Wie viel zahlt meine Krankenkasse zur Perücke auf Rezept?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei medizinischem Haarausfall zwischen 400 und 1.103,34 Euro für eine Perücke auf Rezept – bei Chemotherapie etwa 419,60 Euro (TK) bis 426,90 Euro (AOK), bei dauerhaftem Haarverlust durch Alopecia den vollen Festbetrag. Als Perückenspezialist für Krebsbehandlung berate ich Sie seit 1993 persönlich in meinem Düsseldorfer Studio und übernehme die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse, sodass Sie nur 10 Euro Zuzahlung zahlen und nicht in Vorkasse gehen müssen.
Kostenfreier Beratungstermin
Persönlich • Unverbindlich • Vor Ort in Düsseldorf
📋 Wichtige Fakten auf einen Blick
- Spezialisierung: Perückenspezialist für Krebsbehandlung seit 1993
- Erfahrung: Über 30 Jahre in der Zweithaarversorgung, mehr als 8.000 Beratungen
- Zuschuss Kurzzeitversorgung: 400 bis 500 Euro (TK: 419,60 €, AOK: 426,90 €)
- Zuschuss Langzeitversorgung: Bis zu 1.103,34 Euro bei dauerhaftem Haarausfall
- Gesetzliche Zuzahlung: Nur 10 Euro – keine Vorkasse bei Wellkamm
- Bearbeitungszeit: 5 bis 14 Tage bei den meisten Krankenkassen
- Neuversorgung: Alle 6 Monate bei Chemotherapie, 12–24 Monate bei Alopecia
Krankheitsbedingter Haarausfall – sei es durch eine Chemotherapie, Alopecia areata oder hormonelle Veränderungen – bedeutet für viele Menschen eine immense Herausforderung. Neben der emotionalen Belastung stellt sich fast immer die praktische Frage: „Wie viel zahlt meine Krankenkasse zur Perücke?“ In den letzten Wochen erreichen mich täglich Kundinnen mit genau dieser Unsicherheit. Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Zweithaarversorgung und mehr als 8.000 persönlichen Beratungen bei Chemotherapie weiß ich genau, worauf es ankommt. Deshalb erkläre ich Ihnen hier transparent alle Details zur Kostenübernahme.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Perücke?
Eine Kostenübernahme ist immer dann möglich, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt – bei Chemotherapie, Alopecia oder hormonellem Haarverlust haben Sie daher grundsätzlich Anspruch auf einen Zuschuss. Diese Regelung gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich für Kunsthaar oder Echthaar entscheiden.
Typische Gründe für eine Kostenübernahme sind Haarausfall nach Chemotherapie oder Strahlentherapie, verschiedene Formen der Alopezie wie Alopecia areata (ICD-Code L63.9), hormonelle Ursachen durch Wechseljahre oder Schilddrüsenerkrankungen sowie Autoimmunerkrankungen oder Medikamentennebenwirkungen. In all diesen Fällen kann Ihr behandelnder Arzt eine Hilfsmittelverordnung (Muster 16) ausstellen.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Kostenübernahme?
Für die Beantragung benötigen Sie ein ärztliches Rezept, auf dem idealerweise die Diagnose mit ICD-Schlüssel vermerkt ist. Kürzlich habe ich festgestellt, dass viele Ärzte mittlerweile sehr genau formulieren – etwa „Haarverlust nach Chemotherapie Z51.1″ oder „Alopecia areata L63.9″. Diese Präzision erleichtert die Bewilligung erheblich. Das Rezept ist 28 Tage gültig und kann von Ihrem Hausarzt, Onkologen, Hautarzt, Gynäkologen oder Internisten ausgestellt werden.
Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse für Perücken?
Der Zuschuss liegt je nach Krankenkasse und Diagnose zwischen 200 und 1.103,34 Euro – bei Kurzzeitversorgung während einer Chemotherapie etwa 400 bis 500 Euro, bei dauerhaftem Haarausfall den vollen Festbetrag. Die Krankenkassen unterscheiden dabei zwischen zwei Versorgungsarten, die ich Ihnen hier genau erkläre.
