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Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Perücke? 5 / 5 ( 11 Rate )

Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Perücke? – Versorgungszeiträume und Unterschiede erklärt

„Wann kann ich wieder eine neue Perücke beantragen?“ – Diese Frage höre ich fast täglich in meinem Studio. Viele Kundinnen sind unsicher, wie oft ihre Krankenkasse die Kosten für eine Perücke übernimmt und welche Regelungen dabei gelten. Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Perücke? Gerade wenn Sie zum ersten Mal eine Perücke auf Rezept erhalten oder bereits eine tragen, ist es wichtig zu verstehen, wie die Versorgungszeiträume funktionieren. In den letzten Wochen habe ich festgestellt, dass sich bei einigen Krankenkassen die Regelungen leicht geändert haben. Deshalb möchte ich Ihnen heute aus meiner langjährigen Erfahrung genau erklären, welche Unterschiede es gibt und worauf Sie achten sollten.


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Auf einen Blick: Versorgungszeiträume bei Perücken

Kurzzeitversorgung (z.B. Chemotherapie): Meist alle 6 Monate möglich

Langzeitversorgung (z.B. Alopecia): Meist alle 12–24 Monate

Techniker Krankenkasse: 419,60 € (kurz) / bis 1.103,34 € (lang)

Unterschiede zwischen Krankenkassen beachten

Neues ärztliches Rezept für jede Neuversorgung erforderlich

Wellkamm übernimmt die komplette Abrechnung für Sie

Der entscheidende Unterschied: Kurzzeitversorgung oder Langzeitversorgung?

Viele meiner Kundinnen sind zunächst überrascht, wenn ich ihnen erkläre, dass nicht jede Perücke gleich behandelt wird. Die Krankenkassen unterscheiden grundsätzlich zwischen zwei Versorgungsarten – und diese Unterscheidung hat direkte Auswirkungen darauf, wie oft Sie eine neue Perücke erhalten können.

Was bedeutet Kurzzeitversorgung?

Eine Kurzzeitversorgung liegt vor, wenn Ihr Haarausfall vorübergehend ist und die Haare nach Abschluss der Behandlung voraussichtlich wieder nachwachsen. Der häufigste Grund dafür ist eine Chemotherapie. Während Sie die Medikamente erhalten, fallen die Haare aus – doch sobald die Therapie endet, beginnen sie meist innerhalb weniger Monate wieder zu wachsen.

Bei dieser Versorgungsart gewähren die meisten Krankenkassen einen niedrigeren Zuschuss, dafür ist aber eine Neuversorgung bereits nach etwa 6 Monaten möglich. Das hat einen praktischen Grund: Während einer längeren Chemotherapie kann eine Perücke durch häufiges Tragen stark beansprucht werden. Deshalb erlauben die Kassen eine frühere Neuversorgung, damit Sie stets eine gut erhaltene Perücke tragen können.

Was bedeutet Langzeitversorgung?

Anders verhält es sich bei dauerhaftem Haarausfall. Wenn Sie beispielsweise an Alopecia areata, hormonell bedingtem Haarausfall oder anderen chronischen Formen des Haarverlusts leiden, sprechen wir von einer Langzeitversorgung. Hier wachsen die Haare nicht oder nur teilweise nach.

Bei dauerhaftem Haarausfall gewähren die meisten Krankenkassen einen deutlich höheren Zuschuss – oft über 1.000 Euro. Im Gegenzug liegt der Versorgungszeitraum meist bei 12 bis 24 Monaten. Das bedeutet, dass Sie erst nach Ablauf dieser Frist Anspruch auf eine neue Perücke haben. Dieser längere Zeitraum basiert auf der Annahme, dass hochwertige Perücken bei guter Pflege durchaus ein bis zwei Jahre halten können.

Wie oft zahlt die Krankenkasse konkret? Beispiele aus meiner Praxis

Kürzlich kam eine Kundin zu mir, die gerade ihre zweite Chemotherapie hinter sich hatte. Sie fragte mich: „Kann ich wirklich schon wieder eine neue Perücke beantragen, obwohl ich erst vor einem halben Jahr eine bekommen habe?“ Die Antwort war eindeutig: Ja, bei Kurzzeitversorgung ist das möglich.

Hier einige konkrete Beispiele aus meiner täglichen Arbeit:

Beispiel 1: Chemotherapie (Kurzzeitversorgung)
Frau S. erhielt im März 2025 ihre erste Perücke auf Rezept. Bereits im September konnte sie mit einem neuen ärztlichen Rezept eine zweite Perücke beantragen, da die erste durch tägliches Tragen stark beansprucht war. Die Techniker Krankenkasse bewilligte erneut 419,60 Euro.

Beispiel 2: Alopecia areata (Langzeitversorgung)
Frau M. leidet seit Jahren an kreisrundem Haarausfall. Sie erhielt im Januar 2024 eine Echthaarperücke, für die ihre Krankenkasse über 1.000 Euro zahlte. Eine Neuversorgung wird frühestens im Januar 2026 möglich sein – also nach 24 Monaten.

