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Anspruch auf eine Echthaarperücke 5 / 5 ( 135 Rate )

Wie viel zahlt die Krankenkasse zur Perücke auf Rezept?

Wer wegen einer Chemotherapie, Alopezie oder eines anderen medizinischen Grundes Haare verliert, fragt sich meist als erstes: Was zahlt meine Kasse – und was bleibt an mir hängen? Die Antwort ist klarer als viele denken. Wenn Sie Informationen zum Thema Perücke auf Rezept Krankenkasse suchen, sind Sie hier richtig. Nach § 33 SGB V haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Haarersatz bei medizinisch bedingtem Ausfall. Seit dem 01.02.2026 beträgt der Zuschuss der vdek-Kassen für eine kurze Versorgung 440,37 Euro, für eine lange Versorgung mit Echthaar 1.158,51 Euro. In meinem Studio in Düsseldorf kläre ich das gemeinsam mit Ihnen – bevor Sie sich für ein Modell entscheiden.

Kostenfreier Beratungstermin

Persönlich • Unverbindlich • Vor Ort in Düsseldorf

Seit 1993 berate ich Frauen mit medizinischem Haarausfall. In über 8.000 Gesprächen habe ich erlebt, dass die Kassenfrage fast immer am Anfang steht – und oft mit falschen Zahlen oder veralteten Infos beantwortet wird. Deshalb erkläre ich hier, welche Beträge seit Februar 2026 gelten, wie die Abrechnung läuft und worauf Sie achten sollten.

Ich empfehle, die Perücke möglichst vor Beginn der Chemotherapie auszuwählen. In meiner Praxis sehe ich, dass gut die Hälfte meiner Kundinnen bereits vor dem ersten Chemozyklus zu mir kommt – das erleichtert die Situation deutlich, weil die Genehmigung dann schon vorliegt, wenn der Haarausfall einsetzt.

Wer hat Anspruch auf eine Perücke auf Rezept?

Gesetzlich Versicherte haben bei medizinisch bedingtem Haarausfall Anspruch auf einen Kassenzuschuss – das gilt für Chemotherapie ebenso wie für Alopezie oder hormonell bedingten Haarverlust. Voraussetzung ist eine Hilfsmittelverordnung (Muster 16) mit ICD-Code.

Das Rezept können Hausarzt, Onkologe, Dermatologe, Gynäkologe und Internist ausstellen – also nicht nur der Hautarzt, wie viele glauben. Das Rezept ist 28 Tage gültig. Ich empfehle, auf eine präzise Formulierung zu achten: „Alopecia areata L63.9″ oder „Haarverlust nach Chemotherapie Z51.1″ beschleunigen die Genehmigung erheblich.

Welche Diagnosen berechtigen zum Zuschuss?

Die häufigsten Gründe sind Haarausfall durch Chemotherapie oder Strahlentherapie, Alopecia areata, Alopecia totalis sowie diffuser Haarausfall durch Autoimmunerkrankungen. Auch hormonell bedingter Haarverlust – etwa durch Schilddrüsenerkrankungen oder in den Wechseljahren – kann anerkannt werden, wenn die Notwendigkeit gut begründet ist.

Wichtig: Nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden. Wer zuerst kauft und dann einreicht, riskiert eine Ablehnung. Bei mir läuft das anders – ich reiche alles ein, bevor Sie irgendetwas bezahlen.

Aktuelle Kassenzuschüsse ab Februar 2026

Die Kassen unterscheiden zwischen kurzer Versorgung (vorübergehender Haarausfall, z. B. bei Chemotherapie) und langer Versorgung (dauerhafter Haarverlust, z. B. bei Alopezie). Laut vdek-Vertrag, der seit dem 01.02.2026 gilt, beträgt der Zuschuss für eine kurze Versorgung 440,37 Euro – rund 20 Euro mehr als im Vorjahr.

Kassentyp Versorgungsart Zuschuss der Kasse Gültig seit
TK / vdek-Kassen Kurze Versorgung (z. B. Chemo) 440,37 € 01.02.2026
TK / vdek-Kassen Lange Versorgung Kunsthaar 836,75 € 01.02.2026
TK / vdek-Kassen Lange Versorgung Echthaar 1.158,51 € 01.02.2026
AOK Rheinland/Hamburg Versorgung (9-Monats-Zeitraum) 426,90 € 01.02.2026

Hinweis: Die AOK Rheinland/Hamburg rechnet nach einem eigenen Vertrag ab – dieser Betrag gilt für einen 9-Monats-Zeitraum und ist nicht mit den vdek-Laufzeiten vergleichbar.

Was bedeutet kurze und lange Versorgung?

Bei der kurzen Versorgung geht die Kasse davon aus, dass der Haarausfall vorübergehend ist. Die Laufzeit beträgt 6 Monate – danach ist eine neue Versorgung möglich. Nach meiner Erfahrung wachsen die Haare nach Chemotherapie innerhalb von 3 bis 6 Monaten wieder nach, sodass viele Kundinnen mit einer einzigen Perücke auskommen.

Bei der langen Versorgung rechnet die Kasse mit dauerhaftem Haarverlust. Die Laufzeit beträgt 12 Monate bei Kunsthaar und 15 Monate bei Echthaar. Der Zuschuss fällt dafür deutlich höher aus. Welche Variante für Sie gilt, hängt von Ihrer Diagnose ab – das klären wir beim ersten Termin gemeinsam.

Kunsthaar oder Echthaar – was zahlt die Kasse?

Die Kasse zahlt denselben Festbetrag, egal ob Sie sich für Kunsthaar oder Echthaar entscheiden. Das bedeutet: Sie haben freie Modellwahl. Der einzige Unterschied liegt darin, ob ein Eigenanteil entsteht.

Kunsthaarperücken kosten zwischen 200 und 600 Euro. Damit liegt der Preis bei vielen Modellen innerhalb des Kassenbetrags – Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro. Echthaarperücken beginnen bei rund 900 Euro, manche Modelle kosten bis zu 3.500 Euro. Der Eigenanteil wird über eine Mehrkostenerklärung geregelt, die seit Mai 2025 per Gesetz Pflicht ist.

Merkmal Kunsthaar Echthaar
Preisspanne 200 – 600 € 900 – 3.500 €
Haltbarkeit 6 – 12 Monate 12 – 24 Monate
Styling Formstabil; HIGH-HEAT bis 180 °C Föhnen, Glätten, Färben möglich
Kassenbetrag deckt Oft vollständig Eigenanteil entsteht meist
Pflege Sehr gering Regelmäßige Pflege nötig

Rund 70 Prozent meiner Kundinnen entscheiden sich für eine Kunsthaarperücke – oft weil der Kassenbetrag ausreicht und der Pflegeaufwand geringer ist. Wer täglich stylen möchte oder besonders natürliches Haar wünscht, ist mit Echthaar besser beraten. Ich zeige Ihnen beide Varianten und lasse Sie in Ruhe vergleichen.

Was ist die Mehrkostenerklärung?

Die Mehrkostenerklärung bestätigt schriftlich, dass ich Sie über einen möglichen Eigenanteil informiert habe. Sie ist seit Mai 2025 per Gesetz Pflicht und wird immer dann benötigt, wenn Ihre Perücke teurer ist als der Kassenbetrag. In meinem Studio besprechen wir alle Kosten vor der Auswahl – so erleben Sie keine Überraschungen beim Abholen.

Eine Kundin aus Erkrath – was mich dieser Fall gelehrt hat

Kürzlich kam eine Frau zu mir, die nach dem Gespräch mit ihrem Onkologen am UKD wusste, dass die Chemotherapie in drei Wochen beginnt. Sie war aufgewühlt, hatte gehört, dass „die Kasse kaum etwas zahlt“, und wusste nicht, wo sie anfangen sollte. Wir saßen zusammen, ich erklärte ihr die aktuellen Beträge, zeigte ihr verschiedene Modelle und reichte noch am gleichen Tag den Antrag ein. Eine Woche später hatte sie die Genehmigung – und sagte mir beim Anpassen, dass das Gespräch ihr die schlimmste Angst genommen hat.

Viele Kundinnen kommen mit Tränen in den Augen – und gehen mit einem Lächeln. Genau für diesen Moment mache ich diesen Beruf.

So läuft die Abrechnung mit der Kasse ab

Bei Wellkamm gehen Sie nicht in Vorleistung. Ich rechne direkt mit Ihrer Kasse ab und übernehme den gesamten Papierkram. In über 30 Jahren habe ich mit allen großen Kassen zusammengearbeitet – TK, AOK, Barmer, DAK, KKH, IKK und vielen weiteren.

Schritt für Schritt zur Perücke auf Rezept

Zuerst holen Sie das Rezept bei Ihrem Arzt – Muster 16, möglichst mit ICD-Code. Dann kommen Sie zu mir ins Zweithaarstudio in Düsseldorf-Flingern. Das Gespräch dauert erfahrungsgemäß 60 bis 90 Minuten. Wir suchen gemeinsam Ihre Perücke aus, ich erstelle den Kostenplan und reiche alles bei Ihrer Kasse ein. Die meisten Kassen antworten heute innerhalb von 5 bis 14 Tagen. Nach der Genehmigung passe ich die Perücke individuell an – und Sie zahlen nur die Zuzahlung.

Bei dringendem Bedarf, etwa wenn die Chemotherapie kurzfristig beginnt, beantrage ich eine Eilgenehmigung. Das funktioniert bei den meisten Kassen gut, wenn die Diagnose eindeutig dokumentiert ist.

Was passiert bei einer Ablehnung?

Ablehnungen sind selten, wenn das Rezept korrekt ausgestellt ist. Sollte Ihre Kasse trotzdem ablehnen oder Rückfragen haben, unterstütze ich Sie beim Widerspruch. Ich stelle alle nötigen Papiere zusammen und erkläre, was ergänzt werden muss. In meiner Praxis habe ich echte Ablehnungen nur sehr selten erlebt – und die meisten ließen sich durch eine präzisere Diagnose lösen.

Bei den meisten gesetzlichen Kassen wird der Antrag innerhalb von 2 bis 4 Wochen bearbeitet, oft schon früher. Wenn die Kasse länger braucht, hat sie nach §13 SGB V eine Frist – bei Überschreitung können Sie die Versorgung selbst beauftragen und Erstattung verlangen. Das kommt in der Praxis selten vor, aber es ist gut, diese Möglichkeit zu kennen.

Häufige Irrtümer rund um Perücke und Kassenzuschuss

Es kursieren viele falsche Annahmen zu diesem Thema. Deshalb räume ich die häufigsten direkt aus dem Weg.

Irrtum 1: Ich muss zuerst zahlen und bekomme das Geld zurück

Das trifft bei Wellkamm nicht zu. Ich rechne direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie zahlen erst nach Genehmigung – und dann nur die Zuzahlung von 10 Euro sowie einen eventuellen Eigenanteil.

Irrtum 2: Nur der Hautarzt darf das Rezept ausstellen

Nein. Jeder Arzt mit Kassensitz kann die Hilfsmittelverordnung ausstellen – also auch Hausarzt, Onkologe, Gynäkologe oder Internist. Entscheidend ist, dass die Diagnose mit ICD-Code klar benannt ist.

Irrtum 3: Mit Rezept gibt es nur eine einfache Standardperücke

Das stimmt nicht. Sie haben freie Modellwahl. Der Kassenbetrag gilt für jedes Modell. Bei teureren Perücken zahlen Sie den Aufpreis selbst – aber die Auswahl liegt vollständig bei Ihnen.

Irrtum 4: Man sieht einer Perücke sofort an, dass sie keine echten Haare sind

Moderne Modelle mit Monofilament-Verarbeitung und Lace-Front sind aus nächster Nähe nicht als Zweithaar erkennbar. Bei etwa 60 Prozent meiner Kundinnen bemerkt nicht einmal die Familie den Unterschied. Wer das nicht glaubt, sollte einfach mal vorbeikommen und sich selbst überzeugen.

Sonderfall: Wenn die Kasse mehr zahlen kann

Bei nachgewiesener Allergie gegen Kunsthaar übernehmen viele Kassen einen höheren Zuschuss oder sogar die vollen Kosten für eine Echthaarperücke. Dafür brauchen Sie ein Attest, das die Allergie durch einen Hauttest beim Dermatologen belegt. In meiner Praxis trifft das bei etwa 5 bis 10 Prozent der Fälle zu.

Auch bei erheblicher psychischer Belastung durch den Haarverlust kann ein ergänzendes Attest – etwa vom behandelnden Onkologen oder Psychologen – die Bewilligung eines höherwertigen Modells unterstützen. Ich habe das in der Praxis erlebt: Eine Kundin, deren Antrag zunächst nur für Kunsthaar genehmigt wurde, bekam nach einem Attest ihres Onkologen schließlich den vollen Betrag für eine Echthaarperücke. Es lohnt sich, für die bestmögliche Versorgung einzutreten – und dabei helfe ich Ihnen.

Wer sich außerdem fragt, wie der Haarausfall bei Alopezie sich vom chemo-bedingten Haarverlust unterscheidet und welche Auswirkung das auf die Versorgungsart hat, findet dazu auf dieser Seite ausführliche Informationen.

Grundsätzlich empfehle ich: Holen Sie bei Unsicherheiten immer das persönliche Gespräch. Was auf dem Papier kompliziert wirkt, lässt sich in 10 Minuten klären. Ich habe in über 30 Jahren mit allen großen Kassen zusammengearbeitet und kenne die häufigsten Stolpersteine. Deshalb sprechen wir beim Termin nicht nur über Modelle – sondern auch über Ihre konkrete Situation mit Ihrer Kasse.

Häufige Fragen zur Perücke auf Rezept (FAQ)

Zuschüsse und Anspruch

Wie viel zahlt die Krankenkasse für eine Perücke auf Rezept?

Seit dem 01.02.2026 zahlen vdek-Kassen bei kurzer Versorgung 440,37 Euro, bei langer Versorgung mit Kunsthaar 836,75 Euro und bei Echthaar 1.158,51 Euro. Die AOK Rheinland/Hamburg zahlt 426,90 Euro nach eigenem Vertrag (9-Monats-Zeitraum). Den genauen Betrag Ihrer Kasse klären wir beim ersten Termin.

Muss ich die Perücke erst selbst bezahlen?

Nein. Bei Wellkamm in Düsseldorf rechne ich direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie zahlen erst nach Genehmigung – und dann nur die Zuzahlung von 10 Euro sowie einen eventuellen Eigenanteil.

Welcher Arzt kann das Rezept ausstellen?

Hausarzt, Onkologe, Dermatologe, Gynäkologe und Internist können alle die Hilfsmittelverordnung (Muster 16) ausstellen. Das Rezept ist 28 Tage gültig. Wichtig: Die Diagnose sollte mit ICD-Code notiert sein.

Zahlt die Kasse auch für Echthaarperücken?

Ja. Der Kassenbetrag gilt für Kunsthaar und Echthaar gleichermaßen. Da Echthaarperücken teurer sind, entsteht meist ein Eigenanteil. Bei nachgewiesener Allergie gegen Kunsthaar kann ein höherer Zuschuss bewilligt werden.

Ablauf und Abrechnung

Wie lange dauert die Bearbeitung durch die Krankenkasse?

Die meisten Kassen antworten heute innerhalb von 5 bis 14 Tagen. Bei dringendem Bedarf – etwa wenn die Chemotherapie kurz bevorsteht – kann ich eine Eilbearbeitung beantragen, die die Wartezeit erheblich verkürzt.

Wie oft bekomme ich eine neue Perücke auf Rezept?

Bei kurzer Versorgung (z. B. Chemotherapie) ist eine neue Versorgung nach 6 Monaten möglich. Bei langer Versorgung beträgt der Zeitraum 12 Monate bei Kunsthaar und 15 Monate bei Echthaar. Für jede neue Versorgung brauchen Sie ein aktuelles Rezept.

Was ist die Mehrkostenerklärung und wann brauche ich sie?

Die Mehrkostenerklärung bestätigt schriftlich, dass Sie über einen möglichen Eigenanteil informiert wurden. Sie ist seit Mai 2025 per Gesetz Pflicht und wird immer benötigt, wenn die Perücke teurer ist als der Kassenbetrag. Ich erkläre Ihnen alles vor der Auswahl.

Was passiert, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?

Das ist selten bei korrekt ausgestelltem Rezept. Ich unterstütze Sie beim Widerspruch und stelle alle nötigen Papiere zusammen. In der Regel lässt sich eine Ablehnung durch eine präzisere Diagnose beheben.

Modellwahl und praktische Fragen

Welche Papiere brauche ich zum Termin?

Sie benötigen das ärztliche Rezept (Muster 16), Ihre Versichertenkarte und einen gültigen Ausweis. Optional können Sie Fotos von Wunschfrisuren mitbringen oder mir das Rezept vorab per Foto schicken – ich prüfe die Gültigkeit für Sie.

Kann ich auch ohne Rezept eine Perücke kaufen?

Ja. Wer keine Verordnung hat oder privat zahlen möchte, ist bei Wellkamm ebenso willkommen. Kunsthaarperücken beginnen bei rund 300 Euro, Echthaarperücken ab etwa 900 Euro.

Haben Sie auch Modelle von Belle Madame und Gisela Mayer?

Ja. Ich führe Perücken von Belle Madame, Gisela Mayer, Mayer Hair und Bergmann – in Kunsthaar und Echthaar, in vielen Längen, Farben und Schnittformen. Alle Modelle können Sie bei mir in Ruhe anprobieren.

Jetzt Termin vereinbaren – in Düsseldorf

Auf der Seite Perücke auf Rezept finden Sie alle weiteren Infos zum Ablauf. Wer zuerst einen Überblick über das Sortiment möchte, schaut auf der Seite Perücken Düsseldorf vorbei.

Mein Studio liegt in der Grafenberger Allee 277–285, Eingang C, 40237 Düsseldorf-Flingern – in einem Ärztegebäude, das Diskretion garantiert. Sie erreichen mich mit den U-Bahn-Linien U72, U73 und U83 oder mit dem Auto, Parkplätze sind direkt vor dem Haus. Die Beratung findet in einem eigenen Raum statt, ohne andere Kundinnen. Rufen Sie mich an unter 0211-487278 – oder kommen Sie einfach vorbei. Ich nehme mir Zeit für Sie.

Aktualisiert am: 21. März 2026

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