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Medizinische oder psychologische Gründe

Perücken auf ärztliche Verordnung

Wichtige Informationen für Sie!

Hinter dem Erwerb von Zweithaar und zugehörigen Accessoires steckt oft nicht nur der Wunsch nach einem neuen Look, sondern auch medizinische oder psychologische Gründe. Viele Menschen greifen aus gesundheitlichen Gründen auf Perücken zurück, da sie zur Steigerung ihres Wohlbefindens und ihrer allgemeinen Gesundheit beitragen können.

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Rezept für eine Perücke vom Arzt

Wenn das Tragen eines Haarersatzes medizinisch sinnvoll ist, kann Ihr Arzt Ihnen eine Perücke auf Rezept verschreiben. In den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ihr gewünschtes Modell, da es sich um ein medizinisches Produkt handelt. Doch in welchen Fällen ist dies möglich, und wie gelangt die Perücke vom Rezept zu Ihnen nach Hause? Diese und andere Fragen werden in diesem Artikel erläutert.

Welche Arten von Haarausfall werden abgedeckt?

Eine ärztliche Verordnung für eine Perücke erfolgt in der Regel, wenn ein krankheitsbedingter Haarausfall vorliegt. Dies kann kreisrunden Haarausfall (Alopecia areata) oder eine Begleiterscheinung von medizinischen Behandlungen wie einer Chemotherapie umfassen. Auch hormonell bedingter Haarausfall kann, bei entsprechender Diagnose, eine ärztliche Verordnung für eine Perücke rechtfertigen.

Die Finanzierung einer Perücke kann für Männer jedoch manchmal komplizierter sein als für Frauen. Um als männlicher Patient eine Perücke auf Rezept zu erhalten, ist eine Diagnose schwerwiegender psychischer Belastungen aufgrund des Haarausfalls erforderlich.

Wie erhalten Sie ein Rezept?

Die Beantragung eines Rezepts für eine Perücke ist bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit unkompliziert. Ihr Hausarzt, Onkologe oder Dermatologe wird Sie untersuchen und basierend auf den Ergebnissen eine Diagnose stellen. Wenn diese Diagnose mit den Anforderungen für einen medizinisch notwendigen Haarersatz übereinstimmt, kann Ihnen ein Rezept für eine solche Perücke ausgestellt werden.

Sobald Sie das Rezept haben und sich um den Kauf einer Perücke kümmern möchten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 0211 487278  oder per WhatsApp unter 0176 10090640, um das weitere Vorgehen zu besprechen oder gleich einen Termin zur Beratung zu vereinbaren. Die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse bezüglich der Finanzierung übernehmen wir gerne für Sie.

In welchem Umfang unterstützt die Krankenkasse?

Die Höhe der Kosten, die von Ihrer Krankenkasse erstattet werden, hängt größtenteils von der Versicherung selbst ab. Viele Kassen bieten Pauschalbeträge an, die in Bezug auf Höhe und Laufzeit variieren können. Bei Echthaarperücken kann die finanzielle Unterstützung anders aussehen, da diese wesentlich teurer sind als synthetische Alternativen. Es ist wahrscheinlich, dass die Kasse nur einen Teilbetrag deckt, und Sie den Restbetrag selbst zahlen müssen.

Es gibt erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Kostenbeteiligung der Krankenversicherungen für medizinisch notwendiges Zweithaar. Diese Unterschiede betreffen sowohl die einzelnen Krankenkassen als auch die jeweiligen Bundesländer. Bei Kunsthaarperücken kann der Zuschuss beispielsweise zwischen 250 Euro und über 1000 Euro liegen. Für Echthaarperücken liegt die finanzielle Unterstützung in den meisten Fällen zwischen 500 und mehr als 1000 Euro.

Es gibt jedoch Ausnahmen!

Wenn Sie sich in einer chemotherapeutischen Behandlung befinden, können Sie sich für eine Echthaarperücke entscheiden. In diesem Fall erhalten Sie jedoch nur den Zuschuss für Kunsthaar von Ihrer Krankenkasse (Ausnahme bei Kunsthaar Allergie). Der Anspruch auf eine neue Perücke kann ebenfalls innerhalb Deutschlands variieren. Einige Kassen decken die Kosten für Zweithaar nur einmal im Jahr, während andere den Betrag bei Bedarf zweimal jährlich erstatten.

Kunsthaar oder Echthaar – Welche ist für Sie geeignet?

Im Allgemeinen sind synthetische Perücken preisgünstiger als Echthaarperücken, die hochwertiger und langlebiger sind. Dennoch kann es Gründe geben, warum Sie persönlich nur eine Echthaarperücke in Betracht ziehen. Damit Ihre Krankenkasse die Kosten für eine solch teure Zweitfrisur übernimmt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, darunter:

  • Allergien: Viele Menschen entwickeln eine Unverträglichkeit oder Allergie gegen künstliches Haar, was das Tragen einer synthetischen Perücke ausschließt. In diesem Fall wird die Krankenkasse eine Echthaarperücke erstatten.

Wenn Sie eine von der Krankenversicherung finanzierte Echthaarperücke oder Haarteile erwerben möchten, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arzt die entsprechenden Informationen auf das Rezept aufnimmt. Ohne solche Anmerkungen, die gegen synthetisches und für echtes Haar sprechen, wird Ihre Krankenkasse die Deckung in den meisten Fällen nicht bewilligen.

Textrecht bei Wellkamm Perücken Düsseldorf

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