Mehrkosten bei Perücken – was bedeutet das, wenn ich von der Zuzahlung befreit bin?
Wer eine Perücke auf Rezept erhält und bereits von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist, stellt sich oft dieselbe Frage: „Warum soll ich trotzdem etwas zahlen?“ In meinen mehr als 30 Jahren in der Perückenberatung habe ich diese Frage unzählige Male gehört – und sie ist vollkommen berechtigt. Die Antwort liegt im Unterschied zwischen gesetzlicher Zuzahlung und Mehrkosten beim Hilfsmittel Perücke. Beides existiert nebeneinander, und beides folgt anderen Regeln.
Dieser Beitrag erklärt Ihnen genau diesen Unterschied – damit Sie Ihre Rechte kennen, keine unerwarteten Kosten entstehen und Sie eine informierte Entscheidung treffen können. Er richtet sich an alle gesetzlich Versicherten, die Haarersatz auf Rezept benötigen: nach Chemotherapie, bei Alopecia areata oder anderen medizinisch bedingten Ursachen für Haarausfall.
Gesetzliche Zuzahlung und Mehrkosten – zwei verschiedene Dinge
Die gesetzliche Zuzahlung und die Mehrkosten beim Hilfsmittel Perücke sind nicht dasselbe – sie werden aber sehr häufig verwechselt. In meinen mehr als 8.000 Beratungsgesprächen war diese Verwechslung eine der häufigsten Ursachen für Verwirrung und Frust. Deshalb erkläre ich beide Begriffe so klar wie möglich.
Was ist die gesetzliche Zuzahlung?
Die gesetzliche Zuzahlung ist ein gesetzlich geregelter Eigenanteil, den Versicherte bei Hilfsmitteln leisten. Sie beträgt in der Regel 10 Prozent des Kassenanteils – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Diese Zuzahlung gilt für Perücken genauso wie für andere Hilfsmittel nach § 33 SGB V.
Wer im laufenden Kalenderjahr die Belastungsgrenze von 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken: 1 Prozent) bereits erreicht hat, kann sich von der Kasse von dieser Zuzahlung befreien lassen. Diese Befreiung gilt aber ausschließlich für die gesetzliche Zuzahlung – und nicht für Mehrkosten. Mehr zu den Voraussetzungen bei Alopecia areata erfahren Sie im Beitrag zu Haarausfall durch Alopezie.
Was sind Mehrkosten bei Perücken?
Mehrkosten entstehen, wenn die Perücke, die eine Versicherte wählt, teurer ist als der Betrag, den die Kasse als Hilfsmittel erstattet. Die Kasse zahlt einen festen Kassenanteil – alles darüber hinaus ist Eigenanteil der Versicherten: die Mehrkosten.
Die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung hat darauf keinen Einfluss. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt trotzdem Mehrkosten, wenn die gewählte Perücke über dem Kassenanteil liegt. Diese Unterscheidung überraschte in meiner langjährigen Beratungsarbeit regelmäßig selbst gut informierte Patientinnen – sie ist im deutschen Hilfsmittelrecht nicht auf den ersten Blick erkennbar.
Merksatz: Die Befreiung von der Zuzahlung bedeutet lediglich, dass der gesetzliche Eigenanteil von maximal 10 Euro entfällt. Sie bedeutet nicht, dass die Krankenkasse den vollen Preis der gewählten Perücke übernimmt.
Wie hoch ist der Kassenanteil bei Perücken auf Rezept?
Der Kassenanteil ist der Betrag, den Ihre Krankenkasse für das Hilfsmittel Perücke übernimmt. Seit dem 1. Februar 2026 gelten die aktuellen Beträge gemäß vdek-Vertrag. Der Zuschuss für eine Echthaarperücke bei vdek-Kassen liegt bei bis zu 1.158,51 Euro (Stand 01.02.2026, ohne Gewähr).
| Kassentyp | Versorgungsart | Kassenanteil | Gültig seit |
|---|---|---|---|
| TK / vdek-Kassen | Kurze Versorgung (z. B. Chemo) | 440,37 € | 01.02.2026 |
| TK / vdek-Kassen | Lange Versorgung – Kunsthaar | 836,75 € | 01.02.2026 |
| TK / vdek-Kassen | Lange Versorgung – Echthaar | 1.158,51 € | 01.02.2026 |
| AOK Rheinland/Hamburg | Versorgung (9-Monats-Zeitraum) | 426,90 € | 01.02.2026 |
Wählen Sie eine Perücke, die genau dem Kassenanteil entspricht oder darunter liegt, entstehen keine Mehrkosten. Liegt der Preis der gewählten Perücke über dem Kassenanteil, tragen Sie die Differenz selbst – das sind die Mehrkosten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Kassen eigene Verträge haben können und die Beträge deshalb abweichen. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Kasse nach.