Hilfsmittelverordnung (Muster 16): Das ärztliche Rezept, das die medizinische Notwendigkeit für eine Perücke bestätigt und als Grundlage für die Kostenübernahme dient. Es kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden.
Kurzzeitversorgung bei Chemotherapie
Bei vorübergehendem Haarausfall während einer Krebstherapie sprechen die Kassen von Kurzzeitversorgung. Der Zuschuss liegt hier meist zwischen 400 und 500 Euro. Die Techniker Krankenkasse zahlt aktuell 419,60 Euro, die AOK Rheinland/Hamburg 426,90 Euro. Dafür ist eine Neuversorgung bereits nach 6 Monaten möglich – ein wichtiger Vorteil für Patientinnen, deren Therapie länger dauert.
Langzeitversorgung bei dauerhaftem Haarverlust
Bei dauerhaftem Haarausfall durch Alopecia areata oder andere chronische Erkrankungen gewähren die meisten Kassen den vollen Festbetrag von bis zu 1.103,34 Euro. Allerdings ist eine Neuversorgung dann erst nach 12 bis 24 Monaten möglich. Diese Regelung gilt bundesweit für alle gesetzlichen Krankenkassen.
| Krankenkasse | Zuschuss Kurzzeitversorgung | Zuschuss Langzeitversorgung |
|---|---|---|
| Techniker Krankenkasse (TK) | 419,60 € | bis 1.103,34 € |
| AOK Rheinland/Hamburg | 426,90 € | bis 1.100 € |
| Barmer, DAK, KKH | 400 – 500 € | bis 1.100 € |
| BKK (BMW, Daimler, Bahn) | bis 700 € | bis 1.000 € |
| IKK classic | 380 – 420 € | bis 900 € |
Hinweis: Alle Angaben entsprechen dem Stand Dezember 2025 und können je nach Region leicht variieren. Bei Ihrer Beratung kläre ich den genauen Zuschuss Ihrer Kasse für Sie.
Wie funktioniert die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse?
Die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse bedeutet für Sie: keine Vorkasse, kein Papierkram, kein Warten auf Ihr Geld – ich übernehme den gesamten Prozess für Sie. In fünf einfachen Schritten kommen Sie zu Ihrer Perücke, ohne sich mit Formularen herumschlagen zu müssen. Seit 1993 arbeite ich als Partner mit allen gesetzlichen Kassen zusammen.
Schritt 1: Rezept vom Arzt holen
Ihr Hausarzt, Onkologe, Hautarzt oder Gynäkologe stellt die Hilfsmittelverordnung (Muster 16) aus. Wichtig ist dabei, dass die Diagnose präzise mit ICD-Code formuliert ist. Das Rezept ist 28 Tage gültig. Falls Sie unsicher sind, können Sie mir vorab ein Foto per WhatsApp an 0176 10090640 senden – ich prüfe die Gültigkeit für Sie.
Schritt 2: Beratungstermin bei Wellkamm
Mit dem Rezept kommen Sie zu mir ins Studio nach Düsseldorf-Flingern. In 60 bis 90 Minuten finden wir gemeinsam Ihre perfekte Perücke. Dabei zeige ich Ihnen verschiedene Modelle von Kunsthaarperücken bis zu hochwertigen Echthaarperücken. Während dieses Gesprächs kläre ich für Sie direkt, wie viel Ihre Krankenkasse zahlt.
Schritt 3: Kostenvoranschlag und Einreichung
Nach der Auswahl erstelle ich den Kostenvoranschlag und reiche alle Unterlagen direkt bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie müssen nichts unterschreiben oder versenden – ich kümmere mich um alles. Dieser Service ist für meine Kundinnen selbstverständlich und kostenlos.
