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Perücke auf Rezept beantragen: Anleitung + 1.103 € Zuschuss 5 / 5 ( 5 Rate )

Perücke auf Rezept beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026

So erhalten Sie Ihre medizinische Perücke mit bis zu 1.103,34 € Kassenzuschuss – ohne Vorkasse und ohne Papierkram. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine Perücke auf Rezept beantragen: Anleitung + 1.103 € Zuschuss.

📋 Kurz & Knapp: Für eine Perücke auf Rezept benötigen Sie die Hilfsmittelverordnung Muster 16 von Ihrem Arzt. Die Krankenkasse zahlt zwischen 419,60 € (TK bei Chemotherapie) und 1.103,34 € (bei dauerhaftem Haarverlust). Bei Wellkamm rechne ich direkt mit Ihrer Kasse ab – Sie zahlen nur 10 € Zuzahlung und gehen nicht in Vorkasse.

Vor wenigen Tagen saß eine Frau aus Ratingen in meinem Beratungsraum. Sie hatte gerade die Diagnose Brustkrebs erhalten. Ihre erste Frage lautete nicht etwa, welche Perücke zu ihr passt. Sie fragte: „Wie beantrage ich das überhaupt?“ Diese Unsicherheit erlebe ich täglich. Deshalb erkläre ich Ihnen hier den gesamten Ablauf – von der Rezeptausstellung bis zur fertigen Perücke auf Ihrem Kopf.

Kostenfreier Beratungstermin

Persönlich • Unverbindlich • Vor Ort in Düsseldorf

Was ist eine Hilfsmittelverordnung für Perücken?

Die Hilfsmittelverordnung Muster 16 ist das offizielle Rezept für medizinische Hilfsmittel und wird von vielen als „rosa Rezept“ oder „Kassenrezept“ bezeichnet. Dieses Dokument ist entscheidend, denn es bildet die Grundlage für jeden Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Ohne ein gültiges Rezept kann keine gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss bewilligen, weshalb auch die Kosten für Ihre Perücke nicht übernommen werden.

Diese Angaben muss das Rezept enthalten

Ein korrekt ausgefülltes Rezept enthält folgende Informationen:

  • Diagnose mit ICD-Code: Zum Beispiel Z51.1 für Chemotherapie oder L63.9 für Alopecia areata
  • Hilfsmittelbezeichnung: „Perücke“ oder „Haarersatz bei medizinisch bedingtem Haarausfall“
  • Ausstellungsdatum: Das Rezept ist ab diesem Tag genau 28 Tage gültig
  • Arztstempel und Unterschrift: Ohne beides ist das Rezept ungültig

Ein häufiger Fehler: Manche Ärzte vergessen den ICD-Code. Ohne diese Angabe kann die Krankenkasse den Antrag nicht bearbeiten. Prüfen Sie Ihr Rezept daher sofort nach Erhalt.

❌ Mythos: „Nur der Onkologe darf ein Perückenrezept ausstellen.“
✅ Fakt: Jeder niedergelassene Arzt kann die Hilfsmittelverordnung Muster 16 ausstellen – Hausarzt, Hautarzt, Gynäkologe oder Internist. Die medizinische Notwendigkeit muss lediglich dokumentiert sein.

Welcher Arzt stellt das Rezept aus?

Grundsätzlich kann jeder Arzt mit Kassenzulassung ein Perückenrezept ausstellen. Die Wahl hängt von Ihrer Situation ab.

Bei Chemotherapie oder Bestrahlung

Ihr Onkologe kennt Ihre Behandlung am besten, denn er weiß nicht nur, wann der Haarausfall beginnt, sondern auch, wie lange er voraussichtlich dauern wird. Aus diesem Grund stellen viele Onkologen das Rezept bereits beim Aufklärungsgespräch vor der ersten Chemotherapie aus, sodass Sie frühzeitig Planungssicherheit haben. Dadurch gewinnen Sie wertvolle Zeit, um sich in Ruhe zu informieren, verschiedene Möglichkeiten abzuwägen und schließlich eine passende Perücke auszuwählen, mit der Sie sich von Anfang an gut aufgehoben fühlen.

