Echthaarperücke bei Haarverlust – Erstattung durch die Krankenkasse
Eine Echthaarperücke bei medizinischem Haarverlust kostet zwischen 800 und 3.500 Euro, wobei gesetzliche Krankenkassen einen Festbetrag von bis zu 1.103,34 Euro übernehmen – in meinem Zweithaarstudio Wellkamm in Düsseldorf rechne ich direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
„Zahlt meine Krankenkasse überhaupt für Echthaar?“ Diese Frage höre ich fast täglich in meinen Beratungen. Und ich verstehe die Sorge dahinter sehr gut. Viele Frauen befürchten, dass sie nur Kunsthaar bewilligt bekommen oder dass sie am Ende auf den Kosten sitzen bleiben. Die gute Nachricht: Bei medizinischem Haarausfall haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme – auch für eine hochwertige Echthaarperücke.
Kostenfreier Beratungstermin
Persönlich • Unverbindlich • Vor Ort in Düsseldorf
Bei Wellkamm in Düsseldorf übernehme ich die komplette Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse. Sie konzentrieren sich auf Ihre Genesung, ich kümmere mich um den Papierkram. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen genau, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie hoch die Zuschüsse aktuell sind und wie Sie Ihr Recht auf eine Echthaarperücke durchsetzen können.
Fakten im Überblick
- Kosten: Echthaarperücken kosten zwischen 800 und 3.500 Euro
- Krankenkassen-Zuschuss: Bis zu 1.103,34 Euro bei Langzeitversorgung (Stand 2025)
- Kurzzeitversorgung: TK zahlt 419,60 Euro, Neuversorgung alle 6 Monate möglich
- Rezept: Hilfsmittelverordnung Muster 16 von Hausarzt, Onkologe oder Hautarzt
- Jährlicher Anspruch: Sozialgericht Koblenz bestätigt jährliche Neuversorgung für Frauen
- Direktabrechnung: Bei Wellkamm keine Vorleistung nötig – Sie zahlen nur 10 Euro Zuzahlung
Warum ist eine Echthaarperücke bei Haarverlust so wichtig?
Eine Echthaarperücke bietet natürliches Aussehen, volle Stylingfreiheit und ein authentisches Tragegefühl – Eigenschaften, die für viele Frauen bei medizinischem Haarausfall unverzichtbar sind. Das Haar bewegt sich natürlich, reflektiert Licht wie echtes Haar und lässt sich föhnen, glätten, locken oder sogar vorsichtig färben.
Gerade nach einer Chemotherapie oder bei dauerhaftem Haarausfall durch Alopecia areata ist diese Flexibilität psychisch enorm wichtig. In über 30 Jahren Beratungserfahrung habe ich festgestellt, dass etwa 70 Prozent meiner Kundinnen den natürlichen Fall und die authentische Bewegung von Echthaar besonders schätzen.
Echthaar vs. Kunsthaar – Der Unterschied
Eine Echthaarperücke unterscheidet sich grundlegend von einer Kunsthaarperücke. Während Kunsthaar pflegeleicht ist und seine Form behält, bietet Echthaar maximale Natürlichkeit und unbegrenzte Stylingmöglichkeiten. Kürzlich erzählte mir eine Kundin aus Neuss: „Selbst meine engste Freundin hat drei Monate lang nicht bemerkt, dass ich eine Perücke trage.“
| Kriterium | Echthaarperücke | Kunsthaarperücke |
|---|---|---|
| Preisspanne | 800–3.500 € | 150–600 € |
| Haltbarkeit | 12–24 Monate | 6–12 Monate |
| Styling-Möglichkeiten | Föhnen, Glätten, Locken, Färben | Eingeschränkt (außer HIGH-HEAT) |
| Krankenkassen-Zuschuss | 200–1.103 € Zuschuss, meist Eigenanteil | Oft vollständig übernommen |
Welche medizinischen Gründe berechtigen zur Kostenübernahme?
Bei medizinisch bedingtem Haarausfall gilt die Perücke als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich, weshalb gesetzliche Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet sind. Die häufigsten Ursachen für einen Leistungsanspruch sind Chemotherapie, Strahlentherapie, Alopecia areata, Alopecia totalis und hormonell bedingter Haarausfall.
