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📋 Auf einen Blick: Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Perücke?
- Kurzzeitversorgung bei Chemo: Neuversorgung alle 6 Monate möglich
- Langzeitversorgung bei Alopecia: Neuversorgung nach 12 bis 24 Monaten
- TK-Zuschuss 2026 (seit 02/2026): 440,37 € (kurz) / bis 836,75 € Kunsthaar / bis 1.158,51 € Echthaar
- AOK Rheinland/Hamburg: 426,90 € bei Kurzzeitversorgung, min. 9 Monate Tragezeit
- Mehrkostenerklärung: Seit Mai 2025 gesetzlich vorgeschrieben
- Rezeptgültigkeit: Jedes neue Rezept ist nur 28 Tage gültig
- Wellkamm-Service: Direkte Kassenabrechnung ohne Vorkasse
Kurzzeitversorgung oder Langzeitversorgung – der entscheidende Unterschied
Die Krankenkassen unterscheiden zwei Arten der Versorgung. Diese wirken sich direkt auf Ihren Zeitraum für eine neue Perücke aus. Grundlage ist dabei die Art Ihres Haarausfalls. Bei zeitlich begrenztem Haarverlust gelten somit andere Fristen als bei dauerhaftem. Jede einzelne Geschichte meiner Kundinnen bleibt mir im Gedächtnis – auch nach so vielen Jahren.
So funktioniert die Kurzzeitversorgung
Eine Kurzzeitversorgung erhalten Sie, wenn Ihr Haarverlust zeitlich begrenzt ist. Das betrifft vor allem Patientinnen während einer Chemotherapie. Nach Ende der Behandlung wachsen die Haare in der Regel innerhalb von 3 bis 6 Monaten wieder nach.
Der Zuschuss fällt hier niedriger aus. Seit Februar 2026 zahlt die TK bei Kurzzeit 440,37 Euro. Die AOK Rheinland/Hamburg gewährt dagegen 426,90 Euro. Dafür können Sie bereits nach 6 Monaten eine neue Perücke beantragen. Dieser kürzere Zeitraum berücksichtigt den höheren Verschleiß durch tägliches Tragen während der Therapie.
So funktioniert die Langzeitversorgung
Bei dauerhaftem Haarverlust durch Alopecia areata, Alopecia totalis oder hormonelle Ursachen gilt die Langzeitversorgung. Hier wachsen die Haare nicht oder nur teilweise nach.
Die Kassen gewähren in diesem Fall den höheren Festbetrag. Für Kunsthaar liegt er seit Februar 2026 bei bis zu 836,75 Euro mit 12 Monaten Laufzeit. Der Festbetrag für Echthaar steigt sogar auf bis zu 1.158,51 Euro bei 15 Monaten Laufzeit. Diese Regelung gilt bundesweit für alle gesetzlichen Kassen. In meinem Studio an der Grafenberger Allee kläre ich diese Unterschiede bei jedem Erstgespräch ausführlich.
Konkrete Beispiele aus meiner Beratungspraxis
Theorie ist wichtig, doch Praxis macht es greifbar. Letzte Woche sagte mir eine Kundin aus Neuss: „Jetzt verstehe ich endlich, warum meine Freundin andere Fristen hat als ich.“ Deshalb zeige ich Ihnen drei typische Situationen, die ich regelmäßig erlebe.
Beispiel 1: Brustkrebs mit Chemotherapie
Frau R. aus Mettmann erhielt im Februar 2026 ihre erste Perücke während der Chemotherapie. Ihre TK bewilligte den neuen Satz von 440,37 Euro Zuschuss. Sie entschied sich für eine hochwertige Kunsthaarperücke für 380 Euro. Dadurch zahlte sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro.
Bereits im August 2026 – also nach 6 Monaten – kann sie eine Neuversorgung beantragen. Voraussetzung dafür ist ein neues ärztliches Rezept. Diese Regelung gilt, solange ihre Therapie andauert oder bis die eigenen Haare wieder ausreichend nachgewachsen sind.
Beispiel 2: Kreisrunder Haarausfall seit Jahren
Frau T. aus Ratingen leidet seit 2019 an Alopecia areata. Im Januar 2026 erhielt sie eine Echthaarperücke mit dem neuen Festbetrag von 1.158,51 Euro bei Echthaar-Langzeitversorgung. Eine Neuversorgung wird frühestens im April 2027 möglich sein – also nach 15 Monaten. Der höhere Zuschuss gleicht den längeren Versorgungszeitraum aus.
