Mehrkosten bei Perücken – was bedeutet das, wenn ich von der Zuzahlung befreit bin?
Wer eine Perücke auf Rezept bei Haarausfall durch Krankheit erhält, fragt sich oft: „Ich bin doch von der gesetzlichen Zuzahlung befreit – warum soll ich trotzdem etwas zahlen?“ Diese Frage höre ich in meiner Praxis fast täglich. Die Antwort liegt im Unterschied zwischen gesetzlicher Zuzahlung und Mehrkosten beim Hilfsmittel Perücke. Beides existiert nebeneinander – und beides hat andere Regeln.
Persönlich • ohne Kosten • Vor Ort in Düsseldorf
In meinem Studio in Düsseldorf erkläre ich diesen Unterschied bei jedem ersten Gespräch. Denn er entscheidet darüber, ob Sie am Ende nichts zahlen – oder ob Sie sich bewusst für eine Perücke entscheiden, die über den Anspruch bei der Kasse hinausgeht. Seit Mai 2025 ist diese Entscheidung sogar gesetzlich geregelt: Wenn Mehrkosten entstehen, muss das schriftlich festgehalten werden. Sie erhalten eine Kopie. Und Sie haben das Recht, sich dagegen zu entscheiden.
Laut § 33 SGB V haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Hilfsmittel – und dazu zählt auch der medizinische Haarersatz bei Haarausfall durch Krankheit. Die Kasse übernimmt einen festen Betrag. Was darüber hinausgeht, sind Mehrkosten (Private Leistung) – und die tragen Sie selbst.
Gesetzliche Zuzahlung und Mehrkosten – zwei verschiedene Dinge
Die gesetzliche Zuzahlung und die Mehrkosten beim Hilfsmittel Perücke sind nicht dasselbe. Viele Kundinnen verwechseln sie – und das führt zu Frust und Verwirrung. Ich erkläre Ihnen den Unterschied so, wie ich ihn täglich in meiner Praxis erkläre.
Was ist die gesetzliche Zuzahlung?
Die gesetzliche Zuzahlung ist ein Betrag, den Frauen bei Hilfsmitteln in der Regel selbst tragen. Bei Patienten sind das in der Regel 10 Prozent des Kassenbetrags – mindestens 5 €, höchstens 10 €. Diese Zuzahlung gilt für Perücken genauso wie für andere Hilfsmittel.
Wer im laufenden Jahr bereits genug Zuzahlungen gezahlt hat, kann sich von der Kasse befreien lassen. Das nennt sich Befreiung von der Zuzahlung. Sie gilt für die gesetzliche Zuzahlung – und nur für sie. Wie die Zuzahlung bei Alopezie geregelt ist, erkläre ich auf meiner Seite zu Haarausfall durch Alopezie.
Was sind Mehrkosten bei Perücken?
Mehrkosten entstehen, wenn die Perücke, für die Sie sich entscheiden, teurer ist als das, was Ihre Kasse als Hilfsmittel erstattet. Die Kasse zahlt einen festen Betrag – den Kassenanteil. Alles darüber hinaus ist Ihr Eigenanteil: die Mehrkosten.
Dabei spielt die Befreiung von der Zuzahlung keine Rolle. Denn die Befreiung betrifft nur die gesetzliche Zuzahlung – nicht die Mehrkosten. Wer also von der Zuzahlung befreit ist, zahlt trotzdem Mehrkosten, wenn die gewünschte Perücke über dem Kassenanteil liegt.
Diesen Unterschied kenne ich aus über 8.000 Beratungen – und er überrascht Kundinnen immer wieder. Deshalb erkläre ich das Thema Mehrkosten vs. Gesetzliche Zuzahlung so früh wie möglich im Gespräch. Die Befreiung von der Zuzahlung bedeutet nur, dass die gesetzliche Zuzahlung von max. 10 € entfällt, nicht aber, dass die Krankenkasse den vollen Preis übernimmt.
Tipp: Fragen Sie uns gezielt nach Modellen, die vollständig von der Krankenkasse gedeckt sind, um Zuzahlungen zu vermeiden.
Da wir nicht immer vollständig zu übernehmende Perückenmodelle finden und anbieten können, entscheiden Sie sich bitte direkt und bewusst – für oder gegen diese Mehrkosten. Das ist vollkommen legitim. Im Nachhinein googeln oder sich ärgern macht es weder dem Studio noch Ihnen leichter. Deshalb: Klären Sie alle Fragen vor dem Kauf.
Wie hoch ist der Kassenanteil bei Perücken auf Rezept?