Was ist die Mehrkostenerklärung – und warum ist sie seit 2025 Pflicht?
Seit Mai 2025 ist die Mehrkostenerklärung beim Hilfsmittel Perücke gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Mehrkosten entstehen, muss das schriftlich festgehalten werden – und Sie erhalten eine Kopie. Diese Regelung schützt Versicherte und schafft Transparenz für alle Beteiligten.
Was steht in der Mehrkostenerklärung?
Die Mehrkostenerklärung hält schriftlich fest, dass Sie sich bewusst für eine Perücke entschieden haben, die über dem Kassenanteil liegt. Sie bestätigen, dass Ihnen die Mehrkosten bekannt sind und dass Sie bereit sind, sie zu tragen. Das Dokument enthält den Kassenanteil, den Preis der gewählten Perücke und die Differenz – also den Betrag, den Sie selbst zahlen.
Welche Rechte haben Sie bei der Mehrkostenerklärung?
Sie haben das Recht auf eine Kopie der Mehrkostenerklärung. Das ist kein Entgegenkommen des Versorgers – das ist Ihr gesetzlicher Anspruch. Außerdem haben Sie das Recht, sich jederzeit gegen Mehrkosten zu entscheiden und stattdessen eine Perücke zu wählen, die vollständig vom Kassenanteil gedeckt ist. In diesem Fall entstehen keine Mehrkosten und keine Mehrkostenerklärung ist erforderlich.
Aus meiner Erfahrung wissen viele Versicherte nicht, dass dieses Wahlrecht ihnen explizit zusteht. Es ist kein Sonderfall – es ist gesetzlich verankert. Kein Versorger darf Sie dazu drängen, eine Perücke mit Mehrkosten zu wählen, wenn Sie das nicht möchten.
Was passiert, wenn ich mich gegen Mehrkosten entscheide?
Wenn Sie sich gegen Mehrkosten entscheiden, haben Sie Anspruch auf eine Perücke, die vollständig vom Kassenanteil gedeckt ist. Diesen Anspruch müssen Sie nicht begründen.
Können Versorger immer eine Perücke ohne Mehrkosten anbieten?
Nicht jeder Versorger kann für jede Kundin ein geeignetes Modell vollständig im Kassenbereich bereitstellen. Der Grund: Medizinischer Haarersatz muss individuell passen – in Farbe, Schnitt, Kopfumfang und Tragekomfort. Wenn ein Anbieter für eine bestimmte Person kein passendes Modell im Kassenbereich führt, entsteht ein echtes Problem.
In diesem Fall ist ein Wechsel zu einem anderen Versorger jederzeit möglich. Ihr Rezept bleibt gültig, Ihr Anspruch bei der Kasse bleibt bestehen. Ein Studiowechsel ist keine Niederlage – er ist eine legitime und manchmal sinnvolle Option.
Ich erinnere mich an eine Beratung aus meiner aktiven Zeit, in der eine Frau zu mir kam, die in einem anderen Geschäft nur Modelle mit Mehrkosten gezeigt bekommen hatte. Sie wollte wissen, ob es auch ohne geht. Wir haben gemeinsam ein Modell gefunden, das vollständig im Kassenbereich lag und gut zu ihr passte. Sie hat die Entscheidung selbst getroffen – mit vollständiger Information. Das halte ich für den richtigen Weg.
Für wen sind Mehrkosten sinnvoll – und für wen nicht?