Schritt 4: Genehmigung abwarten
Die Bearbeitungszeit liegt bei den meisten Kassen zwischen 5 und 14 Tagen. Erfreulicherweise haben sich die Zeiten in den letzten Monaten deutlich verkürzt. In dringenden Fällen, etwa wenn Ihre nächste Chemotherapie kurz bevorsteht, beantrage ich eine Eilbearbeitung – dann dauert es oft nur wenige Tage.
Schritt 5: Perücke erhalten und anpassen
Nach der Genehmigung passe ich Ihre Perücke individuell an Ihre Kopfform und Ihren Stil an. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro sowie eventuell vereinbarte Mehrkosten – aber erst nach Freigabe durch die Krankenkasse. Bei etwa 8.000 Kundinnen, die ich in über 30 Jahren beraten habe, hat dieser Ablauf zuverlässig funktioniert.
Was kostet eine Perücke – Kunsthaar oder Echthaar?
Kunsthaarperücken kosten zwischen 150 und 600 Euro und werden häufig vollständig von der Krankenkasse übernommen – Sie zahlen dann nur die 10 Euro Zuzahlung. Echthaarperücken kosten zwischen 800 und 3.500 Euro, sodass meist ein Eigenanteil entsteht, der über die Mehrkostenerklärung geregelt wird.
Die Krankenkasse zahlt den gleichen Festbetrag für beide Varianten – Sie haben also vollständige Modellfreiheit. Der Unterschied liegt nur im möglichen Eigenanteil. Bei etwa 70 Prozent meiner Kundinnen deckt der Kassenzuschuss eine hochwertige Kunsthaarperücke vollständig ab.
| Kriterium | Kunsthaarperücke | Echthaarperücke |
|---|---|---|
| Preisspanne | 150 – 600 € | 800 – 3.500 € |
| Haltbarkeit | 6 – 12 Monate | 12 – 24 Monate |
| Styling-Möglichkeiten | Formstabil, wenig Pflege | Föhnen, Glätten, Färben |
| Kassenzuschuss | Oft vollständig übernommen | Eigenanteil erforderlich |
| HIGH-HEAT Option | Bis 180°C styling-fähig | – |
Was ist die Mehrkostenerklärung?
Die Mehrkostenerklärung ist seit Mai 2025 gesetzlich vorgeschrieben und bestätigt schriftlich, dass Sie über einen möglichen Eigenanteil informiert wurden. Sie benötigen diese Erklärung immer dann, wenn der Preis Ihrer Perücke den Kassenzuschuss übersteigt. In meinem Studio bespreche ich alle Kosten ausführlich mit Ihnen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Diese Regelung schützt sowohl Sie als Kundin als auch mich als Leistungserbringer.
Remy-Echthaar: Hochwertiges Echthaar, bei dem alle Schuppenschichten in eine Richtung liegen. Dadurch glänzt das Haar natürlich und verfilzt nicht – selbst nach Jahren täglichen Tragens.
Monofilament-Verarbeitung: Jedes einzelne Haar wird von Hand in einen hauchdünnen, hautfarbenen Stoff eingeknüpft. Dadurch sieht die Perücke wie echter Haarwuchs aus, weil die Kopfhaut natürlich durchscheint. Der Aufpreis beträgt etwa 50 bis 100 Euro.
Lace-Front: Ein unsichtbarer Spitzenrand am Stirnansatz, der einen natürlichen Übergang zwischen Perücke und Haut ermöglicht. Der Aufpreis liegt bei etwa 30 bis 80 Euro.
Häufige Irrtümer über Perücken und Krankenkassen
Welche Ausnahmen gibt es bei der Kostenübernahme?
Bei nachgewiesener Allergie gegen Kunsthaar übernehmen viele Krankenkassen einen höheren Zuschuss oder sogar die vollen Kosten für eine Echthaarperücke. Dafür benötigen Sie ein ärztliches Attest, das die Allergie bestätigt. In meiner Praxis erlebe ich, dass diese Sonderregelung bei etwa 5 bis 10 Prozent der Fälle zum Tragen kommt. Die Allergie muss durch einen Hauttest beim Dermatologen nachgewiesen werden.
