Ihr Unternehmen für Perücken und Zweithaar bei Wellkamm eintragen

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Sie führen ein Fachgeschäft für Perücken, Zweithaar oder Haarersatz? Dann können Sie Ihr Unternehmen bei Wellkamm als Anbieter eintragen lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ausschließlich Perücken ohne Rezept anbieten, auf die Versorgung mit verordnetem Haarersatz spezialisiert sind oder beide Bereiche abdecken.

Wellkamm möchte ein übersichtliches und hilfreiches Verzeichnis von Anbietern schaffen, damit Interessierte passende Fachgeschäfte und Ansprechpartner leichter finden können.

Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Unternehmen bereits eingetragen ist

Bevor Sie einen neuen Eintrag anlegen, empfehlen wir Ihnen, zunächst nach Ihrem Unternehmen zu suchen. Viele Fachgeschäfte können bereits im Wellkamm-Verzeichnis vorhanden sein. Ein bereits vorhandener Eintrag sollte nicht noch einmal angelegt werden.

Suchen Sie deshalb zunächst nach:

• dem Namen Ihres Unternehmens
• Ihrem Ort
• Ihrer Postleitzahl
• gegebenenfalls Ihrer bisherigen Firmenbezeichnung

Ihr Unternehmen ist bereits vorhanden?

Dann benötigen Sie keinen zweiten Eintrag.

Wenn Sie Inhaber oder berechtigter Ansprechpartner des Unternehmens sind, können Sie den vorhandenen Eintrag übernehmen beziehungsweise als Unternehmen bestätigen lassen. Das hilft dabei, doppelte Einträge zu vermeiden und die Informationen zu Ihrem Unternehmen möglichst übersichtlich zusammenzuhalten.

Ihr Unternehmen ist noch nicht eingetragen?

Dann können Sie einen neuen Unternehmenseintrag anlegen.

Für einen möglichst vollständigen Eintrag sollten Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrem Unternehmen bereithalten.

Dazu können beispielsweise gehören:

• Name des Unternehmens
• vollständige Anschrift
• Ort und Postleitzahl
• Telefonnummer
• E-Mail-Adresse
• eigene Internetseite
• Ansprechpartner
• angebotene Leistungen
• Perücken und Zweithaar
• Haarersatz mit Rezept
• Haarersatz ohne Rezept
• Versorgung mit medizinischem Haarersatz, sofern angeboten
• weitere besondere Leistungen Ihres Fachgeschäfts

Bitte achten Sie darauf, nur Angaben zu machen, die tatsächlich für Ihr Unternehmen zutreffen.

Mit Rezept, ohne Rezept oder beides?

Für Besucher kann diese Information besonders hilfreich sein.

Viele Menschen wissen bei der Suche nach einem passenden Anbieter zunächst nicht, ob ein Fachgeschäft ausschließlich medizinischen Haarersatz versorgt oder auch Perücken ohne ärztliche Verordnung anbietet. Deshalb können Anbieter ihr Leistungsangebot möglichst klar beschreiben.

Haarersatz mit Rezept

Sie versorgen Kunden auch mit verordnetem Haarersatz und arbeiten gegebenenfalls mit Krankenkassen zusammen.

Perücken ohne Rezept

Sie bieten Perücken und Zweithaar auch ohne ärztliche Verordnung an.

Beides

Sie bieten sowohl die Versorgung mit verordnetem Haarersatz als auch Perücken und Zweithaar ohne Rezept an.

Damit können Besucher schneller erkennen, ob das Angebot des jeweiligen Unternehmens zu ihrer persönlichen Suche passt. Ihr Eintrag kann auch ohne kostenpflichtigen Link bestehen bleiben

Ein wichtiger Punkt: Ein kostenpflichtiger Link ist keine Voraussetzung für einen Unternehmenseintrag.

Ein Unternehmen kann im Verzeichnis aufgeführt sein, ohne einen kostenpflichtigen Link zur eigenen Internetseite zu buchen. Der Unternehmenseintrag und ein eventuell zusätzlich buchbarer Link sind voneinander getrennte Angebote.

Damit bleibt die grundlegende Information über ein Unternehmen für Besucher zugänglich, während Anbieter bei Bedarf zusätzliche Möglichkeiten nutzen können.

Was bedeutet der kostenpflichtige Link?

Ein kostenpflichtiger Link bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihren vorhandenen Wellkamm-Eintrag zusätzlich mit einer direkten Verlinkung zur eigenen Internetseite zu versehen. Besucher können dadurch vom Wellkamm-Eintrag direkt zur Internetseite des Unternehmens gelangen.

Die Buchung eines solchen Links erfolgt freiwillig.