Bei Alopecia areata oder totalis

Der Hautarzt, also der Dermatologe, ist in diesem Fall der richtige Ansprechpartner, da er die zugrunde liegende Diagnose fachlich korrekt beurteilen und gleichzeitig präzise dokumentieren kann. Dabei trägt er den passenden ICD-Code ein, entweder L63.0 bei Alopecia totalis oder L63.9 bei Alopecia areata, was für die spätere Abrechnung entscheidend ist. Liegt ein dauerhafter Haarverlust vor, erhöht sich dadurch der Anspruch, sodass Sie einen höheren Kassenzuschuss von bis zu 1.103,34 Euro erhalten können, was die finanzielle Belastung deutlich reduziert.

Bei hormonellem Haarausfall

Frauen in den Wechseljahren wenden sich oft an ihren Gynäkologen. Auch der Hausarzt kann das Rezept ausstellen. Der ICD-Code L64.9 für androgenetische Alopezie berechtigt ebenfalls zur Kostenübernahme.

Kürzlich kam eine Kundin zu mir, die wochenlang auf einen Hautarzttermin gewartet hatte. Dabei hätte ihr Hausarzt das Rezept am selben Tag ausstellen können. Diese Information hätte ihr viel Stress erspart.

Die 5 Schritte zum Perückenrezept

Der Weg zu Ihrer Perücke auf Rezept folgt einem klaren Ablauf. Bei Wellkamm übernehme ich die Schritte 3 bis 5 komplett für Sie.

Schritt 1: Arzttermin vereinbaren

Rufen Sie Ihren Arzt an und schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Bei bevorstehender Chemotherapie ist oft ein kurzfristiger Termin möglich. Erwähnen Sie, dass Sie eine Hilfsmittelverordnung für eine Perücke benötigen.

Schritt 2: Rezept ausstellen lassen

Beim Termin dokumentiert der Arzt die medizinische Notwendigkeit. Er trägt die Diagnose mit ICD-Code ein und stellt das Muster 16 aus. Nehmen Sie das Rezept direkt mit – es gilt nur 28 Tage.

Schritt 3: Beratungstermin im Zweithaarstudio

Mit dem Rezept kommen Sie zu mir ins Studio. Gemeinsam finden wir die Perücke, die zu Ihnen passt. Bringen Sie gerne Fotos Ihrer bisherigen Frisur mit. Die Erstberatung dauert 60 bis 90 Minuten.

Schritt 4: Kostenvoranschlag und Antragstellung

Ich erstelle einen detaillierten Kostenvoranschlag und reiche diesen zusammen mit Ihrem Rezept bei der Krankenkasse ein. Die Bearbeitung dauert meist 5 bis 14 Tage. In dringenden Fällen beantrage ich eine Eilbearbeitung.

Schritt 5: Perücke erhalten

Nach der Genehmigung passe ich Ihre Perücke individuell an. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € plus eventuell vereinbarte Mehrkosten. Die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse bedeutet: kein Vorstrecken, kein Papierkram, kein Warten auf Ihr Geld.

❌ Mythos: „Ich muss erst Hunderte Euro vorstrecken und bekomme das Geld später zurück.“
✅ Fakt: Als Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen rechne ich direkt ab. Sie zahlen nur 10 € Zuzahlung plus eventuelle Mehrkosten – und das erst nach Genehmigung durch die Kasse.

Wie viel zahlt die Krankenkasse für eine Perücke?

Der Kassenzuschuss hängt von zwei Faktoren ab: Ihrer Krankenkasse und der Art Ihres Haarausfalls. Die Kassen unterscheiden zwischen Kurzzeitversorgung und Langzeitversorgung.

Kassenzuschuss bei Chemotherapie (Kurzzeitversorgung)

Bei vorübergehendem Haarausfall während einer Krebstherapie liegt der Zuschuss zwischen 400 und 500 €. Hier die aktuellen Werte für Februar 2026:

Krankenkasse Zuschuss Kurzzeitversorgung Neuversorgung nach
Techniker Krankenkasse (TK) 419,60 € 6 Monate
AOK Rheinland/Hamburg 426,90 € 6 Monate
Barmer ca. 400 € 6 Monate
DAK ca. 420 € 6 Monate

Kassenzuschuss bei dauerhaftem Haarausfall (Langzeitversorgung)

Bei Alopecia areata, Alopecia totalis oder anderen dauerhaften Erkrankungen gewähren die meisten Kassen den vollen Festbetrag von bis zu 1.103,34 €. Der Versorgungszeitraum verlängert sich dafür auf 12 bis 24 Monate.

