Haben Sie einen Leistungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse zur Perücke ohne Zuzahlung?
Ja, haben Sie, bis auf wenige Ausnahmen.
Perücken auf Rezept in Düsseldorf ohne Zuzahlung
Eine der ersten Fragen aber ist sehr oft: Was muss ich dazu bezahlen? Die Erhebung von Mehrkosten gegenüber den Versicherten der Krankenkasse für die
Versorgung mit Perücken ist, mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung von 10 € wie z.b. bei der Barmer, (wenn nicht befreit) unzulässig.
Der Beitrag “Perücken auf Rezept in Düsseldorf ohne Zuzahlung” bezieht sich auf die Möglichkeit, dass Krankenversicherte eine Perücke auf Rezept erhalten können, ohne dass sie eine Zuzahlung leisten müssen. In Deutschland ist es üblich, dass Patienten für bestimmte medizinische Leistungen, wie z.B. Arzneimittel oder Hilfsmittel, eine Zuzahlung leisten müssen. Diese Zuzahlungen sollen dazu beitragen, die Kosten im Gesundheitssystem zu reduzieren. Für Patienten, die aufgrund einer Krankheit oder einer medizinischen Behandlung eine Perücke benötigen, kann die Zuzahlung jedoch eine finanzielle Belastung darstellen. Aus diesem Grund bieten einige Städte und Gemeinden in Deutschland eine Befreiung von der Zuzahlung für Perücken auf Rezept an. Patienten, die eine Perücke auf Rezept benötigen, können sich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn sie ihren Wohnsitz in Düsseldorf haben. Die Kosten für die Perücke werden dann von der Krankenkasse übernommen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Kostenübernahme der Krankenkasse für eine Perücke auf Rezept von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. der medizinischen Notwendigkeit, der Art und Qualität der Perücke und der individuellen Versicherungsbedingungen. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld bei der Krankenkasse und dem behandelnden Arzt über die Bedingungen und Möglichkeiten zu informieren.
Beratung zur Perücke auf Rezept ohne Zuzahlung
Wünscht der Versicherte trotz einer Beratung zur Perücke auf Rezept ohne Zuzahlung durch den Leistungserbringer Wellkamm Perücken Düsseldorf eine höherwertige Versorgung als medizinisch notwendig (auf Rezept), hat der Leistungserbringer den Versicherten zu informieren, dass die Krankenkasse die hierdurch entstehenden Mehrkosten nicht übernehmen wird (Die Ersatzkassen gehen seit 02/2022 von einer Beratung durch uns mit Mehrkostenerklärung Archiviert aus).
Eigenwünsche des Versicherten, die nicht der Leistungspflicht der Krankenkasse unterliegen, können nur mit dem Versicherten abgerechnet werden.
Perücken ohne Mehrkosten
Die Leistungserbringer haben also die Pflicht, Perücken ohne Mehrkosten bereitzuhalten. Diese müssen zu 100 % den medizinisch notwendigen Standards entsprechen.
Handgeknüpfte Perücken mit Monofilament sind Medizinisch nicht notwendig und können darum Mehrkosten verursachen, die wir in einer Dokumentation Ihrer Krankenkasse auf Verlangen vorlegen müssen. Ebenso gäbe es dann auch die Mehrkostenvereinbarung zur Vorlage bei Ihrer Ersatz Krankenkasse.
Beispiele Perücken ohne Zuzahlung auf Rezept
Die nun folgenden Perücken Bilder sind Beispiele und med. Notwendig abzugeben also zuzahlungsbefreit.
Jeder Kunde, der eine Perücke auf Rezept kauft, bekommt auf Wunsch einen Perückenständer von der Krankenkasse gratis dazu.
Vereinbaren Sie bei Interesse gerne eine Beratung.