Haarersatz und die GKV – So sichern Sie sich Ihren Zuschuss bei Haarverlust
Der Zuschuss für Haarersatz liegt zwischen 400 und 1.103,34 Euro – deshalb lohnt es sich, Ihren Anspruch zu kennen. Als Fachmann für Perücken bei Krebs in Düsseldorf übernehme ich seit 1993 die direkte Abrechnung mit Ihrer Kasse. Dadurch zahlen Sie nur 10 Euro dazu und gehen somit nicht in Vorkasse.
Vor drei Tagen saß eine Kundin aus Ratingen in meinem Studio. Sie fragte mich genau das, was Sie vermutlich hierher geführt hat: „Zahlt meine Kasse wirklich eine Perücke?“ Die Antwort ist ein klares Ja – allerdings müssen dafür bestimmte Punkte erfüllt sein. Daher erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag jeden Schritt auf dem Weg zu Ihrem Haarersatz mit Hilfe der Kasse.
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Haarersatz und die GKV – Ihre wichtigsten Fakten
- ✔ Zuschuss der Kasse: 400 bis 1.103,34 Euro je nach Befund
- ✔ TK bei Chemo: 419,60 Euro bei Haarverlust auf Zeit
- ✔ TK bei Alopecia: Bis zu 1.103,34 Euro bei bleibendem Haarverlust
- ✔ AOK Rheinland/Hamburg: 426,90 Euro Zuschuss
- ✔ Ihre Zuzahlung: Nur 10 Euro nach dem Gesetz
- ✔ Rezept gültig: 28 Tage ab Ausstellung
Welche Befunde berechtigen Sie zum Zuschuss der Kasse?
Die gesetzliche Kasse erkennt Perücken als Hilfsmittel an. Folglich haben Sie bei Haarverlust durch Krankheit einen Anspruch auf Geld. Diese Regel gilt dabei für alle gesetzlichen Kassen in Deutschland. Außerdem spielt es keine Rolle, ob Sie sich für Kunsthaar oder Echthaar entscheiden.
Gestern rief mich eine frühere Kundin aus Neuss an. Sie berichtete nämlich, dass ihre Haare nach der Chemo wieder voll nachgewachsen sind. Der Haarersatz hatte ihr während der schweren Monate Halt gegeben. Solche Gespräche zeigen mir daher immer wieder, warum ich diesen Beruf seit über drei Jahrzehnten ausübe.
Anerkannte Gründe für die Zahlung
Folgende Krankheiten berechtigen zur Zahlung durch Ihre GKV:
- Haarverlust nach Chemo mit dem Code Z51.1
- Runder Haarausfall durch Alopecia areata mit dem Code L63.9
- Voller Haarverlust durch Alopecia totalis oder universalis
- Gründe durch Hormone wie Wechseljahre oder Schilddrüse
- Haarverlust durch Medikamente nach OPs oder langen Therapien
- Vernarbung mit bleibendem Haarverlust
- Trichotillomanie bei ärztlicher Bestätigung
In Deutschland sind etwa 1,5 Millionen Menschen von Alopecia areata betroffen. Die Dunkelziffer liegt dabei vermutlich höher, weil viele Betroffene zunächst keinen Arzt aufsuchen. Unabhängig von der genauen Diagnose gilt jedoch: Die gesetzlichen Kassen helfen Ihnen bei Haarverlust durch Krankheit.
Kurze oder lange Versorgung – der wichtige Unterschied
Die Kassen trennen zwei Arten der Versorgung, die sich direkt auf Ihren Zuschuss auswirken. Diese Einteilung richtet sich nämlich nach der Dauer Ihres Haarausfalls. Deshalb erkläre ich Ihnen beide Arten genau.
Kurze Versorgung bei Haarverlust auf Zeit
Während einer Chemo handelt es sich meist um Haarverlust auf Zeit. Die Haare wachsen also nach Ende der Therapie wieder nach. Der Zuschuss fällt hier zwar niedriger aus – die TK zahlt aktuell 419,60 Euro, die AOK Rheinland/Hamburg 426,90 Euro. Dafür können Sie jedoch bereits nach 6 Monaten eine neue Perücke beantragen.
Kürzlich habe ich überschlagen: Bei etwa 70 Prozent meiner Kundinnen während der Chemo deckt dieser Zuschuss eine gute Perücke aus Kunsthaar vollständig ab. Somit bleibt für viele kein eigener Anteil übrig.
Lange Versorgung bei bleibendem Haarverlust
Bei Alopecia areata oder totalis liegt hingegen bleibender Haarverlust vor. Hier gewähren die Kassen daher den vollen Betrag von bis zu 1.103,34 Euro. Allerdings verlängert sich die Zeit bis zur nächsten Perücke auf 12 bis 24 Monate.
