Was zahlt die TK bei Perücken? Ihre Kostenübernahme in Düsseldorf
Gerade in den vergangenen Wochen erreichen mich wieder viele Anfragen von Patientinnen, die von ihrer Ärztin ein Rezept für eine Perücke bekommen haben. Die Unsicherheit darüber, was die Techniker Krankenkasse tatsächlich zahlt, kann ich sehr gut verstehen. Denn zur seelischen Belastung durch den Haarverlust kommt auch noch die Sorge um die Kosten. Als erfahrener Zweithaarspezialist mit über 30 Jahren Berufserfahrung möchte ich Ihnen diese Sorge nehmen und klar zeigen, dass die TK Sie in dieser schweren Situation hilft.
Der Verlust Ihrer Haare – sei es durch Chemotherapie, Bestrahlung oder eine Krankheit wie Alopecia areata – ist weit mehr als nur ein äußeres Thema. Es geht um Ihr Selbstbewusstsein, um Ihre Identität und um das Gefühl, in dieser schweren Zeit noch Sie selbst sein zu können. Genau hier beginnt meine Arbeit im Wellkamm Studio: Ich helfe Ihnen nicht nur dabei, die perfekte Perücke zu finden, sondern kümmere mich auch um die komplette Abwicklung mit der Techniker Krankenkasse.
Kostenfreier Beratungstermin
Persönlich • Unverbindlich • Vor Ort in Düsseldorf
| Fakten zur TK-Kostenübernahme | Details |
|---|---|
| Krankenkasse | Techniker Krankenkasse (TK) |
| Zuschuss Kurzzeitversorgung | 419,60 Euro (z.B. bei Chemotherapie) |
| Zuschuss Langzeitversorgung | Bis zu 1.103,34 Euro (z.B. bei Alopecia areata) |
| Echthaar möglich? | Ja, bei entsprechender Verordnung |
| Abrechnung | Direkt durch Wellkamm – kein Aufwand für Sie |
| Rezeptgültigkeit | 28 Tage ab Ausstellung |
| Studio-Standort | Grafenberger Allee 277-285, Düsseldorf |
Was zahlt die TK bei Perücken konkret?
Lassen Sie mich Ihnen zunächst die gute Nachricht sagen: Die Techniker Krankenkasse zahlt die Kosten für Ihre Perücke, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Das bedeutet: Wenn Ihr Haarverlust durch eine Krankheit, eine Chemotherapie, Bestrahlung oder eine andere Behandlung entsteht, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss. Die rechtliche Basis dafür ist die Hilfsmittel-Verordnung nach § 33 SGB V.
Zuschusshöhe: Kurzzeitversorgung vs. Langzeitversorgung
Die Höhe der Zahlung durch die TK hängt von der Art Ihrer Versorgung ab. Bei einer Kurzzeitversorgung – wenn Sie zum Beispiel bei einer Chemotherapie vorübergehend Ihre Haare verlieren – zahlt die TK aktuell 419,60 Euro. Bei einer Langzeitversorgung, etwa bei dauerhaftem Haarverlust durch Alopecia areata oder hormonell bedingten Haarausfall, kann der Zuschuss bis zu 1.103,34 Euro betragen. Diese Beträge gelten für Kunsthaarperücken wie auch für Echthaarperücken, wenn diese ärztlich verordnet sind.
In meiner täglichen Praxis erlebe ich, dass die TK zu den einfachsten und freundlichsten Kassen gehört. Als Partner der Techniker Krankenkasse kann ich die gesamte Abrechnung mit der Krankenkasse direkt für Sie machen. Das bedeutet für Sie: wenig Papierkram und die Sicherheit, dass alles richtig läuft.
Ihr Weg zur TK-Kostenübernahme – einfach erklärt
Viele meiner Kundinnen fragen mich: „Wie kompliziert ist das mit der Krankenkasse?“ Wenn Sie zu mir ins Wellkamm Studio kommen, ist der Ablauf für Sie sehr einfach. Alles, was Sie brauchen, ist ein ärztliches Rezept. Dieses kann Ihnen Ihre Onkologin, Ihr Hautarzt oder auch Ihr Hausarzt ausstellen. Am besten steht auf dem Rezept: „Perücke bei medizinisch bedingtem Haarausfall“ sowie die Diagnose mit ICD-Schlüssel.
Die Abrechnung übernehme ich für Sie
Sobald Sie mit dem Rezept zu mir kommen, mache ich die weiteren Schritte. Zunächst führen wir ein ruhiges Beratungsgespräch, in dem wir gemeinsam die für Sie passende Perücke auswählen – sei es eine Kunsthaarperücke oder eine Echthaarperücke. Dann erstelle ich einen genauen Kostenplan, den ich zusammen mit Ihrem Rezept bei der TK einreiche.
Die Techniker Krankenkasse prüft dann die Unterlagen und sagt uns die Höhe der Zahlung. In den meisten Fällen können wir direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Das bedeutet: Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro sowie eventuell einen Eigenanteil, falls Sie sich für ein Modell entscheiden, das über die Basis-Versorgung hinausgeht. Ich lege dabei großen Wert auf Klarheit – Sie erfahren von mir vorher genau, welche Kosten auf Sie zukommen.
Echthaar oder Kunsthaar? Was zahlt die TK?
Eine häufige Frage lautet: „Zahlt die TK auch für Echthaarperücken?“ Die Antwort ist: Ja, auch Echthaar wird von der Techniker Krankenkasse bezahlt, wenn es ärztlich verordnet wurde. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die TK einen festen Betrag zahlt – dieser ist gleich, egal ob Sie sich für Kunsthaar oder Echthaar entscheiden.
Die Vorteile von Echthaar und Kunsthaar
Viele Frauen wünschen sich eine möglichst natürlich wirkende Lösung. Hochwertige Echthaarperücken aus europäischem Haar oder Remy Hair bieten besondere Vorteile: Sie lassen sich stylen wie Ihr eigenes Haar, reagieren natürlich auf Feuchtigkeit und Wärme und fühlen sich echt an. Allerdings kosten diese Perücken meist mehr als der Zuschuss der TK, sodass ein Eigenanteil entsteht.
Moderne Kunsthaarperücken haben sich stark weiterentwickelt. Sie sind pflegeleicht, behalten ihre Form und sehen optisch kaum anders aus als Echthaar. In vielen Fällen kann eine gute Kunsthaarperücke voll von der TK bezahlt werden, sodass Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro leisten müssen. Welche Variante für Sie die richtige ist, besprechen wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch – immer mit Blick auf Ihre Situation und Ihr Budget.
Eigenanteil und Mehrkosten klar erklärt
Klarheit ist mir wichtig, deshalb spreche ich das Thema Mehrkosten offen an. Wenn Sie sich für ein Perückenmodell entscheiden, das teurer ist als der Zuschuss der Techniker Krankenkasse, entsteht ein Eigenanteil. Das kann zum Beispiel bei handgeknüpften Echthaarperücken, bei Maßanfertigungen oder bei sehr hochwertigen Monofilamentperücken der Fall sein.
Diese Mehrkosten bespreche ich mit Ihnen immer vorher. Sie erhalten eine klare Kostenübersicht mit Mehrkostenerklärung, sodass Sie genau wissen, was die TK zahlt und welchen Betrag eventuell von Ihnen privat zu tragen ist. Häufig erlebe ich, dass sich meine Kundinnen bewusst für eine etwas teurere Perücke entscheiden, weil sie wissen: Dieses Stück wird mich über Monate begleiten und soll mir ein gutes Gefühl geben.
Es gibt auch Fälle, in denen die TK eine höhere Zahlung gewährt – etwa wenn eine ärztlich festgestellte Allergie gegen Kunsthaar vorliegt oder wenn besondere Gründe eine hochwertigere Versorgung nötig machen. Auch hier helfe ich Ihnen gerne bei der Kommunikation mit der Krankenkasse.
Mein persönlicher Service im Wellkamm Studio
Was macht das Wellkamm Studio anders als andere Anbieter? Es ist die Mischung aus Fachwissen, Einfühlungsvermögen und dem Rundum-Service, den ich Ihnen biete. Wenn Sie zu mir kommen, stehen Sie im Mittelpunkt. Ich nehme mir Zeit für Sie – für Ihre Geschichte, Ihre Sorgen und Ihre Wünsche. Viele Kundinnen berichten mir nach dem ersten Termin, dass sie erleichtert sind, weil alles viel einfacher war als gedacht.
Diskrete Beratung in ruhiger Atmosphäre
In meinem Studio in der Grafenberger Allee in Düsseldorf erwartet Sie eine diskrete, ruhige Atmosphäre. Separate Beratungsräume bieten Ihnen die Möglichkeit, in Ruhe verschiedene Modelle, Farben und Haarschnitte zu testen. Ich zeige Ihnen, wie eine Perücke auf Rezept richtig sitzt, wie Sie sie pflegen und wie Sie sie im Alltag tragen können. Dabei gehe ich persönlich auf Ihre Situation ein – ob Sie gerade eine Chemotherapie durchmachen, unter dauerhaftem Haarausfall leiden oder aus anderen Gründen eine Perücke brauchen.
Als Partner der Techniker Krankenkasse bin ich mit allen Abläufen bestens vertraut. Ich weiß genau, welche Unterlagen die TK braucht, wie der Kostenplan sein muss und wie lange die Bearbeitung dauert. Diese Erfahrung gebe ich an Sie weiter, sodass der gesamte Ablauf reibungslos läuft.
Wichtiges zu Rezeptgültigkeit und Versorgung
Ein wichtiger Hinweis: Ihr ärztliches Rezept ist meist 28 Tage gültig. Warten Sie nicht zu lange, bis Sie sich um die Versorgung kümmern. Ich empfehle Ihnen, bald nach Erhalt des Rezepts einen Termin bei mir zu vereinbaren, um zu vermeiden, dass das Rezept verfällt.
Wie oft zahlt die TK die Kosten für eine neue Perücke? Das hängt von Ihrer Diagnose ab. Bei Kurzzeitversorgungen, wie sie bei einer Chemotherapie üblich sind, können Sie meist nach sechs Monaten eine zweite Perücke beantragen – wenn es eine ärztliche Verordnung gibt. Bei Langzeitversorgungen liegt der Versorgungszeitraum meist bei 12 bis 24 Monaten.
In Einzelfällen ist auch die Versorgung mit einer Zweitperücke möglich. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel eine Perücke im Alltag stark nutzen – etwa durch Sport oder berufliche Tätigkeiten. Dafür brauchen Sie ein zweites Rezept und eine medizinische Begründung von Ihrer Ärztin. Sprechen Sie mich gerne darauf an, ich helfe Ihnen bei der Beantragung.
Häufige Fragen (FAQ)
Was zahlt die TK bei Perücken aus Echthaar?
Die Techniker Krankenkasse zahlt auch für Echthaarperücken einen Zuschuss, wenn diese ärztlich verordnet sind. Die Höhe des Zuschusses ist gleich wie für Kunsthaarperücken – zwischen 419,60 Euro bei Kurzzeitversorgung und bis zu 1.103,34 Euro bei Langzeitversorgung. Da gute Echthaarperücken häufig teurer sind, entsteht oft ein Eigenanteil, den Sie privat zahlen müssen. Ich berate Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten und erstelle Ihnen eine klare Kostenübersicht.
Muss ich die Perücke zuerst selbst zahlen und bekomme dann das Geld zurück?
Nein, das müssen Sie nicht. Als Partner der Techniker Krankenkasse rechne ich direkt mit der TK ab. Das bedeutet: Sie bringen mir Ihr Rezept, wir wählen gemeinsam die passende Perücke aus, und ich kümmere mich um die komplette Abwicklung. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro sowie eventuell einen Eigenanteil, falls Sie sich für ein höherwertiges Modell entscheiden.
Wie lange ist mein Rezept gültig und was passiert, wenn es abläuft?
Ein ärztliches Rezept für eine Perücke ist meist 28 Tage gültig. Innerhalb dieser Frist sollten Sie sich um Ihre Versorgung kümmern. Ich empfehle, bald nach Erhalt des Rezepts einen Beratungstermin bei mir zu vereinbaren. Sollte das Rezept bereits abgelaufen sein, brauchen Sie eine neue Verordnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Kontaktieren Sie mich dennoch gerne – oft lässt sich auch hier eine gute Lösung finden.
Kann ich auch eine zweite Perücke von der TK bekommen?
Ja, in bestimmten Fällen ist auch die Versorgung mit einer Zweitperücke möglich. Dies setzt voraus, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht – zum Beispiel bei starker Nutzung im Alltag oder wenn Sie aus beruflichen oder privaten Gründen eine Ersatzperücke brauchen. Dafür brauchen Sie ein zweites ärztliches Rezept mit passender Begründung. Sprechen Sie mich gerne darauf an, ich helfe Ihnen bei der Beantragung und kläre mit der TK, ob in Ihrem Fall eine Zweitversorgung möglich ist.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitversorgung und Langzeitversorgung?
Die Unterscheidung bezieht sich auf die Dauer Ihres Haarverlusts. Eine Kurzzeitversorgung liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass Ihre Haare nach Ende der Behandlung wieder wachsen – das ist typisch bei einer Chemotherapie. Hier beträgt der TK-Zuschuss 419,60 Euro. Eine Langzeitversorgung kommt in Betracht, wenn Sie unter dauerhaftem Haarverlust leiden, etwa durch Alopecia areata, hormonell bedingten Haarausfall oder andere chronische Ursachen. In diesem Fall kann der Zuschuss bis zu 1.103,34 Euro betragen. Welche Versorgungsart bei Ihnen zutrifft, wird von Ihrer Ärztin auf dem Rezept vermerkt.
Übernimmt die TK auch die Kosten für eine Maßanfertigung?
Die TK zahlt einen festen Betrag für Perücken – egal ob es sich um eine Standard-Perücke oder eine Maßanfertigung handelt. Bei einer persönlichen Maßanfertigung entstehen jedoch meist Mehrkosten, die über den festen Betrag hinausgehen. Diese Differenz tragen Sie als Eigenanteil. Ich berate Sie gerne, ob eine Maßanfertigung in Ihrem Fall sinnvoll ist, und erkläre Ihnen klar die entstehenden Kosten.
Aktualisiert am: 14.11.2025