Eine Kundin aus Neuss mit Alopecia totalis erhielt im Januar 2026 den vollen Zuschuss von 1.103,34 € von ihrer TK. Sie entschied sich für eine hochwertige Echthaarperücke für 1.600 €. Ihr Eigenanteil betrug somit nur 496,66 € plus die 10 € Zuzahlung.

❌ Mythos: „Bei Langzeitversorgung bekomme ich weniger Geld als bei Chemotherapie.“
✅ Fakt: Bei dauerhaftem Haarverlust zahlen die Kassen sogar deutlich mehr – nämlich bis zu 1.103,34 € statt rund 420 €. Der höhere Zuschuss gleicht den längeren Versorgungszeitraum aus.

Was ist die Mehrkostenerklärung?

Seit Mai 2025 ist die Mehrkostenerklärung bei allen Hilfsmitteln gesetzlich vorgeschrieben. Mit diesem Formular bestätigen Sie schriftlich, dass Sie über einen möglichen Eigenanteil informiert wurden.

Wann brauchen Sie eine Mehrkostenerklärung?

Die Erklärung ist immer dann nötig, wenn der Preis Ihrer Wunschperücke den Kassenzuschuss übersteigt. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht das:

  • Kunsthaarperücke für 380 €: Bei einem TK-Zuschuss von 419,60 € brauchen Sie keine Mehrkostenerklärung. Die Kasse deckt alles ab.
  • Echthaarperücke für 1.800 €: Bei einem Zuschuss von 1.103,34 € entsteht ein Eigenanteil von 696,66 €. Diesen dokumentiert die Mehrkostenerklärung.

In meinem Studio bespreche ich alle Kosten transparent mit Ihnen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Sie erfahren vorher genau, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne versteckte Überraschungen.

Welche Diagnosen berechtigen zur Kostenübernahme?

Nicht jeder Haarausfall wird von der Krankenkasse bezuschusst. Die medizinische Notwendigkeit muss nachgewiesen sein. Folgende Diagnosen geben Ihnen Anspruch auf einen Kassenzuschuss:

Anerkannte Diagnosen mit ICD-Code

  • Chemotherapie (Z51.1): Haarausfall als Nebenwirkung der Krebsbehandlung
  • Strahlentherapie (Z51.0): Haarverlust durch Bestrahlung im Kopfbereich
  • Alopecia areata (L63.9): Kreisrunder Haarausfall
  • Alopecia totalis (L63.0): Vollständiger Verlust der Kopfbehaarung
  • Alopecia universalis (L63.1): Verlust aller Körperhaare
  • Androgenetische Alopezie (L64.9): Hormonell bedingter Haarausfall
  • Trichotillomanie (F63.3): Krankhaftes Haareausreißen

Mein erstes Beratungsgespräch führte ich 1993. Damals kannte ich vielleicht zehn verschiedene Diagnosen, die zur Kostenübernahme berechtigten. Heute sind es deutlich mehr. Die Kassen haben ihre Leistungen in den letzten drei Jahrzehnten kontinuierlich erweitert.

❌ Mythos: „Die Kasse zahlt nur bei Krebs eine Perücke.“
✅ Fakt: Auch bei Alopecia, hormonellem Haarverlust, Schilddrüsenerkrankungen und anderen Leiden besteht Anspruch. Die Diagnose muss lediglich vom Arzt mit ICD-Code bestätigt werden.

Wie lange ist das Rezept gültig?

Ein Perückenrezept ist ab Ausstellungsdatum genau 28 Tage gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie das Rezept bei einem Leistungserbringer wie Wellkamm einreichen. Nach Ablauf der Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit.

Was tun bei abgelaufenem Rezept?

Falls Ihr Rezept abgelaufen ist, müssen Sie ein neues beim Arzt anfordern. Das ist grundsätzlich möglich, bedeutet aber zusätzlichen Aufwand. Mein Tipp: Vereinbaren Sie den Beratungstermin im Zweithaarstudio am besten direkt nach dem Arztbesuch.

Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Rezept noch gültig ist, senden Sie mir gerne ein Foto per WhatsApp an 0176 10090640. Ich prüfe die Gültigkeit kostenlos für Sie.

Kunsthaar oder Echthaar – was zahlt die Kasse?

Die Krankenkasse zahlt den gleichen Festbetrag für Kunsthaar wie für Echthaar. Sie haben also freie Wahl beim Modell. Der Unterschied liegt im Preis der Perücke und damit in Ihrem möglichen Eigenanteil.