In meiner täglichen Praxis erlebe ich, dass etwa 65 Prozent aller Patientinnen, die eine klassische Chemotherapie erhalten, Haarausfall erleben. Dieser setzt meist ein bis drei Wochen nach Behandlungsbeginn ein. Aber auch bei anderen Formen des medizinischen Haarausfalls haben Sie Anspruch auf Unterstützung durch Ihre Krankenkasse.
Remy-Echthaar: Hochwertiges Echthaar, bei dem alle Schuppenschichten in eine Richtung liegen und das dadurch besonders natürlich glänzt und sich nicht verfilzt – selbst nach Jahren täglichen Tragens.
Wie hoch ist der Krankenkassen-Zuschuss für eine Echthaarperücke?
Gesetzliche Krankenkassen zahlen bei medizinischem Haarausfall zwischen 200 und 1.103,34 Euro Zuschuss – unabhängig davon, ob Sie sich für Kunsthaar oder Echthaar entscheiden. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Versorgungsart und Ihrer Krankenkasse ab.
Unterschied zwischen Kurz- und Langzeitversorgung
Die Krankenkassen unterscheiden grundsätzlich zwischen zwei Versorgungsarten:
Kurzzeitversorgung (z.B. bei Chemotherapie): Die Techniker Krankenkasse zahlt aktuell 419,60 Euro. Eine Neuversorgung ist bereits nach 6 Monaten möglich, da die Haare nach Therapieende voraussichtlich wieder nachwachsen.
Langzeitversorgung (z.B. bei Alopecia areata): Hier erhalten Sie einen höheren Zuschuss von bis zu 1.103,34 Euro. Der Versorgungszeitraum beträgt meist 12 bis 24 Monate. AOK und Barmer haben ähnliche Regelungen, wobei die genauen Beträge regional leicht variieren können.
Welche Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein?
Für die Kostenübernahme einer Echthaarperücke durch die Krankenkasse benötigen Sie zwei Dinge: ein ärztliches Rezept (Hilfsmittelverordnung Muster 16) und einen anerkannten Leistungserbringer. Beides ist bei Wellkamm in Düsseldorf problemlos möglich.
Erstens: Ein ärztliches Rezept. Ihr Hausarzt, Onkologe, Hautarzt, Gynäkologe oder Internist kann die Hilfsmittelverordnung ausstellen, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Wichtig ist der genaue Wortlaut des Rezepts – wenn dort nur „Perücke“ steht, argumentieren manche Kassen, dass Kunsthaar ausreiche.
Zweitens: Ein anerkannter Leistungserbringer. Die Perücke muss von einem zertifizierten Zweithaarstudio stammen. Bei Wellkamm in Düsseldorf erfülle ich alle Anforderungen der Krankenkassen. Ich bin präqualifiziert und arbeite seit 1993 mit den Kassen zusammen. Das bedeutet für Sie: keine unnötigen Rückfragen, keine Verzögerungen.
Häufige Irrtümer über Echthaarperücken und Krankenkassen
Was hat das Sozialgericht Koblenz entschieden?
Das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 30. November 2016 (Aktenzeichen S 9 KR 756/15 und S 9 KR 920/16) hat die Rechte von Betroffenen deutlich gestärkt. Das Gericht entschied: Frauen mit totalem Haarausfall haben jährlich Anspruch auf eine neue Echthaarperücke.
In diesem Fall hatte eine Krankenkasse versucht, die Kostenübernahme mit dem Verweis auf Kunsthaar abzulehnen. Auch die Behauptung, man könne während einer Reparatur auf eine Kopfbedeckung ausweichen, wurde vorgebracht. Die Richter wiesen beides zurück und stellten fest:
- Nach einjähriger Tragedauer sind Echthaarperücken trotz sorgfältiger Pflege als Dauerversorgung nicht mehr geeignet.
- Eine Reparatur dauert 8 bis 12 Wochen – während dieser Zeit auf ein Kopftuch auszuweichen, ist unzumutbar.
- Kunsthaarperücken sind kein gleichwertiger Ersatz für medizinisch begründete Echthaarversorgung.