Auch bei besonderen beruflichen Anforderungen – etwa wenn Sie als Dauerträgerin auf besonders natürliches Aussehen angewiesen sind – können Ärzte gezielt Echthaar verordnen. Die Krankenkasse hat dann die Möglichkeit, einen höheren Zuschuss zu bewilligen. In den letzten Wochen habe ich festgestellt, dass einige Kassen hier kulanter geworden sind. Besonders die TK und die Barmer zeigen sich bei entsprechender Begründung oft entgegenkommend.
Sonderfall: Psychische Belastung durch Haarausfall
Wenn der Haarverlust zu einer erheblichen psychischen Belastung führt, kann dies ebenfalls ein Argument für eine erweiterte Versorgung sein. In meinen über 30 Jahren als Perückenspezialist für Krebsbehandlung habe ich gelernt, wie wichtig es ist, diese seelische Komponente mit den Kassen zu kommunizieren. Ein ergänzendes Attest vom Psychologen oder Psychiater kann die Bewilligung höherwertiger Modelle unterstützen.
Kürzlich kam eine Kundin zu mir, deren Antrag zunächst nur für Kunsthaar genehmigt wurde. Nach einer ergänzenden Stellungnahme ihres behandelnden Onkologen, der die besondere psychische Belastung dokumentierte, übernahm die Krankenkasse schließlich auch die Mehrkosten für eine hochwertige Echthaarperücke. Solche Fälle zeigen: Es lohnt sich, für die bestmögliche Versorgung zu kämpfen.
Aktuelle Entwicklungen 2025: Was hat sich geändert?
Seit Mai 2025 ist die Mehrkostenerklärung bei allen Hilfsmitteln gesetzlich vorgeschrieben – das betrifft auch Perücken. Diese Regelung schafft mehr Transparenz für Sie als Kundin. Sie wissen vor der Auswahl genau, welche Kosten auf Sie zukommen. In meinem Studio bespreche ich die Mehrkostenerklärung immer ausführlich mit Ihnen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Außerdem beobachte ich 2025 einen klaren Trend zu HIGH-HEAT Kunsthaarperücken. Diese modernen Synthetikfasern lassen sich bei bis zu 180°C stylen und bieten damit fast die Flexibilität von Echthaar – bei deutlich geringerem Preis und einfacherer Pflege. Gerade in den letzten Wochen entscheiden sich immer mehr Kundinnen für diese praktische Alternative.
Ein weiterer Trend: Die Bearbeitungszeiten bei den Krankenkassen haben sich verkürzt. Während ich vor einigen Jahren noch regelmäßig drei bis vier Wochen auf Genehmigungen warten musste, erhalte ich heute bei vielen Kassen bereits nach 5 bis 10 Tagen eine Rückmeldung. Die Digitalisierung der Anträge trägt hier deutlich zu schnelleren Abläufen bei.
Neuversorgung: Ihre Rechte als Patientin
Laut einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz haben Frauen bei fortbestehendem medizinischem Grund grundsätzlich Anspruch auf jährliche Neuversorgung. Bei Chemotherapie ist eine neue Perücke sogar alle 6 Monate möglich. Diese Regelung ist wichtig zu kennen, denn manche Kassen versuchen, längere Intervalle durchzusetzen. In solchen Fällen unterstütze ich Sie gerne beim Widerspruch.
Warum Wellkamm in Düsseldorf die richtige Wahl ist
Als Perückenspezialist für Krebsbehandlung begleite ich seit über 30 Jahren Menschen durch schwierige Zeiten – mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und der notwendigen Expertise im Umgang mit allen Krankenkassen. Bei Wellkamm Perücken Düsseldorf stehen nicht nur Zahlen und Formulare im Vordergrund, sondern Sie als Mensch.