Beispiel 3: Hormonell bedingter Haarverlust
Frau M. aus Düsseldorf verlor während der Wechseljahre einen Großteil ihrer Haare. Die Barmer bewilligte 780 Euro Zuschuss für eine Kunsthaarperücke. Nach 12 Monaten kann sie eine Neuversorgung beantragen. Wichtig zu wissen: Bei hormonellem Haarverlust handelt es sich meist um eine Langzeitversorgung. Denn die Haare wachsen in vielen Fällen nicht mehr vollständig nach. Deshalb gilt hier der höhere Zuschuss mit dem längeren Zeitraum. Weitere Informationen finden Sie auf meiner Seite Perücke bei krankheitsbedingtem Haarverlust.
Unterschiede zwischen den Krankenkassen – aktuelle Zahlen 2026
Die Zuschusshöhe variiert je nach Krankenkasse und Region. Alle gesetzlichen Kassen sind jedoch verpflichtet, bei medizinischem Haarausfall einen Zuschuss zu leisten. Kürzlich habe ich überschlagen – es müssen mittlerweile über 8.000 Beratungsgespräche sein. Dabei habe ich die Regelungen fast aller großen Kassen kennengelernt.
Techniker Krankenkasse (TK)
Die TK gehört zu den klarsten Anbietern. Seit Februar 2026 zahlt sie bei Kurzzeit 440,37 Euro. Bei Langzeit mit Kunsthaar sind es bis zu 836,75 Euro. Der neue Festbetrag für Echthaar liegt sogar bei 1.158,51 Euro mit 15 Monaten Laufzeit. Diese Beträge gelten egal, ob Sie Ihre Perücke im Fachstudio oder anderswo kaufen.
AOK Rheinland/Hamburg und Barmer
Die AOK Rheinland/Hamburg gewährt bei Kurzzeit 426,90 Euro. Bei dauerhaftem Haarverlust steigt der Zuschuss ebenfalls auf den vollen Festbetrag. Meist dauert die Prüfung dabei 5 bis 14 Tage. Barmer und DAK-Gesundheit arbeiten nach ähnlichen Regeln. Ihre Zuschüsse liegen meist zwischen 400 und 500 Euro bei Kurzzeit.
Mehr zu den genauen Zuschüssen Ihrer Kasse erkläre ich in meinem Ratgeber Wie viel zahlt meine Krankenkasse?
Wann ist eine vorzeitige Neuversorgung möglich?
Manchmal verschleißt eine Perücke schneller als geplant. Starke Nutzung, Sport oder Abnutzung des Materials können die Ursache sein. In solchen Fällen ist eine neue Perücke vor Ablauf der regulären Frist möglich.
Voraussetzungen für eine vorzeitige Neuversorgung
Sie benötigen ein ärztliches Attest, das den frühen Verschleiß bestätigt. Ihr Arzt prüft den Zustand und stellt ein neues Rezept aus. Auch starke Änderungen am Gewicht nach einer Krebstherapie können eine neue Perücke nötig machen. Zudem helfe ich Ihnen gerne bei der Absprache mit Ihrer Kasse.
Was passiert bei Ablehnung durch die Kasse?
Sollte Ihre Kasse eine frühere Versorgung zunächst ablehnen, haben Sie das Recht auf Einspruch. Ein ärztliches Attest mit genauer Beschreibung des Verschleißes stärkt Ihre Stellung dabei sehr. Laut einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz haben Frauen bei andauerndem Grund Anspruch auf die Versorgung. In solchen Fällen helfe ich Ihnen gerne beim gesamten Vorgang.
Zweitperücke – wann zahlt die Kasse doppelt?
Eine häufige Frage in meiner Beratung lautet: „Kann ich zwei Perücken zugleich von der Kasse bekommen?“ Im Grunde ist das möglich. Es braucht allerdings eine ärztliche Begründung und ein eigenes Rezept.
Typische Gründe für eine Zweitperücke
Ihr Arzt kann eine zweite Perücke verordnen, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Berufliche Pflicht bei Schichtarbeit ist ein anerkannter Grund. Auch starke sportliche Betätigung oder besondere hygienische Gründe sprechen für eine zweite Perücke.
Eine Kundin arbeitet als Krankenschwester und benötigt eine Perücke als Ersatz für Nachtdienste. Ihre AOK bewilligte die zweite Perücke innerhalb von 10 Tagen. In einem anderen Fall brauchte eine Kundin aus Neuss eine zweite Perücke für den Sport. Auch hier war die Begründung klar genug, sodass die TK den Antrag schnell genehmigte.
Wie beantrage ich eine Zweitperücke?
Für die zweite Perücke benötigen Sie ein eigenes Rezept mit einer klaren Begründung. Ihr Arzt hält darin fest, warum eine zweite Perücke nötig ist. Außerdem erstelle ich einen eigenen Antrag mit allen Kosten für die zweite Perücke. Diesen reiche ich dann gemeinsam mit Ihrem Rezept bei Ihrer Kasse ein. Weitere Infos dazu finden Sie auf meiner Seite Zahlt die Krankenkasse zur Perücke dazu.
So läuft die Neuversorgung bei Wellkamm ab
Der Ablauf bei mir im Studio ist einfach und spart Ihnen Zeit. Als Fachmann für Perücken bei Krebs übernehme ich die komplette Abwicklung mit Ihrer Kasse. Dadurch müssen Sie nicht in Vorkasse gehen.
Der Ablauf in fünf einfachen Schritten
Erster Schritt: Holen Sie sich ein neues Rezept von Ihrem Arzt. Jeder Arzt mit Praxis kann die Verordnung ausstellen – Hausarzt, Onkologe, Hautarzt oder Frauenarzt. Dabei ist das Rezept ab Ausstellung nur 28 Tage gültig.
Zweiter Schritt: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in meinem Studio an der Grafenberger Allee 277–285. Für jede Beratung nehme ich mir 60 bis 90 Minuten Zeit. Vielleicht möchten Sie bei der Neuversorgung eine andere Frisur oder Farbe ausprobieren?
Dritter Schritt: Gemeinsam finden wir das passende Modell aus meinem Sortiment. Ich führe verschiedene Perückenarten – von Kunsthaar bis Echthaar, von Vollperücke bis Teilperücke. Anschließend passe ich die Perücke individuell an Ihre Kopfform an.
Vierter Schritt: Danach erstelle ich einen Antrag mit allen Kosten und reiche diesen mit Ihrem Rezept bei der Kasse ein. Die Prüfung dauert dabei meist 5 bis 14 Tage. In Eile beantrage ich eine schnelle Prüfung.
Fünfter Schritt: Nach der Genehmigung holen Sie Ihre fertig angepasste Perücke ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro plus eventuell vereinbarte Mehrkosten. Die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse bedeutet: kein Vorstrecken, kein Papierkram, kein Warten auf Ihr Geld.
Seit Mai 2025 ist die Mehrkostenerklärung bei Hilfsmitteln gesetzlich vorgeschrieben. Diese Erklärung bestätigt, dass Sie über einen möglichen Eigenanteil informiert wurden. Bei mir besprechen wir alle Kosten transparent, bevor Sie unterschreiben.
Häufige Fragen zur Neuversorgung – wie oft zahlt die Krankenkasse eine Perücke?
Fragen zu Fristen und Versorgungszeiträumen
Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Perücke bei Chemotherapie?
Bei einer Chemo handelt es sich um eine Kurzzeit-Versorgung. Die Kasse bewilligt eine neue Perücke alle 6 Monate, sofern ein aktuelles Rezept vorliegt. Der Zuschuss liegt seit Februar 2026 bei der TK bei 440,37 Euro. Die AOK Rheinland/Hamburg zahlt 426,90 Euro.
Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Perücke bei Alopecia areata?
Bei dauerhaftem Haarausfall wie Alopecia areata gilt die Langzeit-Versorgung. Der Zeitraum liegt bei 12 bis 24 Monaten. Dafür ist der Zuschuss höher und beträgt bei Echthaar bis zu 1.158,51 Euro bei 15 Monaten Laufzeit.
Kann ich vor Ablauf der Frist eine neue Perücke bekommen?
Ja, eine frühere neue Perücke ist möglich. Ihr Arzt muss dafür ein Attest ausstellen, das den Verschleiß oder eine ärztliche Notlage bestätigt. Auch bei starken Änderungen am Gewicht bewilligen die Kassen eine frühere neue Perücke.
Unterscheiden sich die Fristen bei Kunst- und Echthaar?
Seit Februar 2026 gibt es bei den Ersatzkassen einen Unterschied. Bei Kunsthaar in der Langzeit liegt die Laufzeit bei 12 Monaten. Bei Echthaar sind es 15 Monate. In der Kurzzeit gelten für beide Stoffe 6 Monate.
Fragen zur Zweitversorgung und Ablauf
Zahlt die Krankenkasse auch für eine zweite Perücke gleichzeitig?
Eine zweite Perücke zugleich ist im Grunde möglich. Sie braucht jedoch eine ärztliche Begründung und ein eigenes Rezept. Typische Gründe sind berufliche Pflicht, starker Sport oder besondere Hygiene.
Muss ich für jede Neuversorgung das gesamte Verfahren durchlaufen?
Ja, für jede neue Perücke benötigen Sie ein aktuelles Rezept und einen neuen Antrag mit Kosten. Der Ablauf wird jedoch mit jeder Versorgung leichter. Bei Wellkamm übernehme ich die komplette Abwicklung für Sie.
Was passiert, wenn meine Haare wieder nachgewachsen sind?
Sobald Ihre Haare nach einer Chemotherapie ausreichend nachgewachsen sind, endet Ihr Anspruch auf eine Perückenversorgung. Eine spezielle Rückgabe der alten Perücke ist dabei nicht erforderlich.
Fragen zum Rezept und zur Bearbeitung
Welcher Arzt kann das Rezept für eine Perücke ausstellen?
Jeder Arzt mit eigener Praxis darf die Verordnung Muster 16 ausstellen. Das gilt für Ihren Hausarzt ebenso wie für Onkologen, Hautärzte, Frauenärzte oder Internisten. Wichtig ist, dass der Grund mit dem passenden ICD-Code auf dem Rezept steht.
Wie lange dauert die Bearbeitung durch die Krankenkasse?
Die Prüfung dauert bei den meisten Kassen zwischen 5 und 14 Tagen. In Eile – etwa bei baldiger Chemo – beantrage ich eine schnelle Prüfung. Dann dauert es oft nur wenige Tage.
Wie vermeide ich Probleme bei der Neuversorgung?
Drei Dinge sind wichtig: Erstens sollte Ihr Rezept nicht älter als 28 Tage sein. Zweitens muss der richtige ICD-Code darauf stehen. Drittens empfehle ich, den Antrag über einen Partner wie Wellkamm zu stellen. So vermeiden Sie Fehler im Ablauf.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin zur Neuversorgung
Falls Sie bereits eine Perücke tragen und eine Neuversorgung ansteht, lade ich Sie herzlich ein. Denn der Prozess ist bei mir einfach und ohne Vorkasse. Das verspreche ich Ihnen nach über 30 Jahren Erfahrung.
Sie erhalten dabei eine persönliche Beratung, die auf Ihre aktuelle Situation eingeht. Dazu eine Perücke, die perfekt zu Ihnen passt. Außerdem kümmere ich mich um die gesamte Abrechnung mit Ihrer Kasse. Vielleicht möchten Sie bei der Neuversorgung sogar ein anderes Modell ausprobieren? Dann lassen Sie sich gerne von meiner Übersicht der beliebtesten Perücken Modelle inspirieren.
Viele Kundinnen nutzen die Neuversorgung außerdem für einen neuen Look. Denn mit einer frischen Perücke können Sie eine andere Farbe oder Länge wählen. In meinem Studio probieren wir gemeinsam verschiedene Varianten aus. Dabei zeige ich Ihnen auch, wie Sie Ihre Perücke richtig aufsetzen und pflegen.
Rufen Sie mich gerne an unter 0211 487278. Oder schreiben Sie mir eine Nachricht per WhatsApp an 0176 10090640. Gemeinsam finden wir dann einen Termin, der zu Ihnen passt.
Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen.
Ihr Jörg Wegner-Köhler
Perücken Düsseldorf Wellkamm – Ihr Fachmann für Perücken bei Krebs mit direkter Kassen-Abrechnung seit 1993
Aktualisiert am: 15. Februar 2026