Sie müssen keinen kostenpflichtigen Link buchen, um grundsätzlich im Verzeichnis aufgeführt zu sein.

Warum sollten Sie einen bestehenden Eintrag nicht einfach neu anlegen?

Doppelte Einträge machen ein Verzeichnis unübersichtlich.

Wenn Ihr Unternehmen bereits vorhanden ist, sollte deshalb möglichst der bestehende Eintrag verwendet werden.

So können beispielsweise:

• doppelte Firmeneinträge vermieden werden
• Unternehmensinformationen zusammengehalten werden
• Änderungen gezielter vorgenommen werden
• Besucher schneller die richtigen Informationen finden

Wenn Sie feststellen, dass Angaben zu Ihrem Unternehmen nicht mehr aktuell sind, sollte deshalb zunächst geprüft werden, ob der vorhandene Eintrag aktualisiert oder als Inhaber übernommen werden kann.

Wer kann einen Unternehmenseintrag verwalten?

Die Verwaltung eines Unternehmenseintrags sollte grundsätzlich dem Unternehmen selbst beziehungsweise einem dazu berechtigten Ansprechpartner vorbehalten bleiben.

Wenn Sie einen bestehenden Eintrag übernehmen möchten, kann deshalb eine Prüfung beziehungsweise Bestätigung der Unternehmenszugehörigkeit erforderlich sein.

Damit soll verhindert werden, dass Dritte Unternehmensdaten ohne Berechtigung verändern oder einen bestehenden Eintrag für sich beanspruchen.

Welche Angaben sollte ich aktuell halten?

Besonders wichtig sind Angaben, bei denen sich Änderungen schnell auf die Erreichbarkeit auswirken können.

Dazu gehören insbesondere:

• Firmenname
• Anschrift
• Telefonnummer
• Internetadresse
• E-Mail-Adresse
• angebotene Leistungen

Wenn sich beispielsweise die Adresse Ihres Fachgeschäfts ändert, sollte der vorhandene Eintrag entsprechend aktualisiert werden.

Eintrag für Ihr Unternehmen anlegen

Wenn Ihr Unternehmen noch nicht im Wellkamm-Verzeichnis vorhanden ist, können Sie einen neuen Eintrag anlegen.

Bitte prüfen Sie vorher immer, ob bereits ein Eintrag für Ihr Unternehmen vorhanden ist.

Ist bereits ein Eintrag vorhanden, nutzen Sie bitte die Möglichkeit zur Übernahme beziehungsweise Bestätigung anstatt einen zweiten Eintrag anzulegen.

Häufige Fragen

Muss ich für einen Unternehmenseintrag bezahlen?

Nein. Der grundlegende Unternehmenseintrag und ein eventuell angebotener kostenpflichtiger Link sind getrennte Bereiche.

Muss ich einen kostenpflichtigen Link buchen?

Nein. Die Buchung eines kostenpflichtigen Links ist freiwillig.

Mein Unternehmen ist bereits eingetragen. Muss ich einen neuen Eintrag erstellen?

Nein. Wenn bereits ein Eintrag vorhanden ist, sollte dieser möglichst übernommen beziehungsweise als bestehender Unternehmenseintrag verwaltet werden.

Ich finde mein Unternehmen nicht. Was kann ich tun?

Wenn Sie Ihr Unternehmen nach einer Suche nicht finden können, können Sie einen neuen Unternehmenseintrag anlegen.

Kann ich angeben, ob ich mit Rezept, ohne Rezept oder beides anbiete?

Ja. Diese Information kann für Besucher besonders hilfreich sein und sollte entsprechend dem tatsächlichen Leistungsangebot angegeben werden.

Kann ich meine Unternehmensdaten später ändern?

Wenn Sie als Inhaber beziehungsweise berechtigter Ansprechpartner für den Eintrag bestätigt sind, können Änderungen an den Unternehmensinformationen vorgenommen werden.

Warum prüft Wellkamm Unternehmenseinträge?

Ein Verzeichnis ist nur dann hilfreich, wenn die enthaltenen Informationen möglichst korrekt und nachvollziehbar sind. Deshalb kann bei neuen oder übernommenen Einträgen eine Prüfung der Angaben erforderlich sein.

Ihr Unternehmen fehlt noch?

Wenn Sie ein Fachgeschäft für Perücken, Zweithaar oder Haarersatz führen und Ihr Unternehmen im Wellkamm-Verzeichnis noch nicht zu finden ist, können Sie einen neuen Eintrag anlegen.

Bitte prüfen Sie vorab, ob bereits ein bestehender Eintrag vorhanden ist.

So helfen Sie mit, das Wellkamm-Verzeichnis übersichtlich zu halten und Menschen die Suche nach passenden Anbietern zu erleichtern.