Mehrkosten sind keine Falle – aber sie sollten immer eine bewusste, informierte Entscheidung sein. Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Einschätzung.
| Situation | Mehrkosten sinnvoll? | Empfehlung |
|---|---|---|
| Dauerhafter Haarausfall (z. B. Alopecia areata), tägliches Tragen, Wunsch nach freiem Styling | Ja – Echthaar prüfen | Echthaar ist die beste Wahl für dauerhaften Haarausfall mit täglichem Tragen und dem Wunsch nach individuellem Styling (färben, föhnen). |
| Vorübergehender Haarausfall durch Chemotherapie | Oft nicht nötig | Qualitativ gute Kunsthaarmodelle sind im Kassenbereich verfügbar – für eine zeitlich begrenzte Versorgung oft ausreichend. |
| Wunsch nach einem bestimmten Modell oder besonders dichtem Sitz | Möglich – bewusst entscheiden | Vergleichen Sie Kassenangebot und Wunschmodell transparent – und unterschreiben Sie die Mehrkostenerklärung erst nach vollständiger Information. |
| Perücke im Kassenbereich passt und gefällt | Nein – nicht nötig | Das Angebot im Kassenbereich hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Wenn das Modell überzeugt, entstehen keine Mehrkosten. |
Echthaar oder Kunsthaar – was übernimmt die Kasse?
Sowohl Echthaar- als auch Kunsthaarperücken können als Kassenleistung beantragt werden – allerdings gelten unterschiedliche Erstattungsbeträge. Echthaar ist die beste Wahl für Menschen mit dauerhaftem Haarausfall (z. B. Alopecia areata totalis oder universalis), die täglich tragen und frei stylen möchten. Kunsthaar ist für zeitlich begrenzte Versorgungen, etwa nach einer Chemotherapie, oft vollständig im Kassenbereich erhältlich.
Aus meiner Beratungserfahrung wählt etwa ein Drittel der Patientinnen mit dauerhaftem Haarausfall bewusst Echthaar – weil sie Wärmetools nutzen möchten, weil die Haptik für sie entscheidend ist oder weil sie das natürlichere Erscheinungsbild bevorzugen. Das sind völlig legitime Gründe für eine Mehrkosten-Entscheidung. Voraussetzung ist aber immer: vollständige Information vor der Unterschrift.
Wo Perücken auf Rezept kaufen – Hinweise für Betroffene
Wie läuft die Kassenabrechnung bei Perücken ab?
Zugelassene Versorger rechnen direkt mit der Krankenkasse ab – Sie müssen die Perücke nicht selbst vorfinanzieren und dann auf Erstattung warten. Das gilt für TK, BARMER, DAK, AOK und die meisten weiteren Kassen.
Was Sie für die Kassenabrechnung benötigen:
- Rezept des behandelnden Arztes mit der richtigen Diagnose
- Gültiger Krankenkassenausweis
- Bei Mehrkosten: Ihre Unterschrift auf der Mehrkostenerklärung (plus Kopie für Sie)
Wie die Abrechnung im Detail funktioniert und was das Rezept enthalten muss, erkläre ich im Beitrag Perücke auf Rezept. Informationen speziell für AOK-Versicherte finden Sie unter Perücke mit AOK-Rezept.
Häufige Fragen zu Mehrkosten und Zuzahlung bei Perücken
Grundlagen: Zuzahlung und Mehrkosten verstehen
Was ist der Unterschied zwischen Zuzahlung und Mehrkosten bei einer Perücke?
Die gesetzliche Zuzahlung ist ein gesetzlich geregelter Eigenanteil bei Hilfsmitteln – in der Regel 10 Prozent des Kassenanteils, maximal 10 Euro. Mehrkosten entstehen, wenn die gewählte Perücke teurer ist als der Kassenanteil. Beide Begriffe sind verschieden und unabhängig voneinander.
Ich bin von der gesetzlichen Zuzahlung befreit – muss ich trotzdem Mehrkosten zahlen?
Ja – wenn Sie eine Perücke wählen, die über dem Kassenanteil liegt. Die Befreiung von der Zuzahlung betrifft ausschließlich die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro, nicht die Mehrkosten. Wer sich für eine Perücke im Kassenbereich entscheidet, hat keine Mehrkosten.
Was bedeutet Kassenanteil bei Perücken konkret?
Der Kassenanteil ist der Betrag, den Ihre Kasse für das Hilfsmittel Perücke übernimmt. Für vdek-Kassen gilt seit dem 1. Februar 2026: 440,37 Euro für eine kurze Versorgung, 836,75 Euro für eine lange Versorgung mit Kunsthaar und 1.158,51 Euro für eine lange Versorgung mit Echthaar (Stand 01.02.2026, ohne Gewähr).
Mehrkostenerklärung: Rechte und Pflichten
Was ist eine Mehrkostenerklärung?
Eine Mehrkostenerklärung ist ein schriftliches Dokument, das festhält, dass Sie sich für eine Perücke mit Mehrkosten entschieden haben. Es enthält den Kassenanteil, den Preis der Perücke und die Differenz, die Sie selbst tragen. Seit Mai 2025 ist dieses Dokument bei Mehrkosten gesetzlich vorgeschrieben.
