Was kostet eine Perücke für Krebspatienten auf Rezept?
Die Diagnose Krebs trägt ohnehin genug Sorgen mit sich – und dann kommt auch noch die Frage nach dem Geld für die Perücke dazu. Die gute Nachricht vorweg: Bei therapiebedingtem Haarausfall gilt eine Perücke als medizinisches Hilfsmittel und kann auf Rezept abgerechnet werden.
Das Wichtigste in Kürze
Perücken für Krebspatienten kosten je nach Ausführung und Material zwischen rund 200 € und 3.000 €.
Bei krankheits- bzw. therapiebedingtem Haarausfall gelten Perücken als medizinisches Hilfsmittel nach § 33 SGB V und können per ärztlicher Verordnung (Muster 16) auf Rezept abgerechnet werden.
Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von 5 € bis 10 € – bei einer Perücke in der Praxis fast immer den Höchstbetrag von 10 €.
Der Kassen-Festbetrag bei vorübergehendem Haarausfall (Chemotherapie) liegt bei den Ersatzkassen (vdek: TK, Barmer, DAK u. a.) bei 440,37 €; die AOK Rheinland/Hamburg zahlt 426,90 € (Stand 01.02.2026, ohne Gewähr).
⏱ Lesezeit: ca. 9 Minuten
Was kostet eine Perücke für Krebspatienten?
Eine Perücke für Krebspatienten kostet je nach Material, Länge und Verarbeitung zwischen etwa 300 € und 3.500 €. Den Preis bestimmen vor allem zwei Dinge: ob es eine Kunsthaar- oder eine Echthaarperücke ist und wie aufwendig die Kappe gefertigt wurde.
Eine solide Kunsthaarperücke bewegt sich meist im Bereich von rund 200 € bis 600 €. Sie ist sofort tragefertig, behält ihre Form auch nach dem Waschen und ist für viele in der überschaubaren Zeit nach einer Chemotherapie völlig ausreichend.
Echthaar beginnt in der Regel bei etwa 800 € und reicht bei längeren oder handgeknüpften Modellen bis 3.000 € und darüber. Dafür lässt sich Echthaar frei stylen, föhnen und individuell anpassen – es fühlt sich für viele Trägerinnen vertrauter an.
Den Unterschied im Tragegefühl macht oft die Kappe: Eine Monofilament-Kappe imitiert die Kopfhaut, sodass das Haar wirkt, als wachse es aus dem Scheitel. Eine Lace-Front lässt den vorderen Haaransatz natürlich erscheinen. Beides hebt den Preis, sorgt aber für ein unauffälliges Ergebnis.
Zahlt die Krankenkasse die Perücke bei Chemotherapie?
Ja – bei medizinisch bedingtem Haarausfall haben gesetzlich Versicherte nach § 33 SGB V Anspruch auf eine Perücke als Hilfsmittel. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung; die Kasse zahlt dann einen festgelegten Betrag (Festbetrag).
Die Höhe hängt von zwei Punkten ab: von Ihrer Kasse und von der Art des Haarausfalls. Die Kassen unterscheiden zwischen einer Kurzzeitversorgung (vorübergehender Verlust, etwa bei Chemotherapie) und einer Langzeitversorgung (dauerhafter Verlust, etwa bei Alopecia areata).
Bei der Kurzzeitversorgung – also dem klassischen Fall nach einer Chemotherapie – zahlen die Ersatzkassen im vdek-Vertrag seit 01.02.2026 einheitlich 440,37 €. Die AOK Rheinland/Hamburg rechnet nach eigenem Vertrag mit 426,90 € ab (Stand 01.02.2026, ohne Gewähr). AOK, IKK und BKK können regional abweichen.
Eine Verordnung dürfen nicht nur Hautärzte ausstellen. Auch Onkologe, Hausärztin, Gynäkologe oder Internistin können das Rezept (Muster 16) mit der medizinischen Begründung schreiben. Das ist gerade während einer laufenden Therapie eine echte Erleichterung.
Welcher Betrag bei dauerhaftem Haarverlust gilt und wie sich Kunsthaar und Echthaar dabei unterscheiden, habe ich ausführlich aufgeschlüsselt – und genau hier liegt der Punkt, an dem viele Betroffene bares Geld verschenken, weil sie die seit Februar 2026 getrennten Sätze nicht kennen: Wie viel zahlt meine Krankenkasse zur Perücke auf Rezept?
Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Perücke auf Rezept?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € (Stand 2026). Weil eine Perücke immer deutlich über 100 € liegt, landen Sie in der Praxis fast immer beim Höchstbetrag von 10 €.
Diese Zuzahlung ist nicht dasselbe wie ein Eigenanteil. Die Zuzahlung ist ein gesetzlich festgelegter Pflichtbeitrag, den alle Versicherten ab 18 Jahren bei Hilfsmitteln leisten – unabhängig davon, wie teuer die Perücke ist.
Wer im Jahr ohnehin viele Gesundheitskosten trägt, sollte die Belastungsgrenze kennen: Sie liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 %. Viele Krebspatientinnen erfüllen die Voraussetzungen für die niedrigere Grenze. Ist die Grenze erreicht, befreit die Kasse auf Antrag von weiteren Zuzahlungen.
Wann muss ich bei einer Perücke einen Eigenanteil zahlen?
Ein Eigenanteil entsteht nur dann, wenn der Preis Ihrer Wunschperücke über dem Festbetrag Ihrer Kasse liegt. Bleibt die Perücke darunter oder genau im Rahmen, zahlen Sie außer der gesetzlichen Zuzahlung gar nichts.
Ein Rechenbeispiel macht es greifbar: Kostet eine Kunsthaarperücke 380 € und Ihre Kasse erstattet 440,37 €, ist alles gedeckt – es bleibt nur die Zuzahlung von 10 €. Wählen Sie dagegen eine Echthaarperücke für 1.400 € und die Kasse zahlt 440,37 € im Rahmen der Kurzzeitversorgung, tragen Sie die Differenz von rund 960 € plus Zuzahlung selbst.
Wichtig zu wissen: Sie dürfen frei zwischen Kunsthaar und Echthaar wählen. Die Kasse zahlt denselben Festbetrag – der Unterschied liegt allein im möglichen Eigenanteil. In meinen Jahren in der Beratung saßen mir oft Frauen gegenüber, die nach der Diagnose vor allem eines fürchteten: am Ende auf hohen Kosten sitzenzubleiben, während das Geld gerade ohnehin knapp war. Fast immer ließ sich diese Sorge schon im ersten Gespräch auflösen, sobald der Festbetrag der eigenen Kasse auf dem Tisch lag und klar war, welche Modelle ohne Aufzahlung möglich sind.
Was ist die Mehrkostenerklärung – und wann brauche ich sie?
Die Mehrkostenerklärung ist ein Formular, das Ihren Eigenanteil schriftlich festhält, wenn die Perücke teurer ist als der Kassenzuschuss. Seit Mai 2025 ist sie bei Hilfsmitteln gesetzlich vorgeschrieben – sie dient Ihrem Schutz und schafft Transparenz, bevor Sie etwas unterschreiben.
Sie brauchen die Erklärung also genau dann, wenn ein Eigenanteil anfällt. Bleibt der Preis im Rahmen des Festbetrags, ist keine Mehrkostenerklärung nötig – die Kasse deckt die Versorgung vollständig ab.
Mein Rat aus der Praxis: Lassen Sie sich vor dem Kauf einen Kostenvoranschlag geben und besprechen Sie jeden Euro Eigenanteil offen, bevor Sie zustimmen. Seriöse Fachgeschäfte legen die Zahlen von sich aus auf den Tisch – versteckte Überraschungen gehören nicht dazu.
Wo kann ich eine Perücke auf Rezept einlösen?
Einlösen können Sie das Rezept in einem Zweithaar-Fachgeschäft, das mit den Krankenkassen abrechnen darf – solche Geschäfte gibt es in nahezu jeder größeren Stadt. Ob in Berlin, Hamburg, München, Köln, Leipzig, Stuttgart, Dresden oder Bremen: Fachbetriebe für medizinischen Haarersatz sind bundesweit verteilt.
Achten Sie auf die Qualifikation. Anbieter, die mit der Kasse abrechnen wollen, müssen ein Präqualifizierungsverfahren durchlaufen haben. Ein verlässliches Zeichen ist die Mitgliedschaft im Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten (BVZ), dem einzigen bei den Krankenkassen anerkannten Verband für Haarersatz.
Ein verifiziertes Fachgeschäft in Ihrer Nähe finden Sie über die kostenlose Umkreissuche des BVZ: Stadt oder Postleitzahl eingeben, Umkreis wählen – und der Verband listet die geprüften Mitgliedsbetriebe der Region. (Redaktioneller Hinweis: neutrale, nicht kommerzielle Verweisstelle.)
Eine weitere wertvolle Anlaufstelle ist das kostenlose Programm „look good feel better“ der DKMS LIFE mit Workshops für Krebspatientinnen – emotional auffangend und unabhängig von einem Kauf. Als Wellkamm Informationsportal nennen wir solche Wege bewusst, statt selbst zu verkaufen: Wir informieren und verweisen, mehr nicht.
Wenn Sie wissen möchten, wie der Weg vom Rezept bis zur fertigen Perücke Schritt für Schritt abläuft, finden Sie die Details hier: Perücke auf Rezept beantragen – so geht es.
So wird es gemacht
In drei Schritten kommen Sie ruhig und ohne finanzielle Überraschung zu Ihrer Perücke auf Rezept:
1. Rezept besorgen. Bitten Sie Ihren Arzt – Onkologin, Hausarzt, Hautärztin oder Gynäkologe – um die Hilfsmittelverordnung (Muster 16) mit der medizinischen Begründung. Das Rezept darf beim Einlösen meist nicht älter als 28 Tage sein, holen Sie es also passend zum Beratungstermin.
2. Festbetrag erfragen und Fachgeschäft wählen. Fragen Sie bei Ihrer Kasse den konkreten Festbetrag für Ihre Situation ab und suchen Sie ein präqualifiziertes Zweithaar-Fachgeschäft – zum Beispiel über die BVZ-Umkreissuche. So wissen Sie vorab, welche Modelle ohne Eigenanteil möglich sind.
3. Kostenvoranschlag vor dem Kauf einreichen. Lassen Sie den Kostenvoranschlag erstellen und vor dem Kauf bei der Kasse einreichen. Fällt ein Eigenanteil an, halten Sie ihn in der Mehrkostenerklärung fest – schriftlich und transparent, bevor Sie unterschreiben.
Bei medizinischen Fragen rund um Therapie und Haarausfall ist immer Ihr behandelndes Ärzteteam die richtige Adresse. Alle Geldangaben hier gelten ohne Gewähr; den genauen Zuschuss klärt Ihre Krankenkasse individuell.
Häufige Fragen (FAQ)
Übernimmt die Krankenkasse die Perücke nach Chemotherapie komplett?
Bei vielen Kunsthaarperücken deckt der Festbetrag den vollen Preis – dann zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 €. Liegt der Preis darüber, etwa bei Echthaar, tragen Sie die Differenz als Eigenanteil.
Wie viel kostet eine Echthaarperücke für Krebspatienten?
Echthaarperücken beginnen meist bei rund 800 € und reichen je nach Länge und Verarbeitung bis 3.000 € und darüber. Sie lassen sich frei stylen, sind aber pflegeintensiver als Kunsthaar.
Welcher Arzt stellt das Rezept für eine Perücke aus?
Onkologin, Hausarzt, Hautärztin, Gynäkologe oder Internistin können die Hilfsmittelverordnung (Muster 16) ausstellen, sobald die medizinische Notwendigkeit besteht. Es muss nicht zwingend der Hautarzt sein.
Bekommen auch Männer mit Krebs eine Perücke auf Rezept?
Ja, der Anspruch nach § 33 SGB V gilt unabhängig vom Geschlecht. Auch Männer mit krankheitsbedingtem Haarausfall können eine Perücke auf Rezept beantragen.
Was passiert, wenn die Haare wieder nachwachsen?
Nach einer Chemotherapie wachsen die Haare in der Regel innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach. Bei der Kurzzeitversorgung ist nach 6 Monaten eine neue Versorgung möglich, falls der Haarausfall noch anhält.
Aktualisiert am 06.06.2026 · Autor: Jörg Wegner-Köhler, Fachautor für Haarersatz und Perückenberatung · Wellkamm Informationsportal. Alle Geldangaben ohne Gewähr; Festbeträge Stand 01.02.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche oder kassenrechtliche Beratung.