Welche Perücken werden von der Krankenkasse bezahlt?
Wenn die Haare durch Krankheit ausgehen, kommt schnell die bange Frage: Bleibe ich auf den Kosten sitzen? Die beruhigende Antwort vorweg – bei medizinisch bedingtem Haarverlust bezahlt die gesetzliche Krankenkasse sowohl Kunsthaar- als auch Echthaarperücken.
Auf einen Blick
- Gesetzlich Versicherte haben bei krankheitsbedingtem Haarverlust Anspruch auf Haarersatz nach § 33 SGB V.
- Bezahlt werden sowohl Kunsthaar- als auch Echthaarperücken; die Materialwahl ist frei.
- Bei den Ersatzkassen (vdek) gelten seit dem 01.02.2026 einheitliche Festbeträge: 440,37 € (Kurzzeit), 836,75 € (Langzeit Kunsthaar) und 1.158,51 € (Langzeit Echthaar) – Stand 02/2026, ohne Gewähr.
- Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (Muster 16) mit Diagnose und ICD-Code.
- Nur ein für die Produktgruppe 34 „Haarersatz“ präqualifizierter Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab.
⏱ Lesezeit: ca. 8 Minuten. Stand: Februar 2026, alle Beträge ohne Gewähr – maßgeblich ist der Festbetrag Ihrer Kasse.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Perücke?
Die Kasse zahlt eine Perücke, wenn ein krankheitsbedingter Haarverlust vorliegt und ein ärztliches Rezept ausgestellt wurde. Perücken sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes unter der Produktgruppe 34 „Haarersatz“ gelistet – die Kasse darf sie also nicht pauschal ablehnen.
Anerkannt werden unter anderem Haarausfall durch Chemotherapie oder Bestrahlung (ICD Z51.1), kreisrunder Haarverlust durch Alopecia areata (L63.9) sowie Alopecia totalis (L63.0). Bei hormonell oder anders bedingtem Haarverlust kommt es auf die ärztliche Begründung im Einzelfall an.
In meinen Jahren in der Beratung habe ich immer wieder erlebt, dass Menschen monatelang zögern, weil sie glauben, der Zuschuss stehe nur Krebspatientinnen zu. Genau dieses Halbwissen kostet unnötig Nerven – deshalb erklärt das Wellkamm Informationsportal hier die Grundlagen in Ruhe.
Den vollständigen Ablauf von der Verordnung bis zur Abrechnung habe ich Ihnen Schritt für Schritt zusammengestellt: Perücke auf Rezept – so läuft es ab.
Welche Perücken zahlt die Kasse – Kunsthaar oder Echthaar?
Die Kasse bezahlt beides: Kunsthaar und Echthaar. Sie dürfen das Material frei wählen – der Unterschied liegt nur im möglichen Eigenanteil.
Kunsthaarperücken sind pflegeleicht und behalten ihre Form; moderne Fasern sind kaum noch von Echthaar zu unterscheiden. Eine hochwertige Kunsthaarperücke ist häufig vollständig durch den Zuschuss gedeckt. Echthaarperücken wirken besonders natürlich und lassen sich föhnen, glätten und färben – hier bleibt wegen des höheren Preises oft ein Eigenanteil.
Für wen passt was? Kunsthaar ist die beste Wahl, wenn das Haar nach einer Chemotherapie voraussichtlich nachwächst und eine pflegeleichte Lösung für einige Monate gesucht wird. Echthaar ist die beste Wahl bei dauerhaftem Haarverlust (etwa Alopecia areata), wenn täglich getragen und frei gestylt werden soll.
Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse 2026?
Bei den Ersatzkassen liegt der Zuschuss seit dem 01.02.2026 zwischen 440,37 € und 1.158,51 € – je nach Versorgungsart und Material (Stand 02/2026, ohne Gewähr). Bei einer Chemotherapie liegt meist Kurzzeitversorgung vor (Haar wächst nach), bei dauerhaftem Verlust Langzeitversorgung.
| Kassengruppe | Kurzzeit (Chemo) | Langzeit Kunsthaar | Langzeit Echthaar |
|---|---|---|---|
| Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH, HEK, hkk – vdek) | 440,37 € | 836,75 € (12 Mon.) | 1.158,51 € (15 Mon.) |
| AOK Rheinland/Hamburg | 426,90 € | nach eigenem Vertrag | auf Antrag |
| Übrige AOK, IKK & BKK | regionaler Vertrag – verbindlichen Festbetrag bei der eigenen Kasse erfragen | ||
Stand Februar 2026, alle Angaben ohne Gewähr. vdek-Sätze gelten bundeseinheitlich seit 01.02.2026.
Muss ich die Perücke erst selbst bezahlen?
Nein – bei einem präqualifizierten Fachanbieter müssen Sie nicht in Vorkasse gehen, weil dieser direkt mit der Kasse abrechnet. Sie zahlen dann in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro plus einen eventuellen Eigenanteil, und das erst nach der Kassenzusage.
Übersteigt der Perückenpreis den Zuschuss, ist eine Mehrkostenerklärung vorgeschrieben. Damit bestätigen Sie schriftlich, dass Sie über den Eigenanteil informiert sind. Liegt der Preis unter dem Zuschuss, brauchen Sie diese Erklärung nicht.
Wie oft zahlt die Kasse eine neue Perücke?
Wie oft die Kasse zahlt, hängt von der Diagnose ab: bei Chemotherapie meist nach 6 Monaten, bei Kunsthaar-Langzeitversorgung nach 12 Monaten, bei Echthaar-Langzeitversorgung nach 15 Monaten. Bei vorzeitigem Verschleiß ist mit ärztlichem Attest auch eine frühere Versorgung möglich.
Was zahlt die Kasse nicht?
Kein Anspruch besteht bei rein modischem oder kosmetischem Wunsch ohne medizinische Diagnose. Auch Perücken ohne CE-Kennzeichnung oder aus nicht zugelassenen Quellen werden nicht erstattet. Wichtig zu wissen: Viele reine Online-Shops haben keine Präqualifizierung und können daher nicht mit der Kasse abrechnen – dort gehen Sie in Vorkasse und tragen das Risiko.
So gehen Sie vor – in 3 Schritten
- Rezept holen: Lassen Sie sich von Haus-, Haut-, Frauenarzt oder Onkologen eine Verordnung (Muster 16) mit Diagnose und ICD-Code ausstellen. Sie ist in der Regel 28 Tage gültig.
- Festbetrag klären: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse den verbindlichen Zuschuss für Ihre Versorgungsart ab – so kennen Sie einen möglichen Eigenanteil vorab.
- Präqualifizierten Anbieter wählen: Achten Sie auf die Zulassung für die Produktgruppe 34. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie unter Was ein gutes Perückenstudio bieten sollte.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Welche Perücken zahlt die Kasse bei Chemotherapie?
Bei Chemotherapie zahlt die Kasse Kunsthaar und Echthaar. Bei den Ersatzkassen liegt der Kurzzeit-Zuschuss seit Februar 2026 bei 440,37 € (Stand 02/2026, ohne Gewähr). Eine neue Perücke ist in der Regel nach 6 Monaten möglich.
Wie bekomme ich ein Rezept für eine Perücke?
Ein Rezept stellt Ihr Hausarzt, Onkologe, Hautarzt oder Frauenarzt aus. Auf dem Rezept (Muster 16) muss die Diagnose mit ICD-Code stehen, z. B. Z51.1 bei Chemotherapie. Es ist in der Regel 28 Tage gültig.
Zahlt die Kasse auch für Echthaar?
Ja. Bei den Ersatzkassen gilt seit Februar 2026 ein eigener, höherer Festbetrag für Echthaar bei Langzeitversorgung: bis zu 1.158,51 € (Stand 02/2026, ohne Gewähr). Bei nachgewiesener Kunsthaar-Allergie übernehmen manche Kassen mehr – das klärt Ihre Kasse im Einzelfall.
Was ist die Mehrkostenerklärung?
Die Mehrkostenerklärung wird nötig, sobald die Perücke teurer ist als der Kassenzuschuss. Sie bestätigt schriftlich, dass Sie über den Eigenanteil informiert wurden.
Bekommen auch Männer einen Zuschuss?
Bei medizinisch bedingtem Haarverlust (etwa durch Chemotherapie) bestehen auch für Männer gute Chancen. Bei anderen Ursachen wird der Anspruch häufiger im Einzelfall geprüft – bei Ablehnung kann ein Widerspruch sinnvoll sein.
Aktualisiert am 3. Juni 2026. Beträge mit Stand Februar 2026, alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Auskunft Ihrer Krankenkasse oder Ihres Arztes.
Ihr Jörg Wegner-Köhler
Wellkamm – Informationsportal rund um Haarersatz