Preisvergleich der Materialien

Material Preisspanne Eigenanteil bei 419,60 € Zuschuss
Kunsthaar 150–600 € 0 € (oft vollständig gedeckt)
High-Heat-Faser 300–900 € 0–480 €
Echthaar 800–3.500 € 380–3.080 €

Bei etwa 70 Prozent meiner Kundinnen deckt der Kassenzuschuss eine hochwertige Kunsthaarperücke vollständig ab. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 €. Mehr Informationen zu den Unterschieden finden Sie in meinem Ratgeber zu Echthaar, Kunsthaar und High-Heat-Fasern.

Häufige Fehler beim Antrag vermeiden

In drei Jahrzehnten Beratungstätigkeit habe ich viele Anträge scheitern sehen. Die häufigsten Fehler lassen sich leicht vermeiden.

Fehler 1: Rezept ohne ICD-Code

Ohne den ICD-Code kann die Krankenkasse den Antrag nicht bearbeiten. Prüfen Sie Ihr Rezept sofort nach Erhalt. Falls der Code fehlt, bitten Sie den Arzt um Ergänzung.

Fehler 2: Abgelaufenes Rezept einreichen

Nach 28 Tagen ist das Rezept ungültig. Vereinbaren Sie den Beratungstermin im Studio zeitnah nach dem Arztbesuch.

Fehler 3: Online-Kauf ohne Kassenabrechnung

Eine Kundin aus Meerbusch kaufte eine Perücke für 250 € online. Sie konnte die Kosten nicht mit der Kasse abrechnen, weil der Anbieter kein Vertragspartner war. Bei einem zertifizierten Zweithaarstudio wäre der Zuschuss direkt verrechnet worden.

Fehler 4: Antrag selbst einreichen

Manche Kundinnen reichen den Antrag selbst bei der Kasse ein. Das führt oft zu Verzögerungen durch formale Fehler. Als Vertragspartner kenne ich die Anforderungen jeder Kasse und reiche fehlerfreie Unterlagen ein.

❌ Mythos: „Online-Perücken sind günstiger und genauso gut wie im Fachgeschäft.“
✅ Fakt: Online-Käufe lassen sich oft nicht mit der Kasse abrechnen. Ohne individuelle Anpassung sitzt die Perücke häufig nicht richtig. Und bei Problemen fehlt der persönliche Ansprechpartner.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit bei den Krankenkassen liegt meist zwischen 5 und 14 Tagen. In dringenden Fällen, etwa bei bevorstehender Chemotherapie, kann ich eine Eilbearbeitung beantragen. Diese dauert dann oft nur 2 bis 3 Tage.

Was passiert bei einer Ablehnung?

Ablehnungen sind selten, kommen aber vor. In den meisten Fällen fehlen Unterlagen oder die Diagnose ist unklar formuliert. Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Ich unterstütze Sie dabei und helfe bei der Zusammenstellung der nötigen Dokumente.

In meiner gesamten Berufslaufbahn wurden weniger als 2 Prozent der Anträge abgelehnt. Bei korrekter Antragstellung genehmigen die Kassen zuverlässig.

Warum die Beratung im Fachstudio wichtig ist

Eine Perücke ist weit mehr als nur ein Stück Stoff mit Haaren, denn sie ist ein medizinisches Hilfsmittel, das nicht nur Ihr äußeres Erscheinungsbild verändert, sondern gleichzeitig auch Ihr Selbstbewusstsein stärkt. Gerade deshalb spielen die richtige Passform, die passende Farbe sowie die Machart eine entscheidende Rolle, weil sie darüber entscheiden, ob Sie eine Perücke lediglich tragen oder ob Sie sich darin wirklich wiedererkennen und sich im Alltag sicher, wohl und ganz bei sich fühlen.

Was Sie bei Wellkamm erwartet

In meinem Studio in Düsseldorf berate ich Sie persönlich und diskret. Die Erstberatung dauert 60 bis 90 Minuten – ohne Zeitdruck. Gemeinsam finden wir die Perücke, die zu Ihrer Gesichtsform, Hautfarbe und Persönlichkeit passt. Kundinnen aus Neuss, Ratingen, Meerbusch und dem gesamten Rheinland beraten wir täglich. Die Anfahrt lohnt sich, denn persönliche Beratung macht den Unterschied.