Dieses Urteil ist für Sie als Betroffene extrem wichtig. Es zeigt, dass Sie Ihre Rechte notfalls auch gerichtlich durchsetzen können. Oft reicht es schon, auf dieses Urteil zu verweisen, wenn Ihre Kasse sich querstellt.
Wer hat Anspruch auf jährliche Neuversorgung?
Frauen mit dauerhaftem medizinischem Haarausfall haben laut Gerichtsurteil Anspruch auf eine jährliche Neuversorgung mit einer Echthaarperücke, sofern der medizinische Grund weiterhin besteht. Für jede Neuversorgung benötigen Sie ein aktuelles ärztliches Rezept.
Kinder und Jugendliche sind ebenfalls bessergestellt. Weil sie sich in der Wachstumsphase befinden, wird anerkannt, dass sie häufiger einen neuen Haarersatz benötigen. Für Eltern bedeutet das: Sie können realistisch eine regelmäßige Erneuerung anstreben.
Bei Männern ist die Rechtslage anders. Das Bundessozialgericht entschied 2015, dass Männer ohne Kopfhaare grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Perücke haben, da der Haarverlust bei Männern als üblich gilt. Ausnahmen bestehen jedoch für Jugendliche und junge Männer, denen auch Augenbrauen, Wimpern und Bartwuchs fehlen.
Wie läuft die Beantragung Schritt für Schritt ab?
Die Beantragung einer Echthaarperücke auf Rezept ist in vier einfachen Schritten erledigt. Die komplette Abwicklung mit der Krankenkasse übernehme ich für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern.
- Rezept vom Arzt holen: Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt, Onkologen oder Hautarzt eine Hilfsmittelverordnung (Muster 16) mit Diagnose ausstellen. Klären Sie dabei, ob er begründen kann, warum Echthaar für Sie wichtig ist.
- Beratungstermin bei Wellkamm vereinbaren: Rufen Sie unter 0211-487278 an oder nutzen Sie das Online-Formular. Bringen Sie Ihr Rezept und Ihre Versichertenkarte zum Termin mit.
- Perücke auswählen und anpassen: In der 60-90-minütigen Beratung probieren wir verschiedene Modelle an und passen Ihre Wunschperücke individuell an Ihre Kopfform an.
- Direkte Kassenabrechnung: Ich reiche alle Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein und rechne direkt ab. Sie zahlen nur 10 Euro Zuzahlung plus eventuelle Mehrkosten.
Die meisten Krankenkassen brauchen für die Bearbeitung etwa 5 bis 14 Tage. Während früher oft zwei bis drei Wochen vergingen, erhalte ich heute bei vielen Kassen bereits nach wenigen Tagen eine Genehmigung.
Was ist die Mehrkostenerklärung?
Mehrkostenerklärung: Eine schriftliche Bestätigung, dass Sie über den Eigenanteil informiert wurden und diesen selbst tragen möchten. Seit Mai 2025 ist diese Erklärung bei Hilfsmitteln wie Perücken gesetzlich vorgeschrieben.
Die Mehrkostenerklärung kommt ins Spiel, wenn Sie sich für eine Perücke entscheiden, deren Preis über dem Kassenzuschuss liegt. Das ist häufig bei hochwertigen Echthaarperücken, bei Lace-Front-Modellen oder bei individuell angepassten Perücken der Fall. In meinem Studio bespreche ich diese Kosten immer ausführlich mit Ihnen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Es gibt bei uns keine versteckten Kosten und keine unangenehmen Überraschungen.
Worauf sollten Sie bei der Pflege achten?
Eine Echthaarperücke braucht regelmäßige Pflege, um ihre Schönheit und Natürlichkeit zu bewahren. Mit den richtigen Produkten und Techniken hält Ihre Perücke deutlich länger.
Verwenden Sie spezielle Pflegeprodukte für Echthaar und waschen Sie die Perücke etwa alle 10-14 Tage mit mildem Shampoo. Lassen Sie sie an der Luft trocknen und vermeiden Sie extreme Hitze. Bürsten Sie das Haar täglich mit einer weichen Bürste, beginnend an den Spitzen. Mehr Tipps finden Sie auf meiner Seite Tipps und Tricks zur Haarpflege.
