten Sie sich beraten lassen, bevor Sie selbst beschaffen.

Was kann ich tun, wenn die Kasse ablehnt?

Gegen eine Ablehnung können Sie schriftlich Widerspruch einlegen – dafür haben Sie ab Zugang des Bescheids einen Monat Zeit; fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Eine Ablehnung ist kein Grund aufzugeben: Ein gut begründeter Widerspruch hat oft Erfolg.

Entscheidend ist eine ausführliche, nachvollziehbare Begründung der medizinischen Notwendigkeit – am besten gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt. Unterstützung bieten auch Verbraucherzentralen und Patientenberatungsstellen, etwa mit Musterschreiben. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist der Weg zum Sozialgericht möglich.

Wie oft kann ich eine neue Perücke auf Rezept bekommen?

Das hängt vom Versorgungszeitraum ab: bei kurzer Versorgung (z. B. Chemo) frühestens nach 6 Monaten, bei dauerhaftem Haarausfall nach 12 Monaten (Kunsthaar) bzw. 15 Monaten (Echthaar) bei den vdek-Kassen. Für jede neue Versorgung ist ein aktuelles Rezept nötig. Die Details zu Zeiträumen, vorzeitigem Ersatz und Zweitperücke stehen im eigenen Beitrag Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Perücke?

So wird es gemacht – in 3 Schritten zur abgerechneten Perücke

  1. Rezept holen. Lassen Sie sich Muster 16 mit ICD-Code ausstellen und nutzen Sie die 28-Tage-Frist.
  2. Zugelassenen Versorger wählen. Achten Sie auf Kassenzulassung (§ 126 SGB V) und Direktabrechnung, damit keine Vorkasse anfällt.
  3. Kosten klären und einreichen lassen. Lassen Sie sich den möglichen Eigenanteil und die Mehrkostenerklärung vorab erklären – den Rest übernimmt der Versorger.

Weiterlesen: Perücken nach Chemotherapie

Häufige Fragen zur Abrechnung mit der Kasse

Wie viel zahlt meine Kasse für eine Perücke auf Rezept?

Seit 01.02.2026 bei kurzer Versorgung 440,37 Euro (vdek/TK) bzw. 426,90 Euro (AOK Rheinland/Hamburg). Bei dauerhaftem Haarausfall 836,75 Euro für Kunsthaar und 1.158,51 Euro für Echthaar (vdek). Die genauen Zahlen hängen von Ihrer Kasse ab (ohne Gewähr).

Muss ich die Perücke erst selbst bezahlen?

Nein – bei einem zugelassenen Versorger mit Direktabrechnung nicht. Sie zahlen nur die Zuzahlung von 10 Euro plus einen eventuellen Eigenanteil, und das erst nach Genehmigung.

Welcher Arzt darf das Rezept ausstellen?

Jeder Arzt mit Kassensitz: Hausarzt, Onkologe, Hautarzt, Gynäkologin oder Internist. Wichtig ist, dass die medizinische Notwendigkeit dokumentiert ist und der ICD-Code auf dem Rezept (Muster 16) steht.

Wie lange ist mein Rezept gültig?

28 Tage ab Ausstellung. Lösen Sie es deshalb zeitnah bei einem zugelassenen Versorger ein.

Wie schnell muss die Kasse entscheiden?

In der Regel innerhalb von 3 Wochen, bei Gutachten des Medizinischen Dienstes innerhalb von 5 Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Hält die Kasse die Frist ohne Begründung nicht ein, kann die Genehmigungsfiktion greifen – im Zweifel vorher beraten lassen.

Zahlt die Kasse auch für eine Echthaarperücke?

Ja. Der Festbetrag gilt für Kunsthaar und Echthaar. Da Echthaar meist 800 bis 3.500 Euro kostet, entsteht in der Regel ein Eigenanteil. Bei nachgewiesener Kunsthaarallergie übernehmen manche Kassen höhere Zuschüsse.

Was ist die Mehrkostenerklärung?

Seit Mai 2025 Pflicht, sobald ein Modell über dem Festbetrag liegt. Sie bestätigt schriftlich, dass Sie über den Eigenanteil informiert wurden. Bei Modellen im Rahmen des Zuschusses ist sie nicht nötig.

Was passiert, wenn die Kasse den Antrag ablehnt?

Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen (ohne Rechtsbehelfsbelehrung: ein Jahr). Eine ausführliche ärztliche Begründung erhöht die Erfolgschancen deutlich; Verbraucherzentralen bieten Musterschreiben, im Zweifel ist der Weg zum Sozialgericht möglich.

Was muss ich zum Termin mitbringen?

Rezept (Muster 16), Versichertenkarte und einen gültigen Ausweis. Optional Fotos von Wunschfrisuren. Kostenvoranschlag und Einreichung übernimmt der Versorger.

Fazit: Klarer Ablauf, gute Chancen

Die Abrechnung einer Perücke auf Rezept ist klar geregelt: Rezept holen, zugelassenen Versorger wählen, einreichen lassen – Vorkasse fällt bei zugelassenen Anbietern nicht an. Und falls es doch zur Ablehnung kommt, ist ein begründeter Widerspruch oft erfolgreich.

Aus über drei Jahrzehnten weiß ich: Die Angst vor dem Papierkram ist meist größer als der Aufwand selbst. Wer Diagnose, ICD-Code und einen zugelassenen Versorger beisammen hat, kommt in der Regel reibungslos zur Versorgung.

Hinweis: Dies ist ein redaktioneller Informationsbeitrag und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Welche Diagnose und welcher Code zutreffen, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt; rechtliche Fristen können im Einzelfall abweichen. Alle Angaben zu Zuschüssen ohne Gewähr – bitte klären Sie Ihren Anspruch direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Aktualisiert am: 10. Juni 2026 | Autor: Jörg Wegner-Köhler, Fachautor für Haarersatz und Perückenberatung | Kontakt: info@wellkamm.de