Habe ich das Recht auf eine Kopie der Mehrkostenerklärung?
Ja – das ist ein gesetzlicher Anspruch. Jedes zugelassene Studio muss Ihnen eine Kopie aushändigen. Verlangen Sie diese aktiv, wenn sie Ihnen nicht ausgehändigt wird.
Kann ich mich gegen Mehrkosten entscheiden?
Ja – jederzeit. Sie haben das Recht, eine Perücke zu wählen, die vollständig im Kassenbereich liegt. In diesem Fall entstehen keine Mehrkosten und es ist keine Mehrkostenerklärung erforderlich.
Wechsel des Versorgers und weitere Optionen
Was passiert, wenn der Versorger keine Perücke ohne Mehrkosten anbieten kann?
Sie können jederzeit zu einem anderen Versorger wechseln. Ihr Rezept bleibt gültig, Ihr Anspruch bei der Kasse bleibt bestehen. Ein Versorgerwechsel ist in diesem Fall eine legitime und sinnvolle Option.
Kann ich nach Unterzeichnung der Mehrkostenerklärung noch wechseln?
Das hängt vom Stand der Versorgung ab. Solange die Perücke noch nicht ausgeliefert wurde, ist ein Wechsel meist möglich. Klären Sie in diesem Fall direkt mit Ihrer Kasse, welche Schritte nötig sind.
Gilt die Mehrkostenpflicht auch bei der AOK Rheinland/Hamburg?
Ja – die Pflicht zur Mehrkostenerklärung gilt bei allen Kassen, wenn die gewählte Perücke über dem Kassenanteil liegt. Die AOK Rheinland/Hamburg erstattet seit dem 1. Februar 2026 einen Kassenanteil von 426,90 Euro für einen Zeitraum von neun Monaten.
Abrechnung und praktische Hinweise
Wie läuft die Abrechnung bei Mehrkosten ab?
Die Kasse zahlt den Kassenanteil direkt an den zugelassenen Versorger. Den Differenzbetrag zahlen Sie selbst an den Versorger. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Muss ich die Perücke zuerst selbst kaufen und dann erstatten lassen?
Nein – bei einem zugelassenen Versorger mit direkter Kassenabrechnung nicht. Klären Sie diesen Punkt vor der Versorgung, damit Sie nicht unnötig in Vorleistung gehen müssen.
Was brauche ich für die Perückenversorgung mit Kassenabrechnung?
Sie benötigen ein Rezept Ihres Arztes mit der richtigen Diagnose und einen gültigen Krankenkassenausweis. Entstehen Mehrkosten, kommt Ihre Unterschrift auf der Mehrkostenerklärung hinzu.
Fazit: Klarheit vor der Entscheidung – Ihre Rechte kennen und nutzen
Die Frage, warum trotz Befreiung von der Zuzahlung Mehrkosten entstehen können, ist völlig berechtigt. Sie zeigt, dass Betroffene ihre Rechte ernst nehmen – und das ist gut so. Die wichtigste Erkenntnis dieses Beitrags: Zuzahlung und Mehrkosten sind zwei unabhängige Dinge. Wer das versteht, kann eine informierte Entscheidung treffen.
Sie haben das Recht auf vollständige Information, auf eine Kopie der Mehrkostenerklärung und auf eine Perücke ohne Mehrkosten – wenn das Ihr Wunsch ist. Kein Versorger darf Sie in eine andere Entscheidung drängen. Klären Sie alle Fragen vor dem Kauf – und nehmen Sie sich die Zeit, die diese Entscheidung verdient.
Mehr Informationen zur Kassenabrechnung finden Sie im Beitrag Perücke auf Rezept. Alles rund um Haarausfall nach Chemotherapie lesen Sie unter Perücken nach Chemotherapie. Und wer mehr über das Wellkamm-Informationsportal erfahren möchte, findet alle Infos unter Zweithaarstudio Wellkamm.
Aktualisiert am: 1. Juni 2026 | Autor: Jörg Wegner-Köhler, Fachautor für Haarersatz und Perückenberatung | Kontakt: info@wellkamm.de
Alle Angaben zu Kassenanteilen und gesetzlichen Regelungen ohne Gewähr – bitte klären Sie Ihren individuellen Anspruch direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Arzt.