Trotz bester Pflege verliert das Haar mit der Zeit an Glanz und Substanz. Besonders wenn Sie die Perücke täglich tragen, ist ein jährlicher Wechsel durchaus normal und berechtigt. Genau dafür gibt es ja die gesetzliche Regelung zur Neuversorgung.
Häufige Fragen (FAQ)
Zahlt die Krankenkasse auch für Echthaarperücken oder nur für Kunsthaar?
Die Krankenkasse zahlt den gleichen Festbetrag für beide Varianten – bei der TK sind das 419,60 Euro (Kurzzeitversorgung) oder bis zu 1.103,34 Euro (Langzeitversorgung). Sie haben freie Modellwahl, bei Echthaar entsteht meist ein Eigenanteil über die Mehrkostenerklärung.
Wie oft kann ich eine neue Echthaarperücke auf Rezept bekommen?
Frauen haben laut Urteil des Sozialgerichts Koblenz Anspruch auf jährliche Neuversorgung, solange der medizinische Grund fortbesteht. Bei Chemotherapie ist eine Neuversorgung sogar alle 6 Monate möglich. Sie benötigen jeweils ein aktuelles ärztliches Rezept.
Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse ablehnt?
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und auf das Urteil des Sozialgerichts Koblenz (Az. S 9 KR 756/15) verweisen. In meiner Erfahrung lenken etwa 80 Prozent der Kassen nach einem gut begründeten Widerspruch ein. Ich unterstütze Sie dabei mit allen notwendigen Unterlagen.
Muss ich bei der Perücke in Vorleistung gehen?
Nein, bei Wellkamm nicht. Ich rechne direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro sowie eventuell vereinbarte Mehrkosten für ein höherwertiges Modell.
Welcher Arzt kann mir ein Rezept für eine Perücke ausstellen?
Ihr Hausarzt, Onkologe, Hautarzt, Gynäkologe oder Internist kann eine Hilfsmittelverordnung (Muster 16) ausstellen. Sie müssen nicht zwingend zum Hautarzt gehen – die medizinische Notwendigkeit entscheidet.
Haben Männer auch Anspruch auf eine Perücke von der Krankenkasse?
Männer haben grundsätzlich weniger weitreichende Rechte bei Haarersatz als Frauen. Das Bundessozialgericht entschied, dass normaler männlicher Haarausfall nicht als entstellend gilt. Ausnahmen bestehen bei totalem Haarverlust mit psychischem Leidensdruck oder bei jungen Männern, denen auch Augenbrauen und Wimpern fehlen.
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der Krankenkasse?
Die meisten Krankenkassen benötigen etwa 5 bis 14 Tage für die Genehmigung. Bei Wellkamm reiche ich Ihren Kostenvoranschlag direkt ein und informiere Sie, sobald die Zusage vorliegt.
Kann ich mir die Perücke aussuchen oder bestimmt das die Krankenkasse?
Sie haben freie Modellwahl. Der Kassenzuschuss gilt für jede Perücke – bei hochwertigeren Modellen zahlen Sie lediglich den Differenzbetrag selbst. In meinem Studio beraten wir Sie zu allen Möglichkeiten innerhalb Ihres Budgets.
Ihr Recht auf natürliches Haar – Ich unterstütze Sie
Eine Echthaarperücke ist kein Luxus, sondern ein medizinisches Hilfsmittel, das Ihnen bei krankheitsbedingtem Haarausfall zusteht. Gerade nach einer Chemotherapie oder bei dauerhaftem Haarverlust durch Alopecia ist sie ein wichtiger Baustein für Ihre seelische Gesundheit und Ihr Selbstbewusstsein.
Lassen Sie sich nicht von Ihrer Krankenkasse abwimmeln. Sie haben ein gesetzlich verankertes Recht auf eine hochwertige Versorgung. In über 30 Jahren habe ich mehr als 8.000 Kundinnen auf diesem Weg begleitet – mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und der notwendigen Expertise im Umgang mit den Kassen.
Bei Wellkamm Perücken Düsseldorf sind Sie in guten Händen. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin unter 0211-487278, und wir klären gemeinsam alle offenen Fragen. Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Sie auf diesem wichtigen Weg zu begleiten.
Aktualisiert am: 4. Dezember 2025