Beispiel 3: Hormonell bedingter Haarausfall (Langzeitversorgung)
Frau K. verlor während der Wechseljahre einen Großteil ihrer Haare. Die AOK bewilligte ihr eine Perücke mit einem Zuschuss von rund 750 Euro. Nach 12 Monaten kann sie eine Neuversorgung beantragen, sofern die alte Perücke verschlissen ist.

Unterschiede zwischen den Krankenkassen: Was Sie wissen sollten

Eine Frage, die mir immer wieder gestellt wird: „Zahlt meine Krankenkasse genauso viel wie die meiner Freundin?“ Leider nein – hier gibt es durchaus Unterschiede, auch wenn die Grundprinzipien ähnlich sind.

Die Techniker Krankenkasse (TK) gehört zu den transparentesten Kassen. Bei Kurzzeitversorgung zahlt sie aktuell 419,60 Euro, bei Langzeitversorgung bis zu 1.103,34 Euro. Diese Beträge gelten sowohl für Kunsthaar als auch für Echthaar – der Unterschied liegt nur im Eigenanteil, den Sie bei teureren Modellen zahlen müssen.

Die AOK und die Barmer haben ähnliche Regelungen, wobei die genauen Zuschusshöhen regional leicht variieren können. In meiner Erfahrung liegen die Zuschüsse meist zwischen 400 und 750 Euro bei Kurzzeitversorgung und zwischen 750 und 1.100 Euro bei Langzeitversorgung.

Die DAK-Gesundheit arbeitet ebenfalls nach diesem Prinzip, wobei ich festgestellt habe, dass die Bearbeitungszeiten hier oft besonders schnell sind. Viele meiner Kundinnen mit DAK-Versicherung erhalten die Bewilligung bereits nach einer Woche.

Wichtig zu wissen: Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, bei medizinisch notwendigem Haarausfall einen Zuschuss zu leisten. Wenn Sie unsicher sind, welche Regelungen für Ihre Kasse gelten, kläre ich das gerne persönlich für Sie. Mehr Informationen zur Abrechnung mit der Krankenversicherung finden Sie auf meiner Website.

Wann ist eine Neuversorgung vor Ablauf der Frist möglich?

Manchmal kommt es vor, dass eine Perücke vor Ablauf des regulären Versorgungszeitraums verschlissen ist. Das kann verschiedene Gründe haben: intensive berufliche Nutzung, Sport, Pflege oder einfach Materialverschleiß.

In solchen Fällen ist eine vorzeitige Neuversorgung möglich – allerdings benötigen Sie dafür ein ärztliches Attest, das den vorzeitigen Verschleiß bestätigt. Ihr behandelnder Arzt kann dies dokumentieren und ein neues Rezept ausstellen. Erfahrungsgemäß bewilligen die Krankenkassen eine vorzeitige Neuversorgung, wenn die medizinische Notwendigkeit klar dokumentiert ist.

Auch bei starken Gewichtsveränderungen – etwa nach einer Krebstherapie – kann eine neue Perücke erforderlich werden, wenn die alte nicht mehr richtig sitzt. In diesem Fall sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber, damit er die Notwendigkeit auf dem Rezept vermerkt.

Kann ich eine zweite Perücke gleichzeitig von der Krankenkasse bekommen?

Diese Frage wird mir häufig gestellt, besonders von Kundinnen, die beruflich viel unterwegs sind oder Sport treiben. Die Antwort: Grundsätzlich ist eine Zweitversorgung möglich, aber nicht automatisch.

Für eine zweite Perücke benötigen Sie eine medizinische Begründung und ein separates ärztliches Rezept. Typische Gründe, die Ärzte anführen, sind:

  • Berufliche Notwendigkeit (z.B. bei Schichtarbeit oder langen Arbeitstagen)
  • Intensive sportliche Betätigung
  • Besondere hygienische Anforderungen (z.B. im medizinischen Bereich)
  • Stark beanspruchender Alltag mit kleinen Kindern

In meiner Praxis habe ich bereits mehrfach erlebt, dass Krankenkassen eine Zweitperücke bewilligt haben, wenn die Begründung nachvollziehbar war. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie eine Zweitversorgung benötigen – ich unterstütze Sie bei der Antragstellung.

So läuft die Neuversorgung bei Wellkamm ab

Wenn der Zeitpunkt für Ihre Neuversorgung gekommen ist, läuft der Prozess bei mir im Studio sehr unkompliziert ab. Sie benötigen zunächst ein neues ärztliches Rezept von Ihrem behandelnden Arzt. Wichtig: Das Rezept sollte nicht älter als 28 Tage sein, wenn Sie zu mir kommen.