Mein Studio liegt verkehrsgünstig in der Grafenberger Allee 277–285, Eingang C, in einem Ärztehaus, das Diskretion und Privatsphäre garantiert. Sie erreichen mich mit den U-Bahn-Linien U72, U73 und U83 sowie mit dem Auto – Parkplätze sind direkt vor dem Gebäude vorhanden. Die Beratung findet in einem separaten Raum statt, ohne andere Kundinnen – Sie haben meine volle Aufmerksamkeit für 60 bis 90 Minuten.
Was meine Kundinnen schätzen
Gerade in den vergangenen Wochen kommen immer mehr Kundinnen aus dem gesamten Großraum Düsseldorf zu mir – aus Neuss, Meerbusch, Ratingen, Duisburg und Essen. Sie schätzen die persönliche Atmosphäre und die Tatsache, dass ich mir für jeden Termin ausreichend Zeit nehme. Die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse funktioniert bei mir reibungslos, egal ob Sie bei der TK, AOK, Barmer, DAK oder einer anderen Kasse versichert sind.
Letzte Woche erzählte mir eine Kundin, dass sie zuvor bei zwei anderen Anbietern war, aber sich dort nicht wohl gefühlt hat. Bei Wellkamm fand sie endlich die Zeit und Ruhe, verschiedene Modelle in Ruhe anzuprobieren. Am Ende wählte sie eine Kunsthaarperücke mit Lace-Front, die von ihrer Krankenkasse vollständig übernommen wurde – sie zahlte nur die 10 Euro Zuzahlung.
Mein Versprechen an Sie
Bei mir gibt es keinen Verkaufsdruck. Ich zeige Ihnen ehrlich die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle und erkläre Ihnen transparent, was Ihre Krankenkasse zahlt und wo eventuell Mehrkosten entstehen. Mit über 8.000 persönlichen Beratungen bei Chemotherapie weiß ich genau, was Sie in dieser Situation brauchen: Verständnis, Kompetenz und eine Perücke, die Ihnen Ihr Selbstvertrauen zurückgibt.
Eine Perücke ist mehr als nur ein Hilfsmittel. Sie ist ein Stück Normalität in einer außergewöhnlichen Lebenssituation. Meine Aufgabe ist es, Ihnen dabei zu helfen, diese Normalität zurückzugewinnen – diskret, einfühlsam und mit der Erfahrung von über drei Jahrzehnten.
Häufige Fragen (FAQ)
Frage 1: Wie viel zahlt meine Krankenkasse für eine Perücke auf Rezept?
Gesetzliche Krankenkassen zahlen bei medizinischem Haarausfall zwischen 400 und 1.103,34 Euro. Bei Kurzzeitversorgung während einer Chemotherapie erhalten Sie etwa 400 bis 500 Euro (TK: 419,60 Euro, AOK: 426,90 Euro). Bei dauerhaftem Haarverlust durch Alopecia sind es bis zu 1.103,34 Euro. Die genauen Beträge hängen von Ihrer Krankenkasse ab.
Frage 2: Muss ich die Perücke erst selbst bezahlen und bekomme das Geld zurück?
Nein, bei Wellkamm müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Ich rechne direkt mit Ihrer Krankenkasse ab und kümmere mich um alle Unterlagen. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro sowie eventuell vereinbarte Mehrkosten – aber erst nach Genehmigung durch die Krankenkasse.
Frage 3: Welcher Arzt kann mir ein Rezept für eine Perücke ausstellen?
Jeder niedergelassene Arzt kann die Hilfsmittelverordnung (Muster 16) ausstellen: Hausarzt, Onkologe, Hautarzt, Gynäkologe oder Internist. Auf dem Rezept sollte die Diagnose mit ICD-Code vermerkt sein, etwa Z51.1 für Chemotherapie oder L63.9 für Alopecia areata. Das Rezept ist 28 Tage gültig.
Frage 4: Zahlt die Krankenkasse auch für Echthaarperücken?
Ja, die Krankenkasse zahlt den gleichen Festbetrag für Echthaar wie für Kunsthaar – Sie haben vollständige Modellfreiheit. Da Echthaarperücken zwischen 800 und 3.500 Euro kosten, entsteht meist ein Eigenanteil. Bei nachgewiesener Kunsthaar-Allergie übernehmen viele Kassen höhere Zuschüsse oder die vollen Kosten.
Frage 5: Wie lange dauert die Bearbeitung durch die Krankenkasse?
Die Bearbeitungszeit liegt bei den meisten Kassen zwischen 5 und 14 Tagen. In dringenden Fällen, etwa bei bevorstehender Chemotherapie, beantrage ich eine Eilbearbeitung – dann dauert es oft nur wenige Tage. Während früher oft zwei bis drei Wochen vergingen, sind die Kassen heute deutlich schneller.
Frage 6: Wie oft kann ich eine neue Perücke auf Rezept bekommen?
Bei Kurzzeitversorgung während einer Chemotherapie ist eine Neuversorgung bereits nach 6 Monaten möglich. Bei dauerhaftem Haarverlust durch Alopecia liegt der Versorgungszeitraum bei 12 bis 24 Monaten. Für jede neue Perücke benötigen Sie ein aktuelles ärztliches Rezept.
Frage 7: Was ist die Mehrkostenerklärung und wann brauche ich sie?
Die Mehrkostenerklärung ist seit Mai 2025 gesetzlich vorgeschrieben und bestätigt, dass Sie über einen möglichen Eigenanteil informiert wurden. Sie benötigen diese Erklärung, wenn Ihre Wunschperücke teurer ist als der Kassenzuschuss – also vor allem bei hochwertigen Echthaarperücken oder Lace-Front-Modellen.
Frage 8: Welche Unterlagen muss ich zum Beratungstermin mitbringen?
Sie benötigen ein ärztliches Rezept (Muster 16), Ihre Versichertenkarte und einen gültigen Ausweis. Falls Sie Fotos von Wunschfrisuren haben, bringen Sie diese gerne mit. Optional können Sie mir vorab ein Foto des Rezepts per WhatsApp schicken – ich prüfe dann die Gültigkeit für Sie.
Frage 9: Was passiert, wenn meine Krankenkasse den Antrag ablehnt?
In über 30 Jahren Erfahrung habe ich nur sehr selten eine Ablehnung erlebt, wenn die Diagnose richtig dokumentiert ist. Falls Ihre Kasse Rückfragen hat, kläre ich diese direkt für Sie. Bei einer fehlerhaften Ablehnung unterstütze ich Sie beim Widerspruch und stelle alle notwendigen Unterlagen zusammen.
Frage 10: Kann ich auch ohne Rezept eine Perücke kaufen?
Ja, selbstverständlich. Wenn Sie keine ärztliche Verordnung haben oder sich aus persönlichen Gründen für eine Perücke entscheiden, können Sie privat zahlen. Kunsthaarperücken beginnen bei etwa 300 Euro, Echthaarperücken ab 1.200 Euro. Ich berate Sie gerne zu allen Optionen, die zu Ihrem Budget passen.
Ihre Krankenkasse zahlt – wir kümmern uns um den Rest
Die Frage „Wie viel zahlt meine Krankenkasse zur Perücke auf Rezept?“ lässt sich nicht pauschal beantworten – aber klar ist: Bei medizinischem Haarausfall haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss von 400 bis über 1.100 Euro. Bei Wellkamm Düsseldorf sorge ich dafür, dass Sie diesen Zuschuss erhalten – transparent, empathisch und zuverlässig.
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin, um gemeinsam die passende Lösung für Sie zu finden. Rufen Sie mich an unter 0211-487278 oder schreiben Sie mir per WhatsApp an 0176 10090640. Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Sie auf diesem wichtigen Weg zu begleiten.
Perücken Düsseldorf Wellkamm – Ihr Zuschuss, unsere Expertise, Ihr Selbstvertrauen
Aktualisiert am: 25. Dezember 2025