Mehr Informationen zu meinem Beratungsangebot finden Sie unter Ihr Weg zu Wellkamm. Ausführliche Details zu den Kassenzuschüssen lesen Sie in meinem Artikel Wie viel zahlt meine Krankenkasse zur Perücke?

Häufig gestellte Fragen zum Perückenrezept

Frage 1: Welcher Arzt kann mir ein Perückenrezept ausstellen?

Jeder niedergelassene Arzt mit Kassenzulassung kann die Hilfsmittelverordnung Muster 16 ausstellen. Das kann Ihr Hausarzt, Onkologe, Hautarzt, Gynäkologe oder Internist sein. Wichtig ist nur, dass die medizinische Notwendigkeit mit ICD-Code dokumentiert wird.

Frage 2: Wie lange ist mein Rezept gültig?

Ein Perückenrezept ist ab Ausstellungsdatum genau 28 Tage gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie das Rezept bei einem Leistungserbringer einreichen. Danach verliert es seine Gültigkeit und Sie benötigen ein neues Rezept.

Frage 3: Muss ich bei einer Perücke auf Rezept in Vorkasse gehen?

Bei Wellkamm nicht. Ich rechne direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € sowie eventuell vereinbarte Mehrkosten – und das erst nach Genehmigung durch die Kasse.

Frage 4: Wie viel zahlt die TK für eine Perücke bei Chemotherapie?

Die Techniker Krankenkasse zahlt bei vorübergehendem Haarausfall während einer Chemotherapie aktuell 419,60 €. Bei dauerhaftem Haarverlust durch Alopecia steigt der Zuschuss auf bis zu 1.103,34 €.

Frage 5: Was ist die Mehrkostenerklärung?

Die Mehrkostenerklärung ist seit Mai 2025 gesetzlich vorgeschrieben. Sie bestätigt schriftlich, dass Sie über einen möglichen Eigenanteil informiert wurden, falls Ihre Perücke teurer ist als der Kassenzuschuss. Die Erklärung dient Ihrem Schutz.

Frage 6: Zahlt die Kasse auch für Echthaarperücken?

Ja, die Krankenkasse zahlt den gleichen Festbetrag für Echthaar wie für Kunsthaar. Da Echthaarperücken teurer sind (800 bis 3.500 €), entsteht meist ein Eigenanteil. Bei nachgewiesener Kunsthaarallergie übernehmen manche Kassen auch höhere Zuschüsse.

Frage 7: Wie oft kann ich eine neue Perücke auf Rezept bekommen?

Bei Kurzzeitversorgung während einer Chemotherapie ist eine Neuversorgung bereits nach 6 Monaten möglich. Bei dauerhaftem Haarausfall durch Alopecia liegt der Versorgungszeitraum bei 12 bis 24 Monaten. Für jede neue Perücke benötigen Sie ein aktuelles Rezept.

Frage 8: Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Ablehnungen sind selten. Meist fehlen Unterlagen oder die Diagnose ist unklar formuliert. Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Ich unterstütze Sie dabei und helfe bei der Zusammenstellung der nötigen Dokumente.

Frage 9: Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Sie benötigen ein gültiges Rezept (Muster 16), Ihre Versichertenkarte und einen gültigen Ausweis. Bei Wellkamm erstelle ich dann den Kostenvoranschlag und reiche alle Unterlagen direkt bei Ihrer Krankenkasse ein.

Frage 10: Kann ich mir die Perücke auch vor der Chemotherapie aussuchen?

Ja, das empfehle ich sogar. Wenn Sie Ihr Rezept bereits vor der ersten Chemotherapie erhalten, können Sie in Ruhe eine passende Perücke auswählen. So haben Sie den Haarersatz bereit, bevor der Haarausfall beginnt.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Der Weg zur Perücke auf Rezept muss nicht kompliziert sein. Als Perückenspezialist für Krebsbehandlung begleite ich Sie durch den gesamten Prozess – von der Prüfung Ihres Rezepts bis zur fertigen Perücke auf Ihrem Kopf.

📞 So erreichen Sie mich:
Telefon: 0211-487278
WhatsApp: 0176 10090640
Adresse: Grafenberger Allee 277–285, Eingang C, 40237 Düsseldorf
Öffnungszeiten: Di–Fr 09:30–14:00 Uhr

Ihr Jörg Wegner-Köhler
Wellkamm Perücken Düsseldorf – Persönliche Beratung bei Chemotherapie seit 1993

Aktualisiert am: 4. Februar 2026

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