Wie viel zahlt meine Krankenkasse zur Perücke auf Rezept?
Krankheitsbedingter Haarausfall – sei es durch eine Chemotherapie, durch Alopezie oder hormonelle Veränderungen – bedeutet für viele Menschen eine immense Herausforderung. Neben der emotionalen Belastung stellt sich fast immer auch die praktische Frage: „Wie viel zahlt meine Krankenkasse zur Perücke?“ Die gute Nachricht: In den meisten Fällen beteiligt sich die Krankenkasse – oft sogar in erheblichem Umfang. Besonders in den letzten Wochen erreichen mich immer mehr Kundinnen mit sehr konkreten Vorstellungen davon, welche Unterstützung ihnen zusteht. Damit Sie Klarheit haben, habe ich die wichtigsten Informationen, aktuelle Beispiele und praktische Tipps für Sie zusammengestellt.
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Auf einen Blick
- ✔ Gesetzliche Krankenkassen zahlen einen festen Zuschuss für Perücken
- ✔ Kunsthaarperücken werden häufig vollständig übernommen
- ✔ Für Echthaarperücken ist in der Regel eine Mehrkostenerklärung notwendig
- ✔ Zuschüsse variieren: von rund 200 bis über 1.100 Euro – je nach Kasse und Diagnose
- ✔ Wellkamm Düsseldorf erstellt für Sie Kostenvoranschläge und übernimmt die direkte Abrechnung
- ✔ Zusätzliche Faktoren wie Diagnosestellung und Versorgungszeitraum beeinflussen die Höhe
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Perücke auf Rezept?
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist immer dann möglich, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Das bedeutet: Der Haarausfall darf nicht natürlich oder altersbedingt sein, sondern muss durch eine Erkrankung oder deren Behandlung entstanden sein. Typische Gründe, bei denen die Krankenkasse die Kosten übernimmt, sind:
- Haarausfall nach Chemotherapie oder Strahlentherapie
- verschiedene Formen der Alopezie, etwa kreisrunder Haarausfall (Alopecia areata) oder vollständiger Haarausfall (Alopecia totalis)
- hormonelle Ursachen wie Wechseljahre oder Schilddrüsenerkrankungen
- Haarausfall durch medikamentöse Behandlung oder nach Operationen
- genetisch bedingte Erkrankungen, die zu dauerhaftem Haarverlust führen
In solchen Fällen kann Ihr behandelnder Arzt ein Rezept für eine Perücke ausstellen. Dieses ärztliche Rezept dient als Grundlage für die Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse. Wichtig dabei: Auf dem Rezept sollte die genaue Diagnose vermerkt sein, denn davon hängt oft die Höhe des Zuschusses ab.
Der Unterschied zwischen Kurz- und Langzeitversorgung
Viele wissen nicht: Die Krankenkassen unterscheiden zwischen Kurzzeitversorgung und Langzeitversorgung. Diese Unterscheidung beeinflusst sowohl die Höhe des Zuschusses als auch die Häufigkeit, mit der Sie eine neue Perücke erhalten können.
Bei einer Kurzzeitversorgung – etwa während einer Chemotherapie, wenn der Haarausfall vorübergehend ist – fällt der Zuschuss meist etwas niedriger aus. Dafür können Sie oft bereits nach 6 Monaten eine neue Perücke beantragen. Bei dauerhaftem Haarausfall hingegen gewähren die meisten Krankenkassen einen höheren Zuschuss, allerdings ist eine Neuversorgung dann meist erst nach 12 oder sogar 24 Monaten möglich. Gerade in den vergangenen Wochen haben mir mehrere Kundinnen berichtet, dass sie diese Unterscheidung zunächst nicht kannten und deshalb unsicher waren, welche Unterstützung ihnen zusteht.
Wie hoch ist der Zuschuss bei verschiedenen Krankenkassen für Perücken?
Die Höhe des Zuschusses hängt von mehreren Faktoren ab: von Ihrer Krankenkasse, von der Art des Haarausfalls (vorübergehend oder dauerhaft) und vom gewählten Modell. Während Kunsthaarperücken oft vollständig übernommen werden, fällt bei Echthaarperücken in der Regel ein Eigenanteil an – geregelt über eine Mehrkostenerklärung. Dieser Eigenanteil kann einige hundert bis über tausend Euro betragen, abhängig von der Qualität und Verarbeitung der Echthaarperücke.
Damit Sie eine konkrete Orientierung haben, finden Sie hier aktuelle Beispiele aus meiner täglichen Praxis. Diese Zahlen basieren auf den Verträgen, die ich als zertifizierter Partner mit den jeweiligen Krankenkassen habe:
| Krankenkasse | Zuschuss / Zeitraum |
|---|---|
| Techniker Krankenkasse (TK) | 419,60 € (Kurzzeit) bis 1.103,34 € (Langzeit) | alle 6–12 Monate |
| DAK, KKH, HEK, hkk, Barmer | 419–1.100 € | meist 12 Monate |
| AOK Rheinland / Hamburg | 424,90 € (Erstversorgung) | 407,26 € (Folgeversorgung nach 9 Monaten) |
| AOK Bayern | 220 € | alle 9–12 Monate |
| BKK BMW / Daimler / Bahn | bis 700 € | zwischen 6 und 12 Monaten |
| IKK classic | 380–420 € | alle 9–12 Monate |
| Spezielle BKKs (z. B. Bosch, Bertelsmann) | 300–500 € | abhängig vom Einzelfall |
Hinweis: Alle Angaben sind Beispiele aus der Praxis und können je nach individueller Krankenkasse und Diagnose variieren. Gerne klären wir das persönlich für Sie.
Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten oft großzügigere Regelungen. Die meisten Krankenkassen übernehmen bei Kindern höhere Zuschüsse, weil der psychische Leidensdruck in jungen Jahren besonders stark sein kann.
Kürzlich habe ich eine Familie beraten, deren 14-jährige Tochter durch Alopecia areata ihre Haare verloren hatte. Die Krankenkasse übernahm in diesem Fall die kompletten Kosten für eine hochwertige Echthaarperücke – ohne Eigenanteil. Solche Momente zeigen mir immer wieder, wie wichtig individuelle Beratung ist. Falls Sie ein Kind haben, das unter Haarausfall leidet, sprechen Sie mich gerne darauf an.
Kunsthaar oder Echthaar – was zahlt die Krankenkasse bei einer Perücke?
Diese Frage höre ich fast täglich in meinem Beratungsraum. Die Antwort ist nicht ganz einfach, weil sie von mehreren Faktoren abhängt. Grundsätzlich gilt: Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen einen festen Zuschuss – unabhängig davon, ob Sie sich für Kunsthaar oder Echthaar entscheiden.
Bei hochwertigen Kunsthaarperücken reicht dieser Zuschuss oft aus, um die Kosten vollständig zu decken. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro. Moderne Kunsthaarfasern haben sich in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt und wirken mittlerweile sehr natürlich. Sie sind pflegeleicht, formstabil und in vielen Fällen eine ausgezeichnete Wahl.
Echthaarperücken hingegen kosten mehr als der Kassenzuschuss. Hier entsteht fast immer ein Eigenanteil, der je nach Qualität, Länge und Verarbeitung zwischen 300 und über 1.500 Euro liegen kann. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn Sie eine nachgewiesene Allergie gegen Kunsthaar haben, übernehmen viele Krankenkassen einen höheren Zuschuss oder sogar die vollen Kosten für Echthaar. Dafür benötigen Sie ein ärztliches Attest, das die Allergie bestätigt.
Gerade in den vergangenen Wochen habe ich festgestellt, dass immer mehr Kundinnen gezielt nach nachhaltigen Echthaar-Optionen fragen. Der Trend 2025 geht eindeutig in Richtung ethisch gewonnenes Remy-Echthaar, das nicht nur natürlich wirkt, sondern auch umweltbewusst produziert wird.
Was ist eine Mehrkostenerklärung und wann brauche ich sie?
Sobald Sie sich für eine Perücke entscheiden, deren Preis über dem Kassenzuschuss liegt, kommt die Mehrkostenerklärung ins Spiel. Das klingt bürokratisch, ist aber eigentlich eine sehr transparente Regelung. Mit der Mehrkostenerklärung bestätigen Sie schriftlich, dass Sie über den Eigenanteil informiert wurden und diesen selbst tragen möchten. Diese Regelung ist seit Mai 2025 gesetzlich vorgeschrieben und dient Ihrem Schutz sowie meinem als Leistungserbringer.
In meinem Studio bespreche ich die Mehrkosten immer ausführlich mit Ihnen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Sie erfahren von mir vorher genau, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne versteckte Überraschungen. Viele meiner Kundinnen entscheiden sich bewusst für eine Variante mit Mehrkosten, weil ihnen der zusätzliche Komfort und die natürliche Optik wichtig sind. Andere sind mit einer mehrkostenfreien Versorgung vollkommen zufrieden. Es gibt hier kein Richtig oder Falsch – nur das, was für Sie persönlich passt.
Der Ablauf: Wie komme ich zur Perücke auf Rezept?
Lassen Sie mich Ihnen Schritt für Schritt erklären, wie der Prozess abläuft, wenn Sie eine Perücke auf Rezept erhalten möchten:
Schritt 1: Rezept vom Arzt
Zunächst benötigen Sie ein ärztliches Rezept. Dieses kann Ihr Hausarzt, Onkologe, Hautarzt oder auch ein Gynäkologe ausstellen – jeder niedergelassene Arzt ist dazu berechtigt, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Auf dem Rezept sollte idealerweise stehen: „Perücke bei krankheitsbedingtem Haarausfall“ sowie die genaue Diagnose mit ICD-Code. Das Rezept ist 28 Tage gültig, deshalb empfehle ich Ihnen, zeitnah einen Termin zu vereinbaren.
In den vergangenen Wochen habe ich beobachtet, dass viele Ärzte mittlerweile sehr präzise formulieren – etwa „Haarverlust nach Chemotherapie Z51.1″ oder „Alopecia areata L63.9″. Diese Präzision erleichtert die Bewilligung durch Ihre Krankenkasse erheblich.
Schritt 2: Beratung bei Wellkamm
Sobald Sie mit Ihrem Rezept zu mir nach Düsseldorf kommen, führen wir zunächst ein ausführliches Beratungsgespräch. Dabei schauen wir uns gemeinsam verschiedene Modelle an – sowohl Kunsthaar als auch Echthaar – und ich erkläre Ihnen die Unterschiede. Sie können in Ruhe anprobieren, und wir finden gemeinsam die Perücke, die zu Ihnen passt. Die Beratung findet in diskreten, separaten Räumen statt, sodass Sie sich rundum wohlfühlen können.
Schritt 3: Kostenvoranschlag und Abrechnung
Nachdem Sie sich entschieden haben, erstelle ich einen detaillierten Kostenvoranschlag und reiche diesen zusammen mit Ihrem Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse prüft die Unterlagen und teilt uns die Höhe des Zuschusses mit. In den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung direkt zwischen mir und Ihrer Kasse – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Erfreulicherweise haben sich die Bearbeitungszeiten in den letzten Monaten deutlich verkürzt. Während früher oft zwei bis drei Wochen vergingen, erhalte ich heute bei vielen Kassen bereits nach fünf bis zehn Tagen eine Genehmigung.
Schritt 4: Anpassung und Styling
Sobald die Genehmigung vorliegt, passen wir Ihre Perücke individuell an. Ich schneide sie, style sie und sorge dafür, dass sie perfekt sitzt. Viele meiner Kundinnen sind überrascht, wie natürlich das Ergebnis aussieht – und wie schnell der gesamte Prozess abläuft.
FAQ – Häufige Fragen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Wird meine Perücke komplett von der Krankenkasse bezahlt?
Das hängt vom gewählten Modell ab. Bei Kunsthaarperücken übernimmt die Krankenkasse oft die kompletten Kosten – Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro. Bei Echthaarperücken entsteht in der Regel ein Eigenanteil, weil diese teurer sind als der Kassenzuschuss. In meiner Beratung erkläre ich Ihnen transparent, welche Kosten auf Sie zukommen.
Wie oft zahlt die Krankenkasse eine neue Perücke?
Die Intervalle unterscheiden sich je nach Krankenkasse und Diagnose. Bei vorübergehendem Haarausfall (z. B. Chemotherapie) beteiligen sich manche Kassen alle 6 Monate, bei dauerhaftem Haarausfall meist alle 12 bis 24 Monate. Grundlage ist stets ein neues ärztliches Rezept.
Wie bekomme ich mein Rezept für eine Perücke?
Ihr behandelnder Arzt – ob Onkologe, Hautarzt, Gynäkologe oder Hausarzt – stellt es aus, sobald die medizinische Notwendigkeit vorliegt. Auf dem Rezept sollte die Diagnose möglichst präzise mit ICD-Code vermerkt sein. Das Rezept ist ab Ausstellungsdatum 28 Tage gültig.
Muss ich die Abrechnung selbst erledigen?
Nein. Bei Wellkamm Düsseldorf übernehme ich die komplette Abwicklung direkt mit Ihrer Krankenkasse. Sie müssen sich um nichts kümmern – außer um die Auswahl Ihrer Perücke. Ich erstelle den Kostenvoranschlag, reiche alle Unterlagen ein und kläre bei Rückfragen direkt mit Ihrer Kasse.
Was passiert, wenn ich umziehe oder die Krankenkasse wechsle?
Ein Umzug oder Kassenwechsel beeinflusst Ihren Anspruch auf eine Perücke nicht. Allerdings können sich die Zuschüsse ändern, wenn Sie zu einer Kasse mit anderen Konditionen wechseln. Sprechen Sie mich gerne an, falls Sie unsicher sind – ich kenne die Unterschiede zwischen den verschiedenen Kassen sehr gut.
Warum Wellkamm in Düsseldorf die richtige Wahl für Ihre Perücke ist
Bei Wellkamm Perücken Düsseldorf stehen nicht nur Zahlen und Formulare im Vordergrund, sondern Sie als Mensch. Nach über 30 Jahren Erfahrung weiß ich: Eine Perücke ist mehr als ein medizinisches Hilfsmittel – sie bedeutet Selbstvertrauen, Normalität und ein Stück Lebensqualität. Deshalb:
- nehme ich mir viel Zeit für Ihre persönliche Beratung in diskreten Räumen
- zeige ich Ihnen verschiedene Modelle von Echthaarperücken bis Kunsthaarperücken
- erkläre ich Ihnen transparent alle Kosten und Zuschüsse
- übernehme ich die komplette Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
- passe ich Ihre Perücke individuell an und style sie nach Ihren Wünschen
- stehe ich Ihnen auch nach dem Kauf für Nachbetreuung und Pflege zur Verfügung
Viele Kundinnen berichten mir, dass sie durch die richtige Perücke wieder ein Stück Lebensfreude zurückgewonnen haben. Genau dafür arbeite ich – damit Sie sich wieder wohlfühlen und selbstbewusst durchs Leben gehen können.
Besonders in den vergangenen Wochen stelle ich fest, dass immer mehr Kundinnen aus Mönchengladbach, Duisburg, Neuss und dem gesamten Großraum Düsseldorf zu mir kommen. Sie schätzen die persönliche Atmosphäre und die Tatsache, dass ich mir für jeden Termin ausreichend Zeit nehme – ohne Hektik, ohne Verkaufsdruck. Mein Studio erreichen Sie bequem mit der U-Bahn (Linien U72, U73, U83 bis Haltestelle Staufenplatz) oder mit dem Auto über die A52.
Ihre Krankenkasse beteiligt sich – ich kümmere mich um den Rest
Die Frage „Wie viel zahlt meine Krankenkasse zur Perücke auf Rezept?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Aber klar ist: Sie haben einen Anspruch, und dieser kann mehrere hundert Euro betragen. Bei Wellkamm Düsseldorf sorge ich dafür, dass Sie diesen Zuschuss erhalten – transparent, empathisch und zuverlässig.
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin, um gemeinsam die passende Lösung für Sie zu finden. Rufen Sie mich an unter 0211-487278 oder schreiben Sie mir per WhatsApp unter 0176 10090640. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Sie auf diesem wichtigen Weg zu begleiten.
Perücken Düsseldorf Wellkamm – Ihr Zuschuss, unsere Expertise, Ihr Selbstvertrauen
Aktualisiert am: 18. November 2025