Ihr Weg zum Zuschuss – der Ablauf in der Praxis
Der Antrag für Haarersatz und die GKV ist in fünf klaren Schritten erledigt. Mit meiner Hilfe müssen Sie sich außerdem um den Papierkram nicht kümmern. Daher erkläre ich Ihnen nun jeden Schritt.
Schritt 1: Das Rezept vom Arzt holen
Ihr Arzt stellt zunächst ein Rezept aus – das sogenannte Muster 16. Darauf muss der genaue Befund mit Code stehen. Das Rezept ist ab Ausstellung nur 28 Tage gültig. Falls Sie unsicher sind, senden Sie mir daher vorab ein Foto per WhatsApp an 0176 10090640. Ich prüfe die Gültigkeit dann kostenlos für Sie.
Schritt 2: Beratung im Studio Wellkamm
Bei mir probieren Sie anschließend verschiedene Modelle in ruhiger Umgebung an. Planen Sie dafür 60 bis 90 Minuten ein. In dieser Zeit finden wir gemeinsam die Perücke, die zu Ihrem Typ und Alltag passt.
Letzte Woche sagte mir eine Kundin aus Mönchengladbach: „Ich hatte keine Ahnung, wie groß die Auswahl ist.“ Deshalb nehme ich mir Zeit für Sie. Außerdem gibt es bei mir keinen Druck zur Entscheidung.
Schritt 3: Antrag und Abrechnung mit der Kasse
Nach der Beratung erstelle ich einen Plan der Kosten und reiche diesen mit Ihrem Rezept bei Ihrer Kasse ein. Die komplette Abrechnung mit der Kasse übernehme ich dabei für Sie. Dadurch gehen Sie nicht in Vorkasse und müssen sich somit um nichts kümmern.
Schritt 4: Genehmigung und Anpassung
Die Wartezeit beträgt meist eine bis drei Wochen. Bei klarem Befund werden dabei über 95 Prozent der Anträge genehmigt. Sobald die Zusage vorliegt, passen wir anschließend Ihre Perücke auf Rezept genau an. Ich schneide sie dann auf Ihre Gesichtsform zu und style sie nach Ihren Wünschen.
Kunsthaar oder Echthaar – was zahlt die GKV?
Die Kassen zahlen sowohl Perücken aus Kunsthaar als auch Perücken aus Echthaar. Der Unterschied liegt jedoch im möglichen eigenen Anteil.
Kunsthaar – pflegeleicht und oft voll erstattet
Moderne Perücken aus Kunsthaar sind von Echthaar kaum zu trennen. Bei Preisen zwischen 150 und 600 Euro deckt der Zuschuss häufig den ganzen Betrag ab. Kunsthaar ist zudem formstabil, trocknet schnell und braucht wenig Pflege. Gerade während einer Chemo, wenn Kraft kostbar ist, schätzen viele Kundinnen diese Einfachheit.
Die heutigen Fasern wie HIGH-HEAT oder Kanekalon wirken dabei täuschend echt. Außerdem behalten Perücken aus Kunsthaar auch bei Regen oder Schweiß ihre Form. Diese Vorteile machen sie daher zur ersten Wahl für viele meiner Kundinnen.
Echthaar – natürlich und frei zu stylen
Echthaar bietet hingegen die größte Natürlichkeit und volle Freiheit beim Styling. Sie können die Perücke also föhnen, glätten, locken oder färben – wie Ihr eigenes Haar. Die Preise liegen allerdings zwischen 800 und 3.500 Euro, sodass meist ein eigener Anteil bleibt.
Bei einer Allergie gegen Kunstfasern zahlen viele Kassen jedoch einen höheren Zuschuss oder sogar die vollen Kosten. Dafür brauchen Sie ein Attest vom Arzt, das die Allergie durch einen Test bestätigt. Diese Sonderregel gilt bei etwa 5 bis 10 Prozent meiner Kundinnen. Sprechen Sie mich daher bei der Beratung an, wenn Sie vermuten, dass eine Unverträglichkeit vorliegt.
Beispiele aus der Praxis: So funktioniert der Zuschuss
Drei aktuelle Fälle aus meinem Studio zeigen Ihnen, wie die Zahlung tatsächlich abläuft.
Beispiel 1: Kundin mit Chemo aus Duisburg
Frau K. erhielt im Dezember 2025 ihre erste Perücke während der Behandlung. Ihre TK genehmigte dabei 419,60 Euro. Sie wählte eine Perücke aus Kunsthaar für 380 Euro. Ihr eigener Anteil: null Euro – sie zahlte somit nur 10 Euro dazu. Bereits im Juni 2026 kann sie außerdem eine neue Perücke beantragen.