Dann vereinbaren wir einen Beratungstermin. Gemeinsam schauen wir uns verschiedene Modelle an – vielleicht möchten Sie diesmal eine andere Frisur oder eine andere Farbe ausprobieren? Viele meiner Kundinnen nutzen die Neuversorgung bewusst für einen neuen Look.

Nach Ihrer Auswahl erstelle ich einen detaillierten Kostenvoranschlag und reiche diesen zusammen mit Ihrem Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein. Die komplette Abwicklung übernehme ich für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern. Sobald die Bewilligung vorliegt, passen wir Ihre neue Perücke individuell an. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro sowie eventuell vereinbarte Mehrkosten.

Mehr Informationen zum Anspruch auf eine Echthaarperücke finden Sie in meinem ausführlichen Ratgeber.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Perücke bei Chemotherapie?

Bei einer Chemotherapie handelt es sich um eine Kurzzeitversorgung. In diesem Fall können Sie meist alle 6 Monate eine neue Perücke beantragen, sofern Sie ein neues ärztliches Rezept haben. Der Zuschuss liegt bei den meisten Krankenkassen zwischen 400 und 450 Euro pro Perücke. Diese Regelung gilt, solange die Chemotherapie andauert oder bis Ihre Haare wieder ausreichend nachgewachsen sind.

Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Perücke bei Alopecia areata?

Bei dauerhaftem Haarausfall wie Alopecia areata gilt die Langzeitversorgung. Hier liegt der Versorgungszeitraum meist bei 12 bis 24 Monaten. Das bedeutet, dass Sie erst nach Ablauf dieser Frist Anspruch auf eine neue Perücke haben. Der Zuschuss ist dafür höher und liegt oft bei über 1.000 Euro. Die genaue Frist hängt von Ihrer Krankenkasse ab – ich kläre das gerne individuell für Sie.

Kann ich vor Ablauf der 12 Monate eine neue Perücke bekommen?

Ja, eine vorzeitige Neuversorgung ist möglich, wenn Ihre Perücke stark verschlissen oder beschädigt ist. Dafür benötigen Sie ein ärztliches Attest, das den vorzeitigen Verschleiß bestätigt. Ihr Arzt kann dies dokumentieren und ein neues Rezept ausstellen. Auch bei starken Gewichtsveränderungen oder wenn die Perücke nicht mehr richtig sitzt, ist eine vorzeitige Neuversorgung möglich. Sprechen Sie mich darauf an – ich helfe Ihnen bei der Antragstellung.

Zahlt die Krankenkasse auch für eine zweite Perücke gleichzeitig?

Eine Zweitversorgung ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine medizinische Begründung und ein separates ärztliches Rezept. Typische Gründe sind berufliche Notwendigkeit, intensive sportliche Betätigung oder besondere hygienische Anforderungen. In meiner Praxis habe ich bereits mehrfach erlebt, dass Krankenkassen bei nachvollziehbarer Begründung eine zweite Perücke bewilligt haben. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung und Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.

Muss ich für jede neue Perücke wieder das ganze Antragsverfahren durchlaufen?

Ja, für jede Neuversorgung benötigen Sie ein neues ärztliches Rezept und einen neuen Kostenvoranschlag. Allerdings wird der Prozess mit jeder Versorgung einfacher, da Ihre Krankenkasse Sie bereits kennt und die medizinische Notwendigkeit dokumentiert ist. Bei Wellkamm übernehme ich die komplette Abwicklung für Sie – von der Erstellung des Kostenvoranschlags bis zur Abrechnung. Sie konzentrieren sich einfach darauf, Ihre neue Frisur auszuwählen.

Was passiert, wenn ich die Perücke nicht mehr benötige, weil meine Haare nachgewachsen sind?

Wenn Ihre Haare nach einer Chemotherapie wieder nachgewachsen sind, endet Ihr Anspruch auf eine Perückenversorgung. In dieser Übergangsphase empfehle ich oft eine Perücke in der Übergangsphase oder ein Haarteil, bis die eigenen Haare ausreichend lang sind. Sobald Sie keine medizinische Notwendigkeit mehr haben, informieren Sie einfach Ihre Krankenkasse – eine spezielle Rückgabe der Perücke ist nicht erforderlich.

Unterscheiden sich die Versorgungszeiträume bei Kunst- und Echthaar?

Nein, die Versorgungszeiträume sind unabhängig vom Material. Ob Sie eine Kunsthaarperücke oder eine Echthaarperücke wählen, die Fristen bleiben gleich – 6 Monate bei Kurzzeitversorgung, 12–24 Monate bei Langzeitversorgung. Der Unterschied liegt nur im Zuschuss und möglichen Eigenanteil. Während Kunsthaarperücken oft vollständig übernommen werden, entsteht bei Echthaar meist ein Eigenanteil. Mehr dazu erkläre ich in meinem Artikel zur Mehrkostenerklärung.





Aktualisiert am: 21.11.2025

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