Die Kasse zahlt einen festen Betrag – je nach Kassentyp und Art der Versorgung. Seit dem 1. Februar 2026 gilt der aktuelle vdek-Vertrag. Er legt fest, was die Kasse für medizinischen Haarersatz erstattet. In meiner Praxis rechne ich direkt mit der Kasse ab – ohne Vorkasse.
| Kassentyp | Versorgungsart | Zuschuss der Kasse | Gültig seit |
|---|---|---|---|
| TK / vdek-Kassen | Kurze Versorgung (z. B. Chemo) | 440,37 € | 01.02.2026 |
| TK / vdek-Kassen | Lange Versorgung Kunsthaar | 836,75 € | 01.02.2026 |
| TK / vdek-Kassen | Lange Versorgung Echthaar | 1.158,51 € | 01.02.2026 |
| AOK Rheinland/Hamburg | Versorgung (9-Monats-Zeitraum) | 426,90 € | 01.02.2026 |
Wenn Sie eine Perücke wählen, die genau diesem Betrag entspricht – oder darunter liegt – entstehen keine Mehrkosten. Wenn Sie eine teurere Perücke möchten, tragen Sie die Differenz selbst. Diese Differenz sind die Mehrkosten. Die Befreiung von der Zuzahlung ändert daran nichts.
Was ist die Mehrkostenerklärung – und warum ist sie seit 2025 Pflicht?
Seit Mai 2025 ist die Mehrkostenerklärung beim Hilfsmittel Perücke gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich für eine Perücke mit Mehrkosten entscheidet, muss das schriftlich bestätigen. Diese Regelung schützt Versicherte – und bringt Klarheit für alle Seiten.
Was steht in der Mehrkostenerklärung?
In der Mehrkostenerklärung wird schriftlich festgehalten, dass Sie sich bewusst für eine Perücke entschieden haben, die über dem Kassenanteil liegt. Sie bestätigen, dass Sie die Mehrkosten kennen und bereit sind, sie zu tragen. Das Dokument enthält den Kassenanteil, den Preis der gewählten Perücke und die Differenz – also den Betrag, den Sie selbst zahlen.
Welche Rechte haben Sie dabei?
Sie haben das Recht auf eine Kopie der Mehrkostenerklärung. Das ist kein Entgegenkommen des Studios – das ist Ihr gesetzlicher Anspruch. Ich händige diese Kopie bei jeder Versorgung mit Mehrkosten aus. Außerdem haben Sie das Recht, sich gegen Mehrkosten zu entscheiden.
Das bedeutet: Sie können jederzeit eine Perücke wählen, die vollständig vom Kassenanteil gedeckt ist. In diesem Fall entstehen keine Mehrkosten – und es gibt keine Mehrkostenerklärung. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Ich berate Sie zu beidem.
Was passiert, wenn ich mich gegen Mehrkosten entscheide?
Wenn Sie sich gegen Mehrkosten entscheiden, haben Sie Anspruch auf eine Perücke, die vollständig vom Kassenanteil gedeckt ist. Diesen Anspruch müssen Sie nicht begründen. Er ist gesetzlich verankert.
Kann jedes Studio diese Versorgung anbieten?
Nicht jedes Studio kann für jede Kundin eine passende Perücke ohne Mehrkosten bereitstellen. Das liegt daran, dass medizinischer Haarersatz individuell angepasst werden muss – in Farbe, Schnitt, Kopfform und Tragekomfort. Wenn ein Studio für eine bestimmte Kundin kein geeignetes Modell im Kassenbereich hat, entsteht ein Problem.
Erfahrungsgemäß entscheiden sich meine Kundinnen für eine Perücke mit Mehrkosten – weil sie mehr Auswahl, bessere Anpassung oder Echthaar möchten. Aber ich führe auch Modelle, die vollständig im Kassenbereich liegen. Der Unterschied bei Wellkamm: Ich bin seit 1993 dabei und kenne beide Wege. Sollte ich diese genannten Punkte nicht erfüllen können steht es Ihnen frei die Beratung abzubrechen oder eine Bedenkzeit anzusetzen was ich grudsätzlich immer für gut heiße um Fehlkäufe zu vermeiden.
Kann ich das Studio wechseln?
Ja Selbstverständlich– das können Sie jederzeit. Wenn Sie sich gegen Mehrkosten entscheiden und mein Studio keine passende Lösung für Sie hat, können Sie zu einem anderen Versorger wechseln. Ihr Rezept bleibt gültig. Ihr Anspruch bei der Kasse bleibt bestehen.
Kürzlich kam eine Kundin aus Erkrath zu mir, die in einem anderen Studio nur Modelle mit Mehrkosten angeboten bekommen hatte. Sie wollte aber wissen, ob es auch ohne geht. Wir haben gemeinsam ein Modell gefunden, das vollständig im Kassenbereich lag – und das zu ihr gepasst hat. Sie hat die Entscheidung selbst getroffen, mit vollständiger Information. Das ist der Weg, den ich für richtig halte.
Mehrkosten bei Perücken – was lohnt sich wirklich?
Mehrkosten sind keine Falle – aber sie sollten immer eine bewusste Entscheidung sein. In meiner Praxis zeige ich Kundinnen beide Möglichkeiten: was die Kasse vollständig übernimmt, und was mit Eigenanteil möglich wäre. Die Entscheidung treffen Sie.
Wann machen Mehrkosten Sinn?
Mehrkosten können sinnvoll sein, wenn Sie Echthaar statt Kunsthaar möchten. Echthaar lässt sich färben, föhnen und stylen – Kunsthaar nicht. Auch wenn Sie ein bestimmtes Modell oder einen besonders dichten Sitz bevorzugen, können Mehrkosten entstehen. Manche Kundinnen möchten zwei Perücken gleichzeitig – dann liegt eine davon im Kassenbereich, die andere wird privat gezahlt.
Wann lohnen sich Mehrkosten nicht?
Mehrkosten lohnen sich nicht, wenn die Perücke im Kassenbereich gut passt und gefällt. Das ist keine Seltenheit – denn das Angebot im Kassenbereich hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Seit 1993 sage ich Kundinnen ehrlich, ob ein Modell ohne Mehrkosten für sie geeignet ist. Der Moment, wenn eine Kundin sich zum ersten Mal mit ihrer neuen Perücke im Spiegel sieht und lächelt, ist für mich der Maßstab – nicht der Preis.
Direkte Abrechnung mit der Kasse – ohne Vorkasse
Ein häufiges Missverständnis: Viele Kundinnen glauben, sie müssen die Perücke zunächst selbst kaufen und dann bei der Kasse einreichen. Das ist bei mir nicht so. Als zugelassener Versorger rechne ich direkt mit Ihrer Kasse ab – ohne Vorkasse, ohne Wartezeit auf Erstattung.
Das gilt für TK, BARMER, DAK, AOK und viele weitere Kassen. Nach meiner Erfahrung wird der Antrag bei den meisten Kassen innerhalb von zwei bis vier Wochen bearbeitet – und in dieser Zeit können Sie Ihre Perücke bereits tragen.
Was Sie mitbringen müssen: das Rezept Ihres Arztes mit der richtigen Diagnose und einen gültigen Krankenkassenausweis. Wenn Mehrkosten entstehen, kommt die Unterschrift auf der Mehrkostenerklärung dazu. Alles andere erledige ich für Sie. Welche Kassen ich direkt abrechne und wie das genau funktioniert, erkläre ich auf meiner Seite zur Perücke auf Rezept und – für AOK-Versicherte – auf der Seite Perücke mit AOK-Rezept in Düsseldorf.
Häufige Fragen zu Mehrkosten und Zuzahlung bei Perücken
Grundlagen: Zuzahlung und Mehrkosten verstehen
Was ist der Unterschied zwischen Zuzahlung und Mehrkosten bei einer Perücke?
Die gesetzliche Zuzahlung ist ein gesetzlich geregelter Eigenanteil bei Hilfsmitteln – in der Regel 10 Prozent des Kassenbetrags, maximal 10 Euro. Mehrkosten entstehen dann, wenn die gewählte Perücke teurer ist als der Kassenanteil. Beide Begriffe sind verschieden und unabhängig voneinander.
Ich bin von der gesetzlichen Zuzahlung befreit – muss ich trotzdem Mehrkosten zahlen?
Ja – wenn Sie eine Perücke wählen, die über dem Kassenanteil liegt. Die Befreiung von der Zuzahlung betrifft nur die gesetzliche Zuzahlung, nicht die Mehrkosten. Wer sich gegen Mehrkosten entscheidet, kann eine Perücke wählen, die vollständig vom Kassenanteil gedeckt ist.
Was bedeutet Kassenanteil bei Perücken konkret?
Der Kassenanteil ist der Betrag, den Ihre Kasse für das Hilfsmittel Perücke übernimmt. Für vdek-Kassen liegt er seit dem 1. Februar 2026 bei 440,37 Euro für eine kurze Versorgung, 836,75 Euro für eine lange Versorgung mit Kunsthaar und 1.158,51 Euro für eine lange Versorgung mit Echthaar.
Mehrkostenerklärung: Rechte und Pflichten
Was ist eine Mehrkostenerklärung?
Eine Mehrkostenerklärung ist ein schriftliches Dokument, das festhält, dass Sie sich für eine Perücke mit Mehrkosten entschieden haben. Es enthält den Kassenanteil, den Preis der Perücke und die Differenz, die Sie selbst tragen. Seit Mai 2025 ist dieses Dokument bei Mehrkosten gesetzlich vorgeschrieben.
Habe ich das Recht auf eine Kopie der Mehrkostenerklärung?
Ja – das ist ein gesetzlicher Anspruch. Jedes zugelassene Studio muss Ihnen eine Kopie der Mehrkostenerklärung aushändigen. Ich händige diese Kopie bei jeder Versorgung mit Mehrkosten selbstverständlich aus.
Kann ich mich gegen Mehrkosten entscheiden?
Ja – und das ist wichtig. Sie haben jederzeit das Recht, eine Perücke zu wählen, die vollständig im Kassenbereich liegt. In diesem Fall entstehen keine Mehrkosten, und Sie müssen keine Mehrkostenerklärung unterschreiben.
Wechsel des Studios und weitere Optionen
Was passiert, wenn das Studio keine Perücke ohne Mehrkosten anbieten kann?
Wenn ein Studio für Ihre Situation kein geeignetes Modell im Kassenbereich hat, können Sie zu einem anderen Versorger wechseln. Ihr Rezept bleibt gültig, Ihr Anspruch bei der Kasse bleibt bestehen. Ein Studiowechsel ist in diesem Fall eine legitime und sinnvolle Option.
Kann ich das Studio nach der Ausstellung der Mehrkostenerklärung noch wechseln?
Das hängt vom Stand der Versorgung ab. Solange die Perücke noch nicht ausgeliefert wurde, ist ein Wechsel in der Regel möglich. Sprechen Sie in diesem Fall direkt mit Ihrer Kasse, um die genauen Schritte zu klären.
Gilt die Mehrkostenpflicht auch bei der AOK Rheinland/Hamburg?
Ja – die Pflicht zur Mehrkostenerklärung gilt bei allen Kassen, wenn die gewählte Perücke über dem Kassenanteil liegt. Die AOK Rheinland/Hamburg hat seit dem 1. Februar 2026 einen Kassenanteil von 426,90 Euro für einen Zeitraum von neun Monaten.
Abrechnung und Praxis
Wie läuft die Abrechnung bei Mehrkosten ab?
Die Kasse zahlt direkt an das Studio – den Kassenanteil. Den Differenzbetrag zahlen Sie selbst. Ich rechne direkt mit Ihrer Kasse ab, ohne Vorkasse. Sie zahlen nur den Anteil, der über dem Kassenanteil liegt.
Muss ich die Perücke zuerst selbst kaufen und dann erstatten lassen?
Nein – nicht bei mir. Als zugelassener Versorger rechne ich direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und auch nicht auf eine Erstattung warten. Das gilt für alle großen Kassen in Deutschland.
Was brauche ich für die Perückenversorgung mit Kassenabrechnung?
Sie benötigen ein Rezept Ihres Arztes mit der richtigen Diagnose, einen gültigen Krankenkassenausweis und – wenn Mehrkosten entstehen – Ihre Unterschrift auf der Mehrkostenerklärung. Alles Weitere erledige ich in meinem Studio in Düsseldorf für Sie.
Mein Fazit: Klarheit vor der Entscheidung
Die Frage, warum trotz Befreiung von der Zuzahlung Mehrkosten entstehen können, ist berechtigt. Ich freue mich, wenn Kundinnen sie stellen – denn das zeigt, dass sie ihre Rechte kennen wollen.
In meiner Beratung zeige ich immer beide Wege: was die Kasse vollständig übernimmt, und was mit Mehrkosten möglich wäre. Ich erkläre die Mehrkostenerklärung, händige die Kopie aus und respektiere jede Entscheidung. Die Wahl liegt bei Ihnen – ohne Druck und ohne Überraschungen.
Ich bin für Sie da: Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 14 Uhr, in der Grafenberger Allee 277–285 in Düsseldorf.
Wer mehr über mein Studio und das gesamte Sortiment erfahren möchte, findet alle Infos im Zweithaarstudio Wellkamm. Wie Kassen bei anderen Diagnosen abrechnen, zeigt mein Artikel zum Thema Perücken nach Chemotherapie.
Aktualisiert am: 2. April 2026
Mehr Informationen: Perücken Düsseldorf
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