Beispiel 2: Kundin mit Alopecia aus Erkrath
Frau M. leidet seit 2020 an Alopecia totalis. Im Januar 2026 erhielt sie deshalb eine Perücke aus Echthaar mit 1.103,34 Euro Zuschuss. Der Preis lag bei 1.850 Euro. Ihr eigener Anteil betrug somit 746,66 Euro plus 10 Euro Zuzahlung. Eine neue Perücke ist allerdings frühestens im Januar 2028 möglich.
Beispiel 3: Kundin mit hormonellem Haarverlust aus Krefeld
Frau S. verlor während der Wechseljahre einen Großteil ihrer Haare. Die Barmer genehmigte daraufhin 780 Euro. Sie wählte eine Teilperücke für 920 Euro. Ihr eigener Anteil: 140 Euro plus 10 Euro Zuzahlung. Nach 12 Monaten kann sie dann eine neue Perücke beantragen.
Tipps für Ihren Termin zur Beratung
Drei Jahrzehnte in diesem Beruf haben mich gelehrt, worauf es ankommt. Deshalb gebe ich Ihnen diese Tipps mit.
Dokumente und Vorbereitung
Bringen Sie zunächst Ihr Rezept vom Arzt mit – es darf nicht älter als 28 Tage sein. Ihre Versichertenkarte brauche ich außerdem für die Daten. Fotos Ihrer früheren Frisur helfen zudem bei der Auswahl sehr. Planen Sie darüber hinaus 60 bis 90 Minuten ein. Eine Begleitung ist dabei herzlich willkommen, denn viele Kundinnen schätzen eine zweite Meinung.
Entscheiden Sie in Ihrem Tempo
Die Wahl einer Perücke ist wichtig. Bei mir gibt es deshalb keinen Druck. Manche Kundinnen kommen daher zwei- oder dreimal, bevor sie sich entscheiden. Klären Sie außerdem vorab, ob Sie über den Anteil der Kasse hinaus Geld ausgeben möchten. So können Sie in Ruhe wählen.
Häufige Fragen zu Haarersatz und die GKV
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Perücke?
Der Zuschuss liegt zwischen 400 und 1.103,34 Euro. Bei kurzer Versorgung zahlt die TK dabei 419,60 Euro, die AOK Rheinland/Hamburg hingegen 426,90 Euro. Bei bleibendem Haarverlust gewähren die Kassen außerdem bis zu 1.103,34 Euro.
Welches Rezept brauche ich für eine Perücke?
Sie brauchen ein Rezept auf dem Muster 16 mit Befund und Code. Jeder Arzt mit Zulassung kann das Rezept dabei ausstellen. Beachten Sie außerdem: Das Rezept ist nur 28 Tage gültig.
Wie oft zahlt die Kasse eine neue Perücke?
Bei kurzer Versorgung ist eine neue Perücke bereits nach 6 Monaten möglich. Bei langer Versorgung liegt die Zeit hingegen bei 12 bis 24 Monaten. Details finden Sie hier: Wie oft zahlt die Kasse eine Perücke?
Was passiert bei Ablehnung?
Sie können innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen. Bei klarem Befund werden dabei über 95 Prozent der Anträge genehmigt. Ich helfe Ihnen außerdem bei jedem Einspruch.
Kann ich eine zweite Perücke bekommen?
In begründeten Fällen ist eine zweite Perücke möglich, etwa bei starker Nutzung durch Sport oder Beruf. Dafür brauchen Sie allerdings ein zweites Rezept mit ärztlicher Begründung.
So finden Sie zu Wellkamm
Mein Studio liegt zentral: Grafenberger Allee 277–285, Eingang C, 40237 Düsseldorf. Das Gebäude befindet sich dabei in einem ruhigen Ärztehaus – diskret und abseits von belebten Straßen.
Mit den U-Bahnen U72, U73 und U83 erreichen Sie die Haltestelle Staufenplatz direkt vor der Tür. Mit dem Auto fahren Sie hingegen über die A52 und finden Parkplätze in der Nähe. Kundinnen aus Mönchengladbach, Neuss, Krefeld, Duisburg und der ganzen Region kommen deshalb regelmäßig zu mir.
Die Anfahrt aus dem Umland lohnt sich nämlich: Viele Kundinnen berichten, dass sie in ihrer Stadt keinen Fachmann mit direkter Abrechnung gefunden haben. Bei mir zahlen Sie daher keine Vorkasse.
Mein Versprechen an Sie
Haarersatz bei Haarverlust durch Krankheit gibt Ihnen Sicherheit und Lebensqualität zurück. Ehrlich gesagt: Auch nach all den Jahren berührt mich jede Geschichte. Deshalb begleite ich Sie diskret, einfühlsam und ohne Druck.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenfreien Termin unter 0211-487278 oder per WhatsApp an 0176 10090640. Gemeinsam finden wir die Lösung, die zu Ihnen passt.
Perücken Düsseldorf Wellkamm – Ihr Partner für Haarersatz mit Herz und Zulassung der Kasse.
Aktualisiert